Gerade ist wieder Hochkonjunktur beim Thema Lohnsteuerbescheinigungen. Der Grossteil wird zum Jahreswechsel versandt, wenn die Jahresmeldungen anstehen. Ab 2016 gibt es hier Änderungen, über welche ich bereits bei den Lexware vor Ort Infoveranstaltungen 2015 informiert hatte und um welche es in nachstehendem Artikel gehen soll.
Allgemein sind die Änderungen eher nicht wirklich dramatisch oder kompliziert, aber dennoch denke ich lohnt es, zumindest einmal darauf hinzuweisen, so dass Ihr es mal gehört oder gelesen habt.
Menü neu
Die wohl als erstes auffallende Änderung wird das Menü unter Extras – Elster – Elektronische Lohnsteuerbescheinigung sein. Gab es hier bisher nur die Unterpunkte Datenübermittlung und Drucken Lohnsteuerbescheinigungen, so ist dies nun etwas erweitert.
Wie Ihr im Screenshot seht, gibt es auch (weiterhin) Shortcuts für den Schnellaufruf via Tastaturbedienung. Ihr könnt also, wenn Ihr eher via Tastaur im Programm unterwegs seid und nicht via Maus, auch schnell an die entsprechende Funktion kommen.
Kein Doppelversand mehr möglich
Eine weitere Änderung, welche wirklich super ist, ist die Tatsache, dass nun nur noch die Lohnsteuerbescheinigungen zum Versand angeboten werden, welche bisher noch nicht für den entsprechenden Zeitraum versandt wurden. Damit ist ein Doppelversand also ausgeschlossen.
Neues Korreturverfahren
Bisher sah das Korrekturverfahren so aus, dass der Versand einer neuen Lohnsteuerbescheinigung die „alte“ beerbt hat. Da ein Neuversand in diesem Sinne ab 2016 nicht mehr möglich ist, es dennoch Gründe für Korrekturen geben kann (z.B. verändertes Austrittsdatum), gilt ab Meldezeitraum 2016 ein neues Korrekturverfahren.
Erfolgen im Programm Änderungen, welche zu einer Änderung einer bereits versandten Lohnsteuerbescheinigung führen, wird programmseitig automatisch eine Stornomeldung für diese Lohnsteuerbescheinigung erzeugt und sofern notwendig auch direkt eine Korrekturmeldung.
Die entsprechenden Hinweise wie Stornierung oder Korrektur werden auf den Lohnsteuerbescheinigungen zudem auch vermerkt, so dass es beim Druck auch ersichtlich ist.
Weiterhin bekommt jede Lohnsteuerbescheinigung eine sogenannte KmId. KmId steht für KONSENS-Mitteilungsidentifikation. Jede Meldung referenziert auf die vorhergehende Meldung. Also die Stornierung auf die Ausgangsmeldung, die Korrektur auf den Storno.
Für Euch nicht wirklich wichtig und zu merken ist diese Id eh nicht. Aber wenn Sie Euch auf Berichten begeget. habt Ihr es zumindest schon mal gelesen und wundert Euch evtl. nicht mehr über diese kryptische Angabe.
Vereinfachter Ausdruck für Lohnsteuerbescheinigungen
Bisher gab es recht häufig Verwirrung wenn es um den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung für die MitarbeiterInnen ging, da der Druck Lohnsteuerbescheinigung an verschiedenen Stellen angeboten wurde.
Ab 2016 gibt es diese Druckmöglichkeit nur noch über Extras – Elster – Elektronische Lohnsteuerbescheinigung – Berichte. Das Druckfenster ist zudem so gestaltet, dass relativ leicht verständlich ist, welcher Druck für was ist.
Ihr könnt nun wählen, ob nur gesendete und vearbeitete Lohnsteuerbescheinigungen gedruckt werden sollen, oder alle, also auch noch nicht versandte bzw. nicht verarbeitete.
Alle obigen Änderungen und Abläufe. Dies bedeutet auch, dass Ihr für die Lohnsteuerbescheinigungen 2015 noch das „alte“ Menü und die bisher bekannten Abläufe vorfindet. Ab Meldezeitraum 2016, also wenn MitarbeiterInnen in 2016 unterjährig austreten oder eben dann spätestens zum Jahreswechsel 2016/2017 die Jahresmeldung versandt wird, gilt das oben genannte.