Auftragsstatus in Lexware warenwirtschaft ändern: AuftragStatusLX Pro

Wenn doch jedes Angebot, welches man als UnternehmerIn schreibt, angenommen werden würde. Wäre das nicht eine super Sache? Natürlich, aber es ist eben sehr fern der Realität.

Auch bei Lieferscheinen oder anderen Aufträgen kann es vorkommen, dass die darauffolgende Auftragsart nicht folgt. Der Auftrag steht damit in Lexware für immer und ewig offen.

Selbstverständlich kann man Lieferscheine zu 0,00 EUR weiterführen, Angebote löschen, aber schön ist das nicht. Aus den Auftragslisten raus haben möchte man die Aufträge aber dennoch, allein schon der besseren Übersicht wegen.

AuftragStatusLX Pro

Wozu ist AuftragStatusLX pro nützlich?

Das Tool AuftragStatusLX Pro dient dazu, den Auftragsstatus von Angeboten und Lieferscheinen zu bearbeiten. Dies kann z.B. hilfreich sein, wenn beim Angebot der erhoffte Auftrag nicht erteilt wurde. Im Falle von Lieferscheinen kann es bspw. bei Lieferung von Mustern, Garantieleistungen, Teststellungen usw. welche als Summe 0,00 EUR aufweisen und oftmals nicht in eine Rechnung weitergeführt werden. Mit AuftragStatusLX Pro lassen sich abgelehnte oder „alte“ Angebote sowie Lieferscheine als erledigt markieren.

Ebenso kann bei Rechnungen oder Gutschriften der Status auf bezahlt gesetzt werden, wahlweise auch nur, wenn der Rechnungs- bzw. Gutschriftbetrag 0,00 EUR beträgt.

Wie wird es in Lexware integriert?

AuftragStatusLX Pro ist ein externes Tool, welches auf einem PC mit Lexware-Client im Netzwerk installiert wird.

Welche Lexware Versionen sind kompatibel?

  • Lexware warenwirtschaft pro
  • Lexware warenwirtschaft premium
  • handwerk plus
  • handwerk premium
  • Lexware financial office pro
  • Lexware financial office premium
  • Lexware financial office premium handwerk
  • Lexware büroservice komplett (Einzelplatz- und Netzwerkversion)
  • Lexware neue steuerkanzlei
  • Lexware business plus
  • Lexware business pro

jeweils in Version von 2015 bis 2025

Screenshot

AuftragStatusLX Pro Screenshot

Kosten / Konditionen

Etwas weiter unten findest Du die Download-Datei für AuftragStatusLX Pro. Das Tool kann bequem 30 Tage kostenfrei getestet werden. Alle Funktionen sind uneingeschränkt nutzbar.

Wenn Dich AuftragsStatusLX Pro überzeugt und es weiter genutzt werden soll, ist ein Lizenzkey notwendig, welcher die Vollversion aktiviert. Der Lizenzkey kostet 109,00 EUR netto (zzgl. USt 19%). Erforderliche Updates, im Regelfall bei einer neuen Lexware Jahresversion notwendig, liegen derzeit bei 69,00 EUR netto (zzgl. USt 19%).

Mit der Vollversion, also dem Erwerb des Lizenzkeys, kann AuftragStatusLX Pro dann auch über die 30 Tage Demozeitraum hinaus genutzt werden. Die Umstellung der Demo- auf die Vollversion ist in wenigen Sekunden gemacht. Alle Einstellungen bleiben erhalten.

Systemvoraussetzungen

Als Systemvoraussetzungen liegen die des installierten Lexware Programms zugrunde. Die Programme mit welchen AuftragStatusLX Pro kompatibel ist, finden sich direkt auf dieser Seite.

AuftragStatusLX Pro muss auf einem PC installiert werden, auf welchem auch ein Lexware Client installiert ist. Bei jedem Programmstart wird eine Internetverbindung zur Update- und Lizenzprüfung benötigt.

Wo bzw. wie kann ich bestellen?

Die Bestellung kann direkt über das nachstehende Formular erfolgen. Alternativ kannst Du auch die auf dieser Seite verlinkte Demoversion herunterladen und bei Gefallen die Bestellung direkt aus AuftragStatusLX Pro heraus durchführen.

kostenfreie Demoversion + Download

Nachstehend der Link zur Download-Datei für AuftragsStatusLX Pro. Nach Installation ist die Demoversion für 30 Tage in vollem Umfang nutzbar:

Der Direktkauf inkl. Zahlungsoptionen kann über nachstehenden Button erfolgen.

Bestellanfrage senden

    Bestellanfrage für:
    Bemerkung

    Bitte beachten: Auf diesem Wege kann kein kostenfreier Support geleistet werden. Supportfragen daher bitte über die Support-Seite platzieren.

    Um das Bestellanfrageformular absenden zu können bitte vergewissern, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. Weiterhin ist zu beachten dass Sicherheitsanwendungen wie z.B. Google ReCaptcha genutzt werden. Hierfür muss Deinerseits bei der Cookie- und Anwendungsfreigabe die Erlaubnis erteilt worden sein.