Die Finanzierung des Gesundheitssystems ist seit Jahren immer wieder ein Thema, sowohl am „Stammtisch“ wie auch in der Politik.

Gesetzentwurf

Bereits am 26. März stellte Hermann Gröhe, seines Zeichens Bundesgesundheitsminister, einen Entwurf für ein Finanzierungs- und Qualitätsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung mit folgenden Worten vor.

Unsere Gesellschaft wird älter, dadurch werden auch die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung langfristig steigen. Wenn wir auch weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherstellen wollen, ohne die Krankenkassenmitglieder über Gebühr zu belasten, müssen wir die Finanzstruktur der Gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig festigen. Das tun wir mit diesem Gesetz. Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität in der Versorgung. Davon profitieren auch die Versicherten.

Was ändert sich?

Beitragssatz und Zusatzbeitrag

Der Beitragssatz soll zum Jahresbeginn 2015 von derzeit 15,5% auf 14,6% sinken und wird wie bisher jeweils zu 50% von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen getragen. Der Arbeitgeber:innenbeitrag von 7,3% wird hierbei weiterhin gesetzlich festgeschrieben. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9%, welchen Arbeitnehmer:innen allein tragen mussten, entfällt zukünftig ebenso, wie der pauschale Zusatzbeitrag in seiner bisherigen Form.

Finanzierung GKV ab 01.01.2015

Die Krankenkassen erhalten zukünftig mehr Möglichkeiten, ihre Beiträge selbst zu gestalten. Jede Kasse hat kann dann einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, welcher einkommensabhängig sein wird. Ob und welchen Zusatzbeitrag die Kasse aufruft wird davon abhängen, wie wirtschaftlich die entsprechende Krankenkasse arbeitet.

Ziel bzw. Effekt des Ganzen soll sein, den Wettbewerb der Kassen untereinander zu fördern und es für Versicherte transparenter zu machen. Weiterhin sollen die Kassen dazu gebracht werden ihre teilweise erheblichen Rücklagen abzubauen, wodurch diese Gelder direkt den Versicherten zugutekommen sollen. Führt eine Kasse einen Zusatzbeitrag ein, haben die bei ihr versicherten Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

Der Solidarausgleich erfolgt – bedingt durch die einkommensabhängige Berechnung – damit komplett innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Weiterhin werden bestimmte Personengruppen nicht zusätzlich belastet. In den Fällen, in welchen der allgemeine Beitrag für die Krankenkasse sowieso von Dritten (z.B. Bundesagentur für Arbeit) gezahlt wird, übernehmen diese Träger:innen auch den Zusatzbeitrag. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt zukünftig auch den Zusatzbeitrag für ALG-I Empfänger:innen, welche diesen bisher selbst tragen mussten. Für ALG-II Empfänger:innen wird auch weiterhin der durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Bund getragen.

Einkommensausgleich und Bürokratieabbau

Da der Zusatzbeitrag einkommensabhängig ist, besteht natürlich die Gefahr, dass sich einzelne Kassen auf Besserverdienende konzentrieren, was am Ende den geplanten Wettbewerb verzerren würde. Um dem vorzubeugen ist ein vollständiger Einkommensausgleich vorgesehen, worüber alle Krankenkassen in Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleichgestellt werden.

Auch ist das aufwendige Einzugs- und Ausgleichsverfahren des bisherigen Zusatzbeitrages wie auch der aufwendige steuerfinanzierte Sozialausgleich künftig entbehrlich. Dies soll zu weniger Bürokratie führen. 

Qualitätsinstitut

Mit dem Gesetzesentwurf wird zudem ein Institut gegründet. Das Institut zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen soll dem gemeinsamen Bundesausschuss wissenschaftlich und methodisch fundierte Entscheidungsgrundlagen für Qualitätssicherungsmassnahmen liefern. Das Ganze soll dauerhaft, in Form einer Stiftung und fachlich unabhängig erfolgen.

Ziel ist es, die Behandlung zu verbessern indem vorhandene Defizite erkannt und behoben werden. Weiterhin soll eine verbesserte Transparenz in der Qualität der Versorgung durch das Institut erreicht werden.

Bis Mitte 2014 sollen die Regelungen zum Qualitätsinstitut in Kraft treten.

Download Gesetzentwurf

Nachstehend finde Ihr den Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung mit Stand 26. März 2014 zum Download (PDF):

Meine Meinung

Der grundlegende Ansatz, das System der Finanzierung des Gesundheitswesens zu überdenken, ist gut. Die Anteile der Belastung der Arbeitgeber:innenseite weiterhin festzuschreiben, halte ich ebenfalls für einen richtigen Schritt.

Bereits an anderen Stellen hatte ich es schon erwähnt: die Entscheidungen, welche in den letzten Jahren getroffen und getestet wurden, sollten immer wieder den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen ankurbeln. Ich kann jedoch nicht verstehen, wieso es in einem solidarisch konzipierten System wie den hiesigen gesetzlichen Krankenkassen, Wettbewerb benötigt. Die Fülle der immer noch über 100 in Deutschland vorhandenen gesetzl. Krankenkassen muss einen nicht ganz unerheblichen Verwaltungsapparat finanzieren. Diese Gelder wären an anderer Stelle meiner Ansicht wesentlich besser investiert.

Natürlich bräuchte eine allgemeine gesetzliche Krankenkasse einen proportional höheren Stab an Mitarbeiter:innen zur Bearbeitung der Mitgliederanliegen. Aber Themen wie diverse Gebäude, Marketing etc. wären in geringerem Ausmass notwendig oder könnten gänzlich wegfallen. Ich bin natürlich in dem Thema nicht so drin, glaube aber, dass es hier Einsparungen in einem deutlichen Millionenbetrag geben würde.

Eine Krankenkasse soll für die Patient:innen da sein und im gesetzlichen Rahmen finde ich marktwirtschaftliche Aspekte wie Wettbewerb mit anderen, ebenfalls gesetzlichen Krankenkassen, nicht zielführend.