Im Reigen der neuen Formulare steht nun auch die standardisierte Einnahmenüberschussrechnung bereit. Die Einnahmenüberschussrechnung ist die etwas einfachere Alternative zur Bilanz. Zum Ende eines Wirtschaftsjahres ist diese beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Einnahmenüberschussrechnung 2016

Die Einnahmenüberschussrechnung und die zugehörigen Anlagen EÜR, AVEÜR, SZE, ER, SE und AVSE werden für gewöhnlich jährlich angepasst. Die für 2016 gültigen Formulare wurden nun veröffentlicht und stehen Euch nachstehend als PDF zum Download zur Verfügung. 

Im obigen PDF finden sich auch verschiedene Anleitungen, welche die Finanzbehörden zur weiteren Erörterung der Formulare beigefügt haben.

Die Einnahmenüberschussrechnung sowie die Anlage EÜR sind auf elektronischem Wege zu übermitteln. Liegen die Betriebseinnahmen im Wirtschaftsjahr unter 17.500 EUR kann auf diese elektronische Übermittlung verzichtet werden. Weiterhin wird in diesen Fällen auch nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstatt des Vordruckes eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt.

Ausserdem befindet sich in der obigen PDF auch noch die Anlage SZE (Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen). Wenn im Wirtschaftsjahr die angefallenen Schuldzinsen den Betrag von 2050,00 EUR übersteigen, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZE enthaltenen Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Unberücksichtigt bei Ermittlung der Schuldzinsen bleiben Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

In den Lexware buchhalter-Versionen wird das Formular dann mit den Jahresversionen 2017 verfügbar, welche voraussichtlich im November/Dezember erscheinen.

Quelle: BMF