Die Lexware Aktualitätsgarantie läuft in der Regel 365 Tage und kann dann verlängert werden. Wenn Ihr das Abo nutzt, läuft diese automatisch, so lange wie Euer Vertrag für das Abo besteht. Wenn aber – gerade bei Nutzer:innen der 365er Version – die Aktualitätsgarantie abläuft, sind die Grundfunktionalitäten weiterhin nutzbar (Ausnahme lohn+gehalt), bestimmte andere Funktionen und Schnittstellen jedoch nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr lauffähig.

Da immer wieder Unklarheit besteht, welche Funktionen nach Ende der Aktualitätsgarantie nicht mehr funktionieren, versuche ich nachstehend einen Überblick zu geben, mit welchen Einschränkungen zu rechnen ist.
Lexware anlagenverwaltung
- Import/Übergabe von Anlagegütern in Lexware buchhalter
Lexware buchhalter
- ELSTER-Schnittstelle aus dem Programm heraus
- Zahlungsverkehr incl. Dateiausgabe aus dem Programm heraus
- DATEV-Im- und Export
- Übergabe Buchungsdaten an büroservice komplett und neue steuerkanzlei
- ASCII-Import
- EHUG-Schnittstelle
- Mobil-Modus (betrifft nur buchhalter plus)
Die Übermittlung der Meldung wie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen könnten ersatzweise via ElsterFormular übermittelt werden. Hierfür ist die manuelle Erfassung der entsprechenden Werte aus den buchhalter-Programmen im ElsterFormular erforderlich.
Lexware lohn+gehalt
- Lohnabrechnung / Monatswechsel bei vorliegenden Änderungen welche abrechnungsrelevant sind
- Zahlungsverkehr incl. Dateiausgabe aus dem Programm heraus
- Im-/Export Stundenerfassung bzw. Lohndaten Mitarbeiter
- Datenexport Schwerbehinderung (pro/premium Versionen)
- DATEV-Im- und Export (pro/premium Versionen)
- Import Stammdaten (pro/premium Versionen)
- Import Personaldaten (premium Versionen)
- Import Kostenstellen (premium Versionen)
- Import Reise- und Fahrzeugdaten (premium Versionen)
- Import Fahrtenbuchschreiber-Daten (premium Versionen)
- ELSTER-Schnittstelle aus dem Programm heraus
- ELStAM-Schnittstelle aus dem Programm heraus
- Mobil-Modus (betrifft nur lohn+gehalt plus)
- Online-Routenplaner (premium Versionen)
Auch hier gilt für die ELSTER-Schnittstelle wieder, dass behelfsweise das ElsterFormular genutzt werden kann. ELStAM kann via ElsterOnline übergeben werden. In beiden Fällen ist natürlich mehr manueller Aufwand notwendig.
Bei lohn+gehalt gibt es die grössten Einschränkungen und hier sind auch Grundfunktionen betroffen, da in diesem Programm vor allem gesetzliche Änderungen häufiger sind und die Aktualität der Abrechnung zwingend notwendig ist.
Lexware reisekosten
- DATEV-Export
- Im-/Export Personaldaten
- Im-/Export Kostenstellen
- Import Reise- und Fahrzeugdaten
- Import Fahrtenbuchschreiber-Daten
- Übertragung Outlook-Termine
- Übertragung Daten mit Aussendienstanbindung
- Online Routenplaner
- Zahlungsverkehr incl. Dateiausgabe aus dem Programm heraus
Lexware kassenbuch
- DATEV Im- und Export
- Datenaustausch mit Lexware buchhalter
- ASCII-Import
- Übersicht Einnahmen/Ausgaben sowie Umsatzsteuerauswertung sind weder erstell- noch druckbar
Lexware fehlzeiten
- statistische Auswertungen
- Ferien- und Feiertagsverwaltung
- Import Mitarbeiter-Stammdaten
Lexware faktura+auftrag / warenwirtschaft
- Import Kunden-, Lieferanten- und Artikeldaten
- Austausch Buchungs-, Artikel-, Kunden- und Lieferantendaten mit Outlook
- Zahlungsverkehr incl. Dateiausgabe aus dem Programm heraus
- Mobil-Modus (betrifft nur faktura+auftrag plus)
- Lexware mobile
- USt-ID Prüfung
- eRechnung
- adress-check
- poststelle
- eBusiness / eShop-Schnittstelle
- Internetmarke / Frankierservice
Allgemeine Hinweise
Bei Paket- und Office-Versionen wie z.B. financial office, business plus/pro, neue steuerkanzlei, büroservice komplett und handwerk etc. entnehmt Ihr die Einschränkungen bitte oben den jeweiligen Angaben zu den entsprechenden Modulen.
Wie teilweise bereits beschrieben, lassen sich bestimmte Dinge wie z.B. Elster auch extern nutzen. Dies erfordert manuellen Aufwand der Zeit kostet. Abhängig davon, welche Funktionen und welcher Umfang bei Euch vorliegt, kann sich ein Teil der Kosten für ein Update schnell rechnen. Sind die aufgeführten Funktionen und Schnittstellen für Euch nicht relevant oder der manuelle Aufwand für Euch kein Problem, kommt man auch mal ein Jahr ohne ein Update aus.
Wie ich bereits an anderer Stelle aber immer wieder mal erwähnte, so empfehle ich ein Update spätestens nach 2 Jahren. Wir sprechen hier nicht von „irgendeiner Textverarbeitung“ o.ä. sondern von Software für die finanziellen Aspekte Eures Unternehmens. Da sollte man in gewissem Umfang für Aktualität sorgen.
Die obigen Angaben sind Stand 11/2015. Gegebenenfalls kann sich dies für spätere Versionen ändern. Zu den allgemeinen Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Programme hatte ich hier separat etwas niedergeschrieben.
Bei Fragen zu den Einschränkungen, der Verlängerung der Aktualitätsgarantie oder auch dem Abschluss eines Update-Vertrages kontaktiert einen der regionalen Lexware Partner. Für Fragen zu all den Themen steht Euch natürlich auch die Community zum Austausch zur Verfügung.
Quelle: Angaben Lexware
Mit Bestürzung, anders kann ich es nicht sagen, habe ich diese Seite gelesen.
Ich war auf der Suche nach Antworten auf die Frage, warum mein LFO seit gestern nicht mehr gescheit funktioniert. Es zeigt gie hier beschriebenen Einschränkungen.
Allerdings habe ich meine 365 tage im Mai letzten Jahres gestartet, habe also noch 4 Monate „frei“. Mal wieder eine der Unzuverlässigkeiten mit denen man bei Lexware rechnen muss.
Aber dass ich jetzt lesen muss, dass Sachen wie ASCII Import und Zahlungsverkehr abgeschaltet werden halte ich nicht nur für fragwürdig, sondern für eine bodenlose Frechheit.
Ein Programm kann usergewollt veralten, aber ich kann dem User doch nicht unangekündigt Grundfunktionen sperren! Früher war hier nur die Einschränkung, das ELSTER nicht mehr funktionierte. Nun scheint Lexware seine diktatorischen Parameter erweitert zu haben um den Kunden zum jährlichen Aderlass zu zwingen.
Aktualitätsgarantie heiß für mich, ich habe eine Garantie, auf den neuesten Stand zu sein. Wenn ich das nicht will, ist das mein Bier. Die Einschränkung der von mir gekauften Software ist eine Beschädigung MEINER Sache und ich denke, dass Lexware in diesem Bereich mittlerweile zu weit geht und demnächst einen ordentlichen Knüppel ins Kreuz bekommen wird.
Liebe Klaus,
danke für Deinen Kommentar. Hier kommen 2 Dinge zusammen. In Deinem Fall fehlt die Aktualisierung auf Version 2017, welche innerhalb Deiner Aktualitätsgarantie enthalten ist. Dazu gab es vor einigen Wochen (schätzungsweise Ende November/Anfang Dezember) mindestens 1 News im programminternen Info Center, welche über die anstehende neue Version informierte und auch Infos zur Anforderung der kostenfreien neuen Jahresversion enthielt. Das bitte nochmal prüfen. Wenn Du da nichts findest bitte an die Lexware Bestellhotline wenden (kostenfrei) und den Sachverhalt schildern. Ggf. wird der Kaufnachweis für die Version 2016 gefordert.
Zu der Aussage zu den letzten beiden Absätzen Deines Kommentars: die Einschränkungen sind vorweg bekannt und bei Installation erkennt man diese an. Man kann diese Einschränkungen gut finden oder blöd, ich sehe Pros und Contras. Aber unangekündigt ist es eben nicht. Und auch nicht (mehr) so ganz unüblich im Markt der Softwareangebote.
Hallo Steve,
Punkt 1, das Update auf 2017 habe ich mittlerweile realisiert, Anruf Hotline, 45 Minuten Wartezeit (und bitte nicht sagen, das wäre branchenüblich, ist = hohes Ross, aber anderes Blatt). Das hat aber auch nur stringent funktioniert, weil ich mich über das Porcedere im Vorfeld ausgiebig in den Foren informiert habe.
Zum Thema „vorweg bekannt“ muss ich sagen: nein.
Bisher war es so, dass der Zwangsupdatekauf über das Veralten der Elster Forms geschah.
Aber das wesentliche Programmfunktionen wie z.B. der ASCII Import eingeschränkt wurden, das ist neu. Mitten im laufenden Betrieb kann man das, was man z.B. täglich darüber macht, nicht mehr durchführen. Möglicherweise will ich ja zum 30.12.2017 meine Buchführung einstellen, da kann ich noch nicht mal mehr den Jahresabschluss fertigstellen und die letzten Buchungen machen.
Ich finde, diese Vorgehensweise passt in mein Bild von Lexware wie A…. auf Eimer und ist nicht dazu angetan, es zu ändern.
Lexware ist sich ganz klar bewusst, dass User, die einmal mit Lexware arbeiten sich schwer tun, nach x Jahren mit etwas anderem zu beginnen. Nur irgendwann ist der Bogen überspannt. Ich bin da in meiner Einschätzung nicht alleine, dass kann ich in den Foren nachlesen.
Und auch die Version 2017 passt wieder ins Bild, Null Innovation, Kosten wie neu. Das passt alles nicht.
Hallo Klaus,
ich habe doch nicht geschrieben, dass eine lange Wartezeit branchenüblich ist. 🙂 Die Einschränkung von Programmfunktionen bei einer nicht aktuellen Programmversion ist mittlerweile durchaus bei einigen anderen Herstellern auch so und die Zahl derer wird auch nicht unbedingt geringer. Dies als „hohes Ross“ zu werten? Ok, wenn Du dies so auffasst, sorry.
Die Einschränkungen sind sowohl auf der Packung wie auch im Lexware Online Shop aufgeführt. Bei Kauf über andere Quellen da kann ich nichts zu sagen, da ist die/der jeweilige Händler:in zuständig. Diese Einschränkungen sind seit Ende 2015 bekannt (siehst Du ja auch daran, dass ich zu diesem Zeitpunkt bereits hier drüber geschrieben habe) und wie erwähnt auch auf Packung und im Shop so dargestellt. Also „neu“ sind sie daher nicht. Ich bin bei Dir, dass man dies noch wesentlich klarer und deutlicher kommunizieren kann und auch sollte. Dass es nicht bekannt war ist so jedoch leider nicht korrekt.
Vorbeugend für Dich noch der Hinweis auf die Änderungen ab v2017. Der Jahresabschluss soll nach meiner Kenntnis damit auf jeden Fall noch möglich sein. Mehr kann ich dazu leider aktuell auch noch nicht sagen.
Nun ja, wir können jetzt viel hin und herformulieren.
Wie gesagt, ich bin in meiner Wahrnehmung nicht allein, und das schon lange nicht.
Z.B. dieser Blogeintrag von 2012:
http://4you-solutions.de/onlinemarketing-blog/kleinunternehmen/2012/05/16/lexware-vom-umgang-mit-kunden
Der Hinweis, dass der Jahresabschluss möglich ist ist nur in soweit richtig, dass er eben nicht wie gewohnt möglich ist, wenn ich den 15. Januar habe verstreichen lassen und die Funktionsabschaltungen greifen. Wenn ich also bis dahin nicht alle Kontobewegungen abgerufen habe, nicht alle ASCII Importe gemacht habe die nötig sind, dann kann ich das zwar machen, aber nur von Hand.
Aber egal, ich werde die Welt nicht verbessern und Lexware schon gar nicht.
Das ist der aktuelle Stand bis v2016. Ab v2017 soll das, laut meinen aktuellen Kenntnissen, anders sein, da sich die Grundlegenden Punkte bzgl. Funktionseinschränkungen nach Ablauf der Nutzungsdauer geändert haben.
Zum Thema Wahrnehmung äussere ich mich nicht weiter. Es tut mir leid, dass dies Dein Eindruck ist und Du offenbar mehr schlechte als gute Erfahrungen hast machen müssen.
Hallo Steve,
ich kann mich der Kritik von Herrn Rössler leider nur anschließen.
Ich benutze Büro Easy (vormals QuickBooks) nunmehr seit 1999 und habe damit nicht die Wahl, mal eben auf ein anderes Produkt zu wechseln, da ich damit meine gesamte Datenhistorie verlieren würde bzw. einen erheblichen Migrationsaufwand vor mir hätte.
Jetzt erzählt mir bitte nicht, dass ich das 1999 hätte voraus ahnen können…
Ich habe die Aktualitätsgarantie abonniert, möchte aber nicht zum Jahreswechsel gezwungen werden, die neue Programmversion zu installieren. Diese Zeit ist immer mit sehr vielen Aktivitäten belegt, da muss ich nicht auch noch gezwungen werden, mein Büro Easy zu aktualisieren.
Und zu den gesperrten Funktionalitäten: Muss wirklich das Online Banking blockiert werden? Ankündigung hin oder her, ich empfinde das als Nötigung!
Lieber Dirk,
danke auch Dir für Deinen Kommentar und Deine Sichtweise. Ich verstehe aber ehrlich nicht, woher diese latente Abwehrhaltung kommt „ich solle bloss nicht xy sagen“, „erzähl mir bitte nicht…“. Du gibst Deinen Eindruck und Deine Erfahrungen wider, ich meine. Wie kommst Du darauf, ich würde sagen Du hättest das beim Kauf „ahnen sollen“? Das ist weiter hergeholt als die Sonne weg ist.
Das ein Produktwechsel nach X Jahren Nutzung nicht mal eben gemacht ist, hat ja nun weniger mit Lexware zu tun. Das ist bei anderen vergleichbaren Softwareprodukten ähnlich.
Das Thema mit der Jahresversion auch zum Jahreswechsel installieren „müssen“ kann man so oder so sehen. Ich denke, da gibt es sicherlich in Zukunft auch noch andere Optionen. So ganz dumm gedacht ist das aber sicherlich auch nicht, wenn im gesetzlichen Rahmen Änderungen eintreten, diese dann auch zum Jahreswechsel/Jahresanfang im Programm vorzufinden.
Ob man dies oder jenes blockiert werden muss, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich habe das nicht entschieden und ich kann dies auch nicht ändern. Ich versuche mit lex-blog.de zu informieren, zu erklären und zu helfen und auch solche Themen ein Stück weit transparenter darzustellen. Eine grundlegende Änderung von bestimmten Entscheidungen eines Unternehmens werde ich damit vermutlich – wenn überhaupt – nur sehr bedingt ändern können.
Da habt Ihr ja echt ne Cashcow gefunden die Ihr melken könnt! Wir haben Jahre lang Lexware benutzt . Und jetzt nach dem Update auf Buchhalter plus 2015 muss mach sich Jährlich eine Lizenz holen?? Wir können keine Datev datei exportien ohne eine verlängerung. Beim Kauf hat es den anschein gemacht dies bezieht sich nur auf das Updaten und danach funktioniert die Software ohne Einschränkung!
Lieber David,
wer ist denn „Ihr“? Ich bin nicht Lexware, lex-blog.de gehört nicht zu Lexware und ich habe die Entscheidung für diese Thematik auch nicht getroffen.
Diese Aussage verstehe ich nicht. Was „bezieht sich auf das Updaten“?
Ich stehe heute vor dem Problem! Meine Daten 2015 sollen zum Steuerberater und das geht mit der 2016 nur, wenn ich 2017 kaufe..Ich habe überhaupt kein Problem, wenn Funktionen für das noch nicht bezahlte Jahr nicht funktionieren…Aber das hier ist für mich eine absolue Frechheit. Ich habe 2015 (wie auch2016 und die anderen Jahre) für ein Softwareprogramm bezahlt. Heute steht plötzlich etwas von 365 Tagen und Abo da….das war bei der Kaufentscheidung noch nicht der Fall…das ist in meinen Augen Erpressung, da ich ohne meine Daten überhaupt nicht die Steuerklärung abgeben kann.und noch entscheide ich selbst zu welchem Zeitpunkt und welches Programm ich kaufe!.. es wird dazu führen, dass ich mich jetzt nach 12 Jahren um eine Alternative zu Lexware kümmern werde.
Hallo Bethge,
ja, dann greift vermutlich das hier.
Hast Du ein Abo (also automatische Zusendung wenn Update verfügbar) für das Programm oder kaufst Du immer „manuell“ im Handel?
Wenn Du eine Software mit 365 Tagen Aktualitätsgarantie hast, dann war dies auch bereits vorab, also bei Erwerb der Version so. Allgemeine Infos dazu auch hier.
Geht es bei Dir um die Buchungsdaten aus dem buchhalter? Die kannst Du doch auch ohne aktuelle Version exportieren, eben nur nicht im DATEV-Format sondern als ASCII-Export. Aus den im Artikel aufgeführten Einschränkungen geht hervor, dass der Import blockiert ist und DATEV-Ex- und Import. Der ASCII Export sollte weiterhin funktionieren.
Erwartungsgemäß muss ich Bethge natürlich hier beispringen.
Abgesehen mal von der Aktualisierungsfrage, wie auch immer sein Konstrukt da ist, ist es ja genau die Einschränkung des DATEV Exports, den auch ich als Frechheit betrachte. ASCII Export ist ja kein Ersatz.
Aber Lexware weiß genau was es macht. Berechnend ist das neue kundenfreundlich.
So sind sie halt.
Hallo Klaus,
warum nicht? Er erfüllt den gewünschten Zweck. Die Buchungsdaten stehen zur Verfügung und können in dem Format in der Regel auch bei den Steuerberater:innen eingelesen werden. Die Aussage war, dass die Steuererklärung nicht abgegeben werden könne, was jedoch so nicht stimmt, da sich die Daten exportieren und ins Steuerbüro transferieren lassen.
Das es auch etwas optimaler und bequemer gehen kann, ist klar, war aber nicht das Thema. 🙂
Also für mich heißt es jetzt hier einen Schlussstrich zu ziehen, es führt ja eh zu nichts.
Lexware ist unbelehrbar, ich werde da nie etwas ändern. Ich kann nur meine Schlüsse daraus ziehen. Man sieht ja alleine an diesem Gesprächsfaden, wie weit Kundenzufriedenheit und Anbietersicht der Dinge auseinanderliegen, und ja, das hier ist kein Angebot von Lexware, das weiß ich. Aber sowohl hier, als auch im Lexware-Forum fällt es schon lange schwer zu glauben, dass die Beantworter von Fragen auf Seiten der Anwender stehen. Die Sicht der Dinge folgt in der Regel der, die Lexware hat, die Sicht der User wird meist als ungerechtfertigt bewertet. Am Beispiel von DATEV und ASCII: Es geht nicht darum, ob was anderes möglich ist, sondern IMMER um dass, was der User gewohnt ist. Wird ihm das genomen, aus welchem Grund auch immer, wird dem User aufgezwungen, eine andere Lösung zu suchen und das ist schlicht inakzeptabel.
So geht das in einer Geschäftsbeziehung nicht. Außer bei Lexware.
Es mag Zwänge geben, die den Lewarelastigen Standpunkt der „freiwilligen Experten“ im Forum erklären, auffällig ist aber zweifelsohne wie wenig kritsche Anmerkungen unterstützt werden. Die Formulierung Anwender für Anwender ist auf keinen Fall der Realität entsprechend. Aber ich versteige mich wieder und das muss aufhören. Und zwar jetzt! Wie gesagt, das ändert eh nichts.
Hallo Klaus,
ich kann nur für mich sprechen: meine Sichtweisen sind unwidersprochen oftmals anders, als die von Anwender:innen. Das liegt schon allein daran, dass ich nahezu den ganzen Tag nichts anderes mache, als Anwender:innen bei Fragen und Problemen zu Lexware Programmen zu helfen und dadurch natürlich eine andere Sicht auf die Dinge bekomme. Ich arbeite in manchen Bereichen auch sehr eng mit Lexware selbst zusammen, auch das ist kein Geheimnis. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich automatisch alles gut finde, was Lexware tut und wie Lexware dies tut.
Ich bin z.B. der Ansicht, dass bestimmte Dinge klarer und eindeutiger kommuniziert werden müssen und ich äussere meine Sichtweisen und Kritiken auch in Richtung Lexware, keine Sorge. Ein Grund (von vielen) für mich, dieses Blog zu betreiben ist es, Dingen auch etwas mehr Sichtbarkeit zu verschaffen.
Die Sichtweisen von Nutzer:innen zu verstehen und mich in deren Lage/Situation zu versetzen kann ich, glaube ich, ganz gut. Manche Ansichten von Anwender:innen kann ich sehr gut nachvollziehen, andere weniger. Ich mag den Austausch und ich habe auch nichts gegen kritische Stimmen, ganz im Gegenteil. Ich finde Kritik wichtig für die Entwicklung von Produkten und Unternehmen (und auch Personen an sich). Ich mag solche Kritik eben nur auf dem sachlichen Weg (so wie von Dir hier, z.B.).
Hier bin ich teilweise bei Dir. Mir ging es darum: den Umstand selbst kann ich nicht ändern, also versuche ich Lösungen zu finden, das gewünschte Ergebnis anderweitig zu erreichen. Evtl. ist das falsch rübergekommen. Sorry dafür.
Allgemein: ich freue mich, wenn Du als (auch kritische) Stimme erhalten bleibst. 🙂
Hallo,
mich wuerde interessieren bei welcher Version diese Aktualitaetsfunktion eingefuehrt wurde? Ich habe frueher mal 2010 benutzt, da kam keinerlei Meldung. Seit wann gibt es diese Restriktion?
Hallo Frank,
dies wurde mit Version 2014 eingeführt, siehe auch meinen Artikel dazu. Es gab aber auch bereits davor einige Einschränkungen, wenn man nicht die aktuelle Version genutzt hat, z.B. bei Elster.
Hallo,
ich habe zum Thema folgende Frage: Welche Version der Lexware Warenwirtschaft ist die letzte, wo es nach Ablauf des Jahres noch gar keine Einschränkungen im Funktionsumfang gab?
Viele Grüße!
Hallo Danilo,
da das neue Angebotsmodell in 2013/2014 eingeführt wurde, sollte es Version 2013 sein.
Hallo Steve,
danke für die Antwort.
Das heißt, in den Versionen 2014 bis 2016 kann man noch weiter nutzen mit den von dir im Artikel genannten Einschränkungen und ab 2017 ist nach den 365 Tagen dann nur noch „Lesemodus“ angesagt? Es gibt also keine klassische Handelsversion mehr, die man auch nach Ablauf der 365 Tage noch vollumfänglich bzw. mit den hier genannten Einschränkungen weiter nutzen könnte?
Viele Grüße!
Hallo Danilo,
korrekt. Zu den Änderungen v2017 gibt auch noch einen separaten Artikel.
Danke! Schönes Wochenende!
Hallo,
ich habe seit 20J Quicken deluxe, und seit 2010 die home & buissnes version.
welche ist die letzte version des Finanzmanager ohne einschränkungen und zwangsupdate?
(nachfolger von quiicken und quicken H&B)
ich schließe mich den aussagen von Klaus Rössler, Carsten https://lex-blog.de/2012/09/21/thema-lexware-produkt-registrierung-und-zwangsupdate/
uneingeschränkt an.
es ist auffällig dass auf beschwerden, auch an die geschäftsleitung gar nicht eingegangen und weitergeleitet wird! ich finde das ein unmöglichen unterirdischen umgang mit kunden. ich bin seit 25 jahren ebenso wie viele andere hier, selbst unternehmer. so ein vorgehen und solche unverschämtheiten ggüber kunden sind mir noch nie unter gekommen!
wenn ich so arbeiten würde, könnt ich morgen zusperren!
es ist doch jedem sein bier, ob er mit einer aktuellen version arbeitet oder nicht, auch bei lohn + gehalt. es ist doch der unternehmer für die abrechung verantwortlich und nicht lexware! die sich hier als „gutmenschen“ darstellen. schade dass das gegenteil der fall ist. insbesondere mit dieser geschäftspraktiken. :-((
oder den kunden kurz vor abgeabe der steuererkärung mal schnell zwingen, das update zu kaufen, damit er einfach und schnell seine daten für die steuer exportieren kann.
sowas geht nur in wenigen branchen, u.a. in der software branche, mit „schlüsselsoftware“ wie eben buchhaltung, weil jeder darauf angwiesen ist.
diese monopolstellung wird hier gnadenlos ausgenutzt!
es muss und wird sich eine alternative finden. auch wenn diese teurer ist, und oder mehr aufwand verursacht. aber so eine raffzahn geschäftspolitik von lexware muss aufs schäfste mit allen mitteln boykotiert werden!
VG Martin
Hallo Martin,
danke für Deinen Kommentar und die darin geäusserte Kritik.
Beim FinanzManager gibt es keine Einschränkungen. Bei älteren Versionen gibt es ggf. keine Webbanking-Updates mehr bzw. allgemein Aktualisierungen. Aber Du kannst auch mit einer 2010er grundlegend arbeiten.
Das kann man so sehen. Wenn aber etwas nicht stimmt, dann ist das Gemecker gross. Und was glaubst Du, wen die meisten Nutzer:innen dann verantwortlich machen? Sätze wie „aber Lexware muss doch dafür Sorge tragen, dass ich recht korrekt meine Buchhaltung oder Lohnabrechnung machen kann“ habe ich schon zu oft gelesen/gehört. Davon ab gibt es Zertifizierungen für manche der Programme, die schlicht nur dann vergeben werden, wenn es aktuell ist. Kassen oder auch das Finanzamt nehmen z.B. Meldungen nicht an, wenn diese nicht mit der aktuellen sv.net, dakota bzw. Elster-Version versandt werden.
Ich persönlich möchte mich in meinem geschäftlichen Alltag z.B. nicht ständig mit noch mehr aktuellen gesetzlichen Punkten und Änderungen auseinandersetzen, als eh schon. Daher bin ich froh, wenn Software, wie Buchhaltung und Lohn auf dem gesetzlichen Stand sind, der erforderlich ist.
Welche Monopolstellung denn? Es gibt zig andere Hersteller gleicher Softwareprodukte. Jede/r Nutzer:in hat die freie Wahl.
Harte Worte. Man kann über den ein oder anderen Punkt in der Kommunikation und der Ausrichtung der Kundenbetreuung diskutieren. Lexware ist ein Unternehmen und wie jedes andere Unternehmen ist der Hauptzweck die Erwirtschaftung eines Gewinns. Daran ist zunächst nichts auszusetzen. Die Unternehmensführung hat sich für ein Geschäftsmodell wie das aktuelle entschieden. Damit ist man seitens Lexware auch nicht das erste Unternehmen, welches seine Softwareprodukte so anbietet. Es gibt Nutzer:innen, die das Modell ok finden, es gibt welche, die es nicht ok finden. Letztere haben, wie oben bereits erwähnt, die freie Wahl, einen anderen Hersteller zu nutzen.
Wir sind ein Verein (ca. 200 Mitglieder; Umsatz ca. 85 Tsd EUR, ca. 400 Buchungsfälle/Jahr) und verwenden seit 15 Jahren für Buchungen, Einnahmen/Überschußrechnung ect. die Lexware Software „Buchhalter plus 2018“. Nun hat Lexware zum 01.10.18 massivst die Miet-Konditionen um ca. 22 % erhöht; deshalb habe ich den BH 2018 gekündigt. Da wir weder das Tool „Elster“ noch die Debitoren/Zahlungen verwenden (Zahlungen werden m. StarMoney 2018 abgewickelt), war dieses Programm bei allen Vorzügen(?) für uns schon immer zu „überzogen“.
Meine Frage: Kann ich die Funktionen des Programms, wie bisher z. B. Buchen; Jahresabschluß, Kontodruck etc. weiter verwenden? Zur Verdeutlichung: Im Jahre 2005 habe ich den BH 2005 f. ca. 56 € angeschafft u. jahrelang ohne die (kostenpflichtigen) Updates und dies o. Probleme. Seit 3 Jahren schröpft uns Laxware mit mtl. 21,30 € Mietgebühren, die ab 01.10. dramatisch erhöhen, ab. Lt. Auskunft von Lexware kann man den Buchhalter plus ab 01.10.18 nicht mehr nutzen; stimmt diese Darstellung v. LX?.
Danke im Voraus!
MfG
Anton Scharf
Hallo Anton,
zunächst bedauere ich, dass Du Dein (offenbar) bestehendes Abo für Lexware buchhaltung plus gekündigt hast. Preiserhöhungen sind in der Regel nie Anlass zur Freude. Ob sie in diesem Falle gerechtfertigt ist, kann ich nicht einschätzen. Gesagt werden sollte an dieser Stelle jedoch auch, dass sie (die Preise) in den letzten Jahren recht stabil waren.
Die Aussage, die Erhöhung wäre 22% kann ich so nicht bestätigen. Bisher lag buchhaltung plus bei 214,80 EUR netto Jahrespreis (bzw. 17,90 EUR netto/Monat), ab 01.10.2018 beträgt der Preis dann 250,80 EUR netto (bzw.20,90 EUR netto /Monat). Dies entspricht einem Preisanstieg um 16,76%. Ja, natürlich auch nicht Pfennigkram, aber auch keine 22%.
Nun zu Deiner Frage: seit Version 2017 ist jedes Jahr die aktuelle Version notwendig, sonst kann lediglich in die bestehenden Daten eingesehen werden, jedoch keine in die Zukunft gerichteten Daten (also im Beispiel Buchungsdaten ab 2019) erfasst werden. Wenn es sich um eine Abo-Version gehandelt hat (so habe ich Dich verstanden), dann greift diese Frist nicht ab 01.10.2018, sondern frühestens ab 15.01.2019.
Bei allem Verständnis für Deine Situation: was ich persönlich nicht mag sind Formulierungen wie „schröpft“. Es impliziert eine Situation die so nicht gegeben ist. Es ist ein im Wettbewerb stehendes Angebot auf dem Markt und niemand wird gezwungen dieses anzunehmen. Jedes Unternehmen hat als Ziel Geld zu erwirtschaften – dies ist bei Lexware so, dies ist bei mir und meinem Unternehmen so und auch bei Dir und Deinem Verein ist dies nicht anders. Wenn einer/m ein Angebot nicht zusagt bzw. preislich zu teuer erscheint, dann sucht man sich günstigere Alternativen.
Hallo,
wir haben Lexware Buchhaltung Premium 2018 V 18.06 als Abo im Einsatz.
In diesem Beitrag ist immer die Rede von den Einschränkungen der 365 Tage Version. Gibt es bei der Abo Version die gleichen Einschränkungen (kein Datev Export möglich) nach der Kündigung? Wenn ja, ab wann greift diese Einschränkung? Ab dem Tag, an dem das Abo abläuft oder gibt es eine „Kulanzfrist“?
Danke
Grüsse
Christian
Hallo Christian,
das was oben im Artikel steht gilt für Versionen 2016. Ab Version 2017 gilt dies: .
Nach einer Kündigung kann spätetestens im Januar des Folgejahres nicht mehr aktiv mit dem Programm gearbeitet werden bzw. keine Daten mehr für neue Zeiträume erfasst werden.
Guten Tag,
ich arbeite bis heute mit dem Lexware Buchhalter 2014 = Ver. 19.50 und stehe jetzt vor dem Problem, dass ein ASCII-Datenexport immer nur eine leere Datei ergibt, die nur die Feldbezeichnungen enthält, aber keine einzige Buchung. Nach dem, was ich hier gelesen habe, betreffen die Funktionalitätsbeschränkung nach Abo-Ablauf die Ver. 19.50 noch gar nicht, weil es das Abo da noch nicht gab.
Warum also funktioniert der ASCII-Export nicht? Können Sie mir weiterhelfen?
MfG
Uli Braun
Hallo Uli,
solche Fragen bitte zukünftig in der Community stellen: https://lex-forum.net
Ungesehen kann ich dazu so leider nicht viel sagen. Wenn Zeitraum und andere Auswahlkriterien im Exportassistenten korrekt gewählt sind, sollten eigentlich auch alle Daten enthalten sein.
Bei Bedarf schaue ich mir das gern via Fernwartung an. Hierzu bitte unter https://lex-blog.de/support einen Supportvorgang eröffnen. Danke.