Für viele Selbständige und kleine Unternehmen ist die Einnahmenüberschussrechnung die etwas einfachere Alternative zur Bilanz. Sie ist in der Regel zum Ende eines Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Wie bei vielen anderen steuerlichen Formularen wird auch die Einnahmenüberschussrechnung sowie die zugehörige Anlage EÜR angepasst, was jährlich neuer Vorlagen für diese Formulare bedingt. Die für 2014 gültigen Formulare sind nun veröffentlicht und stehen Euch nachstehend als PDF zum Download zur Verfügung.
Im selben PDF findet Ihr am Ende auch eine Anleitung, welche die Finanzbehörden zur weiteren Erörterung der Formulare beigefügt haben.
Die Einnahmenüberschussrechnung sowie die Anlage EÜR sind auf elektronischem Wege zu übermitteln. Liegen die Betriebseinnahmen im Wirtschaftsjahr unter 17.500 EUR kann auf diese elektronische Übermittlung verzichtet werden. Weiterhin wird in diesen Fällen auch nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstatt des Vordruckes eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt.
Ausserdem befindet sich in der obigen PDF auch noch die Anlage SZE (Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen). Wenn im Wirtschaftsjahr die angefallenen Schuldzinsen den Betrag von 2050,00 EUR übersteigen, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZE enthaltenen Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Unberücksichtigt bei Ermittlung der Schuldzinsen bleiben Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
In den Lexware buchhalter-Versionen wird das Formular dann mit den Jahresversionen 2015 verfügbar, welche voraussichtlich im November/Dezember erscheinen.