Als Arbeitgeber:in seid Ihr verpflichtet, dem Finanzamt nach Ablauf eines Kalenderjahres bzw. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen, eine Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln sowie den Mitarbeiter:innen einen Ausdruck bzw. ein elektronisches Exemplar selbigen bereitzustellen.

Die Übermittlung muss für das laufende Jahr bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres übermittelt werden. Die Übermittlung muss natürlich authentifiziert, also mit Elsterzertifikat, erfolgen und kann sowohl über ElsterOnline, das ElsterFormular wie auch durch in Lohnprogramme integrierte Elster-Anwendungen erfolgen.
Das entsprechende Schreiben für die Lohnsteuerbescheinigung 2014 des Bundesministerium für Finanzen (BMF) findet Ihr nachstehend zum Download.
Den Arbeitnehmer:innen ist eine Lohnsteuerbescheinigung nach amtlichem Muster auszustellen. Das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2014 findet Ihr nachstehend zum Download.
Die Lohnsteuerbescheinigung dient den Arbeitnehmer:innen als Nachweis des tatsächlichen Lohnsteuerabzuges.
In den Lexware lohn+gehalt Programmen wird die Lohnsteuerbescheinigung 2014 in den neuen Versionen 2014 enthalten sein, welche ab November/Dezember 2013 verfügbar sein sollen.
Ich bin vor ein paar Jahren von Lexware Lohn & Gehalt zu Lohnfix (Fixware) gewechselt. Was ich da u. a. besser finde, ist, daß ich kein eigenes Elsterzertifikat brauche. Die Daten gehen zu Fixware und werden vom Fixware-Server mit Elsterzertifikat an das Finanzamt übertragen. Bei Datev läuft es m. W. auch so. Also mitnichten braucht jeder Betrieb ein eigenes Elsterzertifikat. Senkt Kosten, spart Nerven.
Hallo Michael,
wo schreibe ich denn, dass jeder Betrieb ein Elsterzertifikat benötigt? Auch verstehe ich das Argument der Kostensenkung nicht – das Basiszertifikat bei Elster ist kostenfrei. Zudem ist es mMn recht unkompliziert, mit dem Elsterzertifikat zu arbeiten.