Inhaltsverzeichnis
Wie bereits im letzten Artikel angekündigt, wollen wir uns heute nicht mit dem Thema „private Krankenversicherung“, sondern mit einem anderen Thema beschäftigen, was für jeden Selbstständigen mindestens genauso wichtig ist.
Fragt man einen Selbstständigen nach seinem versicherten Krankengeld oder nach einer Absicherung bei Berufsunfähigkeit, so folgen meist Schulterzucken und die Aussage: „Ich bin selbstständig, ich werde sowieso nicht krank. Und wenn kann ich mir das gar nicht leisten!“
Bereits in diesem kurzen Statement sieht man aber das Problem an der ganzen Sache. Selbstständige lassen sich natürlich nicht bei einer kleinen Grippe und ein bisschen Erkältung krankschreiben, da trifft das „ich kann es mir gar nicht leisten“ schon sehr gut zu. Doch was ist, wenn die Erkrankung schlimmer ist und eine längere Krankschreibung nicht zu vermeiden ist. Das kann nach einem Unfall oder auch nach einer plötzlichen Krankheit passieren. Durch die steigende Arbeitsbelastung sind leider auch psychische Erkrankungen, Burn-Out und dergleichen immer mehr an der Tagesordnung. Auch wenn es die meisten Menschen nie wahrhaben wollen, passieren kann uns das allen. Daher schauen wir uns heute zunächst die Absicherung bei einer dauerhaften Krankheit an. Anders als bei dem Krankengeld, welches den Zustand der Arbeitsunfähigkeit versichert, geht es bei der Berufsunfähigkeit um das „in seinem Beruf nicht mehr arbeiten können“. Um den Hintergrund und die Unterschiede dieser beiden Punkte zu verstehen, muss zunächst geklärt werden, über welchen Zustand wir hier sprechen. Daher eine kurze Erläuterung:
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist ein Zustand, in dem krankheitsbedingt die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig hierbei und ein entscheidendes Kriterium ist aber immer, dass auf „absehbare“ Zeit eine Rückkehr in den ursprünglichen Beruf möglich ist. Arbeitsunfähigkeit ist somit immer nur ein vorübergehender Zustand. Sobald die private (PKV) oder gesetzliche (GKV) Krankenversicherung behauptet, der Versicherte kann nicht mehr in seinem Beruf dauerhaft arbeiten, stellt diese das Krankentagegeld ein. Plötzlich ist dann das monatliche Einkommen einfach weg, die Krankenversicherung will aber auch weiter bezahlt werden.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit ist, anders als die Arbeitsunfähigkeit, ein längerfristiger, oftmals dauerhafter Zustand, der es verhindert in dem „zuletzt ausgeübten“ Beruf weiter tätig zu sein. Dabei ist es nicht unwichtig, dass es genau um diesen Beruf geht. Dabei immer genau so, wie dieser unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt worden ist. Dazu ein einfaches Beispiel:
Zwei Rechtsanwälte, mit gleicher Ausbildung, sind in unterschiedlichen Positionen tätig. Der Erste betreibt eine Kanzlei in einer Kleinstadt und betreut vorwiegend Privatkunden und der Zweite ist in einer Wirtschaftskanzlei angestellt und berät bei der Übernahme von weltweit tätigen Unternehmen. Beide sind leidenschaftliche Taucher, und nach einem Tauchunfall mit weitreichenden Folgen, ist das Besteigen eines Flugzeuges nicht mehr möglich. Der Anwalt in seiner „kleinen Kanzlei“ ist durch diesen Zustand jedoch lange nicht berufsunfähig, kann er doch seine Tätigkeit, sowie vor Eintritt der Krankheit oder des Unfalls bestanden hat, weiter ausüben. Der andere Kollege, obwohl er auch Rechtsanwalt von Beruf ist, kann dieses nicht mehr. Aufgrund der Tatsache dass er nicht mehr fliegen darf ist eine Ausübung seines Berufes nicht mehr möglich, denn seine Tätigkeit beinhaltete genau diesen Teil.
Dabei machen sich die meisten Selbstständigen keine Gedanken um einen solchen Zustand. Schließlich wird man nicht krank, ist für seine Firma da und macht den Job schließlich gern. Im Übrigen ist der Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeit den meisten schlichtweg zu teuer. Doch da stellt sich eine entscheidende Frage: Wenn jetzt schon die Beiträge für den Versicherungsschutz „zu teuer“ sind, wo soll dann erst das Einkommen herkommen, wenn nicht mehr gearbeitet werden kann? („Aus Kostengründen habe ich mich gegen eine Berufsunfähigskeitsversicherung entscheiden.“)
Dieses völlig unterschätzte Risiko wird daher oftmals nicht abgesichert. Richtig ist jedoch, dass es bei Selbstständigen meist schwierig ist, den genauen Beruf zu definieren. Daher ist die Auswahl des geeigneten Versicherers und der richtigen Definition in den Versicherungsbedingungen ein entscheidendes Kriterium. Nur wenn der Versicherer klar und deutlich definiert, wann der Zustand der Berufsunfähigkeit erreicht ist und dementsprechend eine Rente zu zahlen ist, bringt ein solcher Versicherungsschutz etwas.
Den Versicherer oder Tarif also nach dem Preis auszuwählen macht in diesem Falle überhaupt gar keinen Sinn und kann im „Fall der Fälle“ sogar jahrelange Beitragszahlung auf einen Streich kaputt machen. Ein Versicherer am Markt versucht dieses noch einfacher zu gestalten. Die Condor Versicherung verspricht in ihren Bedingungen eine Leistungspflicht selbst dann, wenn derjenige noch nicht berufsunfähig, aber bereits 6 Monate am Stück krankgeschrieben war. Wie genau das funktioniert, und was daran anders ist als bei anderen Unternehmen, ist am einfachsten in einem weiterführenden Blogbeitrag nachzulesen.
Warum überhaupt eine Absicherung und wenn ja, welche Tarife?
Egal ob Sie Existenzgründer, langjähriger Selbständiger, oder Geschäftsführer einer GmbH sind: wenn keine Absicherung für den Fall des Verlustes der Arbeitskraft besteht, laufen sie nicht nur Gefahr ihr eigenes Einkommen zu verlieren, sondern im Zweifel auch die Firma. In welcher Höhe ein Versicherungsschutz jedoch notwendig und sinnvoll ist, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Da geht es zum einen um die Frage der laufenden Kosten (nicht die des Unternehmens, sondern die privaten), aber auch das weiterbezahlen der Krankenversicherung, der privaten Altersvorsorge und weiterer privater Kosten (Miete, Telefon, Kredite). Daher ist nicht nur die Auswahl des passenden Versicherers, sondern insbesondere auch die Auswahl der richtigen Rentenhöhe ein ganz entscheidendes Kriterium. Nur wenn der Versicherungsschutz optimal auf den eigenen Bedarf abgestimmt ist, von der versicherten Rentenhöhe passt, und der richtige Beruf genannt und versichert ist, bringt so ein Versicherungsschutz den gewünschten Erfolg. Dann ist im Leistungsfall auch sichergestellt, dass die Versicherung das eigene Einkommen tatsächlich ersetzen kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in vielen verschiedenen Kombinationen zu bekommen. Da gibt es zum einen die eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung, eine (wenig sinnvolle) Kombination mit einer Basisrente (s.g. Rüruprente), oder auch die gern verbreitete Variante in einer Lebensversicherung. Was genau auf Sie, Ihren Bedarf, und die persönliche Situation passt, ist von sehr vielen verschiedenen Punkten abhängig. Es geht unter anderem auch um familiäre Absicherung. Kann ihr Lebens-/EhepartnerIn vielleicht einen Teil des wegfallenden Einkommens ausgleichen, dann ist eine Absicherung auch in geringerer Höhe möglich. Sind sie jedoch der Alleinverdiener, beide Partner arbeiten im gleichen Unternehmen und gibt es vielleicht noch Kinder die noch kein eigenes Einkommen haben, so muss der Ersatz des eigenen Einkommens sehr viel sorgfältiger gewählt werden und meist höher sein.
Leider sind der Markt und die Tarife so kompliziert, dass es für den Laien fast unmöglich ist zu überblicken, wie der gewünschte Versicherungsschutz aussehen soll. Ich empfehle Ihnen daher sich an einen geeigneten Berater (einer der auf das Thema spezialisiert ist) zu wenden und mit diesem verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu besprechen. Da oftmals die unterschiedlichen Berater“typen“ nicht bekannt sind, empfehle ich vor Auswahl eines solchen genau zu schauen, was der eigentlich wirklich ist. „Vermögensberater“ die nur eine Gesellschaft vermitteln können und dürfen, werden auch nur diese anbieten. Achten Sie aber zwingend darauf, dass im Antrag alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden und der Beruf so gut als möglich beschrieben ist. Können sie ihre Tätigkeit nicht mit wenigen Worten umschreiben, so empfiehlt sich einfach einen Wochenplan der geleisteten Tätigkeiten einer der letzten Wochen zu erstellen. Diese Art „Stundenplan“ ermöglicht dem Versicherer Sie in die richtige Berufsgruppe einzustufen und vermeidet für alle Beteiligten Diskussionen im Leistungsfall. Denn bei der Leistungsprüfung nach eingetretener Berufsunfähigkeit geht es vor allem darum, ob sie noch zu mehr als 50% ihrer bisherigen Tätigkeit nachgehen können. Haben Sie also vorher 10 h am Tag gearbeitet, so liegt die Grenze bei 5 h. Es wird also nicht einfach der „Beruf“ und ein typischer 8-Stunden-Tag zu Grunde gelegt, sondern genau die entsprechende Tätigkeit berücksichtigt.
Absicherung durch den Staat?
Die Frage ob eine staatliche Absicherung besteht beantworte ich in meinem Beitrag „Berufsunfähig- zahlt da nicht der Staat für mich?“. Denn auch hier herrscht immer noch die Meinung vor, der Staat wird schon irgendwas für mich bezahlen. Dies ist aber nicht mehr so. Eine Ausnahme bilden in einigen Fällen die Freiberufler. Bei manchen Versorgungswerken besteht noch eine (geringe) Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit, oder es können die Ansprüche der Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen werden. Dieses sollten Sie mit Ihrem Berater besprechen, falls Sie Mitglied in einem solchen Versorgungswerk sind. Bei Steuerberatern, einigen Rechtsanwälten, und anderen Kammerberufen ist das manchmal der Fall. Hier sollten Sie dann die bestehende Absicherung und den persönlichen Bedarf gegenüberstellen und eine Differenz. Und auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt, je jünger sie sind desto weniger muss für den Versicherungsschutz aufgewandt werden. Ob der Versicherer sie ohne Zuschlag, oder mit Aufschlägen wegen bestehender Vorerkrankungen versichern kann, ist im Rahmen einer Risikovorprüfung zu klären. Sollte Ihnen ein Ausschluss angeboten werden, so prüfen Sie hier genau den Wortlaut.
Im nächsten Blogbeitrag dieser Reihe geht es dann mit dem Thema „Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit- das Krankentagegeld“ weiter.
weitere Artikel aus dieser Artikel-Reihe:
über den Gast-Autor: Sven Hennig, ist seit mehr als 15 Jahren in der Branche tätig, seit 2000 ausschließlich als Spezialmakler für die Private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Neben seiner Tätigkeit als Makler betreibt er einen Blog zur PKV und BUund ist als Referent für Makler, sowie als Fachautor tätig.
Die Beratung ist via Telefon und Internet bundesweit möglich und umfasst alle Fragen zur PKV, BU und Vorsorge.
Neben dem Onlineprotal findet man Sven Hennig auch bei XING sowie bei Twitter unter @svhennig und @online_pkv_de.
|