In der Welt der Gesetze und Verordnungen ändert sich ja stets und ständig etwas. Man sollte annehmen, dass es mit den Jahren immer einfacher wird, doch hat man eher das Gefühl es wird komplizierter.

EU Flagge Umsatzsteuer

Gerade im Rahmen der Gemeinschaft der europäischen Länder gibt es immer wieder Änderungen, welche für einen Teil der Menschen bestimmte Dinge etwas komplexer werden lassen. So gilt ab 2015 eine neue Regelung bzgl. der Besteuerung des Umsatzes bei elektronischen Dienstleistungen (z.B. Downloads o.ä.) im grenzüberschreitenden europäischen Bereich.

Ich könnte hierzu nun einen ziemlich langen und ausführlichen Artikel schreiben mit etlichen Hinweisen und Tipps, jedoch war Blogger-Kollege Thomas Schwenke etwas schneller und hat es zudem sehr schön und ausführlich aufbereitet, so dass ich es in diesem Falle mit der Verlinkung der Themen belasse. 🙂

Thomas gibt Antworten sowie weiterführende Links zu den nachstehenden Fragen (für die Antwort einfach auf die verlinkte Frage klicken):

01) Was ändert sich bei der Berechnung, Anmeldung und Abführung der USt?

02) Was ist der Hintergrund der Regelung?

03) Welche digitalen Leistungen und welche Anbieter fallen unter die Regelung?

04) Was gilt beim Verkauf über Shop-Plattformen und App-Stores?

05) Reicht es zu sagen, dass man ein B2B-Anbieter ist?

06) Sind nur EU-Anbieter betroffen?

07) Wie erfolgt die Anmeldung und Zahlung der USt?

08) Gilt die Regelung auch für Kleinunternehmer?

09) Gibt es Freigrenzen, z.B. wenn ausländische Kunden zu Ausnahmen gehören?

10) Muss die USt dynamisch angegeben werden?

11) Wie wird die USt bei Angeboten, die sich an B2B und B2C richten berechnet?

12) Wie ist die Lage bei unterschiedlichen Steuersätzen, z.B. bei Hörbüchern oder E-Books?

13) Ist es möglich einen Netto-Betrag anzugeben und die USt dynamisch berechnen zu lassen?

14) Ist es möglich den Preis erst im Bestellprozess zu ändern?

15) Wie sollen dynamische Preise individuell für Verbraucher berechnet werden?

16) Kann die IP-Adresse als Mittel zur Wohnortbestimmung genutzt werden?

17) Ist die Angabe “inkl. 19% MwSt” nunmehr unzulässig?

18) Müssen der USt-Satz und Höhe im Bestellprozess und auf der Rechnung angegeben werden?

19) Ist es möglich die Leistungen nur an deutsche Verbraucher zu beschränken?

20) Wer haftet, wenn die Verbraucher falsche Angaben zum Wohnort machen?

Damit sollte der Grossteil der Fragen zu diesem Thema beantwortet werden. Weiterführende Infos gibt es auch bei den Kolleg:innen von Haufe und zum MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) gibt es hier eine FAQ mit weitere Details.

Gerade für kleinere Unternehmen, welche (noch) nicht so ein hohes Aufkommen an innergemeinschaftlichen Leistungen in diesem Bereich haben, wird mit dieser Regelung das Ganze eher unattraktiver, wie ich finde. Wie bei vielen anderen Dingen auch bleibt hier zunächst abzuwarten, wie sich die Regelung im Praxisbetrieb so schlägt.

Wie ist das bei Euch? Seid Ihr von der neuen Regelung betroffen und was bedeutet das für mich? Gebt doch bitte nachstehend mal Feedback zu dem Thema.

Bist Du / Dein Unternehmen von der neuen Umsatzsteuerregelung betroffen?

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Danke.