Kurz notiert: für Ehepartner:innen bzw. Lebenspartner:innen gibt es die Möglichkeit bei der Steuerklasse zwischen III/V oder IV/IV zu wählen, wenn beide Partner:innen Arbeitnehmer:innen sind. Davon hängt die Höhe des Einbehaltes der Lohnsteuer ab. Eine solche...
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