Bei Reparaturarbeiten bzw. Austausch von Teilen bei KfZ kann es Konstellationen geben, bei denen eine sogenannte Altteilsteuer anfallen kann. Es geht hierbei tatsächlich nur um den Anteil der Umsatzsteuer des Altteils, welches auf Basis eines pauschalen 10%igen Anteil errechnet wird. Da ich die Frage kürzlich im Support bekommen habe, will ich mit diesem Artikel darstellen, wie man dieses Szenario in Lexware faktura+auftrag bzw. in Lexware warenwirtschaft pro/premium abbildet.
Altteilesteuer in Lexware faktura+auftrag, warenwirtschaft und handwerk Versionen abrechnen
Um dieses Szenario in den Programm umsetzen zu können, müssen zwei neue Nebenleistungen erfasst werden. Dies erfolgt über Verwaltung – Nebenleistungen in den faktura+auftrag Versionen und unter Verwaltung – Leistungen – Nebenleistungen in den warenwirtschaft und handwerk Versionen.. Der nachstehende Screenshot ist aus faktura+auftrag (Version 2021). In den warenwirtschaft/handwerk Version kann es optisch abweichen, das Prinzip ist aber gleich. Die Konten müssen hier lediglich etwas anders eingegeben werden (Klick auf den kleinen Button am Ende der Zeile).
Zunächst legt Ihr eine Nebenleistung „Wert Altteil“ an. Als Konto wählt Ihr z.B. das Standarderlöskonto, was im SKR03 die 8400 wäre. Dann legt Ihr als weitere Nebenleistung „Wert Altteil (Abzug)“ an. Hier wird als Konto 8950 (im SKR03 nicht steuerbare Umsätze (Innenumsätze)) hinterlegt. Ggf. können die Konten bei Euch abweichen, klärt das am Besten vorab mit Eurem Steuerbüro.
Sind die Nebenleistungen angelegt, kann eine entsprechende Rechnung erstellt werden. Vom Aufbau her würde ich zunächst das neu eingebaute Teil erfassen. Dann den Wert des Altteils und dann den entsprechenden Abzug. Beispielhaft kann das dann so aussehen wie im nachstehenden Screenshot:
Im Ergebnis entsteht dann die Rechnung in Höhe des neu eingebauten Teiles zzgl. der Umsatzsteuer auf diesen Wert und der Umsatzsteuer auf den 10%igen Wert für die Altteilabrechnung. Im nachstehenden Screenshot seht Ihr das passende Beispiel:
Kurze Nebenbemerkung: die 16% irritieren hier evtl. mache von Euch, aber die Screenshots sind aktuell (Zeitpunkt Erstellung des Artikels) erstellt und bedingt durch die Senkung der Umsatzsteuer aufgrund der COVID19 Thematik, läuft die Software auf 16% und ich hatte schlicht keine Lust das alles umzustellen. 🙂 Ich denke, das Prinzip ist verständlich und funktioniert natürlich auch mit 19% oder anderen Steuersätzen ebenso.
Ihr habt noch Fragen zu dem Thema? Dann gern die Community unter lex-forum.net nutzen.
Bild: RyanMcGuire @ pixabay