Wir leben im Jahr 2019 und die Digitalisierung schreitet weiterhin voran, wenn hierzulande auch mit dem ein oder anderen Hindernis. Es gibt, meiner Ansicht nach, immer noch viel zu viele Dinge, die man eigentlich bequem umsetzen könnte, aber weiterhin auf dem althergebrachten, nicht digitalen Weg, bestanden wird.

Bürokratie Aktenberg

Ab und zu gibt es aber auch Vorschläge zu Änderungen, die durchaus Hoffnung machen. Der derzeitige Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat einen Gesetzentwurf für weniger Bürokratie vorgelegt, das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III), um genau zu sein. Es liegt aktuell als Referentenentwurf mit Bearbeitungstand 09.09.2019 vor, ich habe es Euch nachstehend als PDF zum Download beigefügt.

Über diesen Entwurf soll heute (18.09.2019) im Bundeskabinett entschieden werden. Das Kabinett hat dem Gesetzesentwurf nach aktuellem (18.09.2019, 22:08 Uhr) Stand zugestimmt.

Das BEG III bzw. die geplanten Entlastungen stützen sich im Wesentlichen auf 3 Punkte:

  • Einführung der elektr. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Erleichterung bei Archivierung von elektr. gespeicherten Steuerunterlagen
  • Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das markanteste, und damit auch das, was derzeit durch die Medien des Landes als Meldung geht, ist der Punkt der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wir alle kennen das: wenn man sich nicht gut fühlt oder anderweitige gesundheitliche Probleme hat, geht man zu Arzt:innen und diese schreiben dann einen Krankenzettel, welcher an die Krankenkasse und auch die/den Arbeitergeber:in gesendet werden müssen. Alles in Papierform, dieser kleine gelbe Zettel eben.

Der derzeitige Gesundheitsminister Jens Spahn hatte bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, welche vorsieht, dass die Krankmeldung seitens der Ärzt:innen ab 2021 nur noch elektronisch übermittelt werden soll. Wirtschaftsminister Altmaier hat nun mit obigem Gesetzentwurf diesen Bereich erweitert, dass Arbeitgeber:innen über die Krankmeldung ihrer Mitarbeiter:innen ebenfalls nur noch elektronisch informiert werden sollen. Umgesetzt werden soll dies dann ab 01.01.2021.

Ob es tatsächlich so kommen wird, bleibt abzuwarten, aber es ist meiner Ansicht nach der absolut richtige Weg – ökologisch wie auch ökonomisch.

Archivierung von elektr. gespeicherten Steuerunterlagen

Auch den Bereich der Erleichterung bei Archivierung der Steuerunterlagen ist nicht uninteressant. Derzeit gilt eine Archivierungspflicht von 10 Jahren, in Papierform wie auch, wenn die Unterlagen elektronisch vorliegen, in elektronischer Form. Die Daten müssen in diesem Zeitraum zugriffsbereit vorgehalten werden. Das gilt auch z.B. für die Daten in Datenverarbeitungssystemen, also z.B. Warenwirtschaftsprogrammen etc. Wechselt man irgendwann mal das System, also das Programm, muss man dennoch für die gesamte zehnjährige Frist Sorge tragen, dass die Daten zugriffsbereit zur Verfügung stehen.

Genau dies soll mit BEG III geändert und auf 5 Jahre verkürzt werden. Steuerpflichtige sollen Daten nach einem Systemwechsel und/oder einer Auslagerung einen Datenträger mit den gespeicherten Daten nur noch 5 Jahre vorhalten müssen. Geht es nach dem Entwurf, so soll dies bereits für Systemwechsel oder Auslagerungen gelten, welche nach dem 31.12.2013 erfolgt sind.

Neben einer Entlastung für die Unternehmen soll dies zusätzlich auch Anreize für die Finanzverwaltung schaffen, Betriebsprüfungen zukünftig zeitnah anzugehen.

Auch hier bleibt abzuwarten, wie es am Ende tatsächlich gesetzlich verabschiedet wird. Nach dem Entwurf liest es sich so, dass eben nur bei Systemwechsel oder Auslagerungen die verkürzte Speicherfrist gilt. Wechselt man das System nicht, bleibt es bei den 10 Jahren. Ebenso für Unterlagen in Papierform ändert sich nach diesem Entwurf nichts. Da ist noch Potential für Verbesserung, finde ich.

Anhebung Kleinunternehmergrenze

Weiterhin ist im Entwurf auch zu lesen, dass die umsatzsteuerliche Grenze für Kleinunternehmer von derzeit 17.500 EUR auf 22.000 EUR des Vorjahresumsatzes angehoben werden soll. Für einige Kleinunternehmer:innen sicherlich auch ein interessanter Aspekt.

Es gibt noch weitere Punkte, über die eine Entlastung geschaffen werden soll. Der Entwurf steht Euch oben als PDF zum Download zur Verfügung, so dass jede/r sich diese selbst in Ruhe durchlesen kann. Ob dies dann letztlich auch alles so den Weg in die Gesetzgebung finden wird, müssen wir abwarten.

Was sagt Ihr zu den geplanten Änderungen?

Bild: Jana Schneider from Pixabay