Manche Nutzer:innen der Lexware Programme haben nicht jedes Jahr die angebotenen Updates genutzt, sondern mal 1, 2, 3 oder auch mehr Jahre ausgelassen. Es gab unterschiedliche Gründe dafür.
Irgendwann stand dann doch mal wieder ein Update an, aber es waren Zwischenversionen notwendig, um die „Altdaten“ auf die jeweils aktuelle Version zu konvertieren. Diese Zwischenversionen hat Lexware allen Kund:innen kostenfrei zur Verfügung gestellt, wenn der Kauf der jeweils aktuellen Programmversion nachgewiesen wurde.
Kürzlich schrieb ich, dass die Konvertierungen von Altversionen, sofern sie von Lexware durchgeführt werden, zukünftig kostenpflichtig sind. In diesem Artikel erwähnte ich auch das Thema Zwischenversionen, vermerkte dort aber, dass diese bis dato noch kostenfrei angeboten werden.
Preise für Zwischenversionen
Genau dies ändert sich nun. Lexware wird diese Praxis zum 31.10.2017 beenden und erforderliche Zwischenversionen dann nur noch gegen Entgelt bereitstellen. Die Kosten gliedern sich wie folgt:
- Lexware büro easy start und Lexware kassenbuch: 49,80 EUR netto
- Lexware standard und plus Varianten: 74,80 EUR netto
- Lexware pro und premium Versionen: 149,80 EUR netto
Bei der Berechnung spielt es dann letztlich keine Rolle, wie viele Zwischenversionen für den jeweiligen Sachverhalt benötigt werden. Die Kosten fallen also pauschal je Auftrag an, nicht je benötigter Zwischenversion.
Wenn Ihr nun denkt, dass dies nicht ok sei, bedenkt bitte, dass andere Nutzer:innen jährlich für Updates bezahlt haben, die „Updateaussetzer:innen“ diese bei einem späteren Update kostenfrei erhielten. Dies ist meiner Ansicht nach nicht fair. Die Entscheidung, die Updates nicht zu kaufen, war ja sicherlich eine bewusste. Daher ist die oben genannte Pauschale meiner Ansicht nach ok und zudem auch überschaubar.
Konvertierung extern beauftragen
Optional könnt Ihr die Konvertierung der Bestandsdaten auch bei einer/m der regionalen Lexware Partner:innen beauftragen, dann sind die Zwischenversionen nicht notwendig, sondern Ihr könnt direkt die konvertierte Datensicherung in die jeweils aktuelle Programmversion rücksichern. Somit spart Ihr Euch auch Zeit und Aufwand. Solltet Ihr keine/n Lexware Partner:in finden, könnt Ihr die Konvertierung auch gern hier anfragen.
Ab Version 2017 der meisten Lexware Programme gelten neue AGB bzw. Lizenzbedingungen, welche die Nutzung der jeweils aktuellen Version voraussetzen, um mit dem Programm überhaupt produktiv arbeiten zu können. Zukünftig dürfte die Thematik von benötigten Zwischenversionen daher nur noch sehr bedingt notwendig sein.
Wenn Ihr noch eine „Altversion“ in Gebrauch habt, dann nutzt ggf. die Frist bis zum 31.10.2017 um noch zur aktuellen Version upzudaten.
Hi Steve. Der Finanzmanager ist davon aber nicht betroffen, oder?
Viele Grüße, Bert
Hallo Bert,
irgendwie wusste ich, dass die Frage kommt. 😀
Nein, denn hier gibt es die Zwischenversionsthematik so nicht. Du kannst ja locker aus einem Quicken 2010 oder so, die Daten in einem FM2018 übernehmen. 🙂
Danke Steve ☺
Hallo,
genau aus dem Grund und jetzt noch Kosten für Zwischenversionen, sowie die miserable Hotline und seit Lexware.Hausverwalter nur noch unbrauchbare Versionen, habe ich mich von Lexware /Haufe getrennt. Ein Hausverwaltungsprogramm ohne Eigentümerversammlungsprotokolle direkt im Programm und ohne Beschlussprotokolle direkt im Programm ist für eine Hausverwaltung unbrauchbar.
Protokollle über externe Zusatzmodule mit weiteren Kosten, was soll der Quatsch.
Hallo Otto,
danke für Dein Feedback.
Es tut mir leid, dass der Lexware hausverwalter nicht Deine Wünsche erfüllen konnte.
Zur Thematik der Zwischenversionen: wie im Artikel beschrieben ist dies mMn nur fair, da viele Nutzer:innen regelmässig die jährlichen Updates erwerben. Sollte nun jemand über eine längere Zeit mit den Updates ausgesetzt haben und nun wieder aktualisieren, warum sollte man die erforderlichen Zwischenschritte (Zwischenversionen) in diesem Fall dann kostenfrei erhalten?
Auf die Frage: „Sollte nun jemand über eine längere Zeit mit den Updates ausgesetzt haben und nun wieder aktualisieren, warum sollte man die erforderlichen Zwischenschritte (Zwischenversionen) in diesem Fall dann kostenfrei erhalten?“
Weil man die Zwischenversionen ja auch nicht genutzt hat und in der Zwischenzeit mit einer alten Software gearbeitet hat!
Vergleichsbeispiel:
Ich kaufe mir einen Golf 3 (’97) und 8 Jahre Später einen Golf 5 (2005) warum sollte ich mir einen Golf 4 als Zwischenschritt kaufen, nur weil andere Leute eventuell alle 4 Jahre ein neues Auto kaufen?
Die anderen waren konstant aktuell ich nicht, darum mussten die etwas bezahlen und ich nicht!
Das ganze Therma hat sich doch mit den 1 Jährigen Lizenzen eh erledigt, warum jetzt noch alte Kunden abrippen?
Netter vergleich, nur hinkt er an einer Stelle: um den neuen Golf fahren zu können brauchst Du weder den alten noch irgendwelche „Zwischenmodelle“.
Da man aber die Zwischenversionen benötigt um die Daten zu konvertieren um dann den Datenbestand der Altversion in die aktuelle einzulesen, ist es mMn absolut legitim, dass diese Versionen auch etwas kosten. Aber zu den Gründen habe ich ja im Artikel bereits meine Sichtweis ausführlich dargelegt.
Es kann nicht sein, dass wir jetzt jedes Jahr dazu verpflichtet werden stets die neuesten Versionen von Lexware- Faktura & Auftrag zu erwerben. Soviel ändert sich seitens der Steuerbehörden für uns als kleinen Mittelständler sicherlich nicht. Es ist ein Hammer, wenn eine 2017 erwobene noch aktuelle Version ab Ende Januar 2018 dann nicht mehr funktionieren wird. Für uns ist es schlichtweg Erpressung hier ein Abo bei Firma Haufe zu zeichnen. Firma Haufe setzt uns hier die Pistole auf die Brust . . . , die Firma bleibt uns 2018 ohne Update stehen . . . , nichts geht mehr. Ist es nicht so?
Hallo Thomas,
das von Dir kritisierte Thema hat nichts mit dem obigen Artikel zu tun. Da geht es um einen anderen Sachverhalt. Wir können das Thema gern diskutieren, dazu aber bitte in die Community unter http://lex-forum.net wechseln.
Vielen Dank.
Kurze Frage zu den Zwischenversionen.
Wenn ich jetzt von Financial Office Pro 2010 auf die aktuelle Version wechseln möchte, benötige ich zur Datenübernahme ja die ein oder andere Zwischenversion. Das würde in den 149€-Bereich fallen, was ich absolut in Ordnung fände.
Meine Frage ist jetzt nur, wie ich das anstelle… Kaufe ich einfach die aktuelle Version und melde mich dann beim Support, oder habe ich die Möglichkeit, das direkt mit dieser „Updatepauschale“ bei Lexware zu kaufen?
Hallo Björn,
danke für Deine Frage. Der Ablauf steht hier beschrieben. Der Bezug erfolgt über Lexware. Entweder Du gehst über die Hotline oder Du versuchst die Installation mit der aktuellen Version und im Zuge der Installation (die final nicht klappen wird) wird Dir der Hinweis mit den Zwischenversionen angezeigt und dort ist ein Link zur Bestellung.
Die von Lexware buchhalter 2016 Version 21.51 gespeicherte Sicherungsdatei kann von der Version 21.50 nicht geöffnet werden. Mache ich was falsch ? Wo gibts das update auf Version 21.51?
Moin Eckart,
entweder über LISA oder den Downloadordner bei der bisherigen Installation.