Nach dem Jahreswechsel kommt die Steuererklärung. Viele haben es damit so ganz und gar nicht eilig, andere jedoch haben das Jahr über alle Belege und Unterlagen bereits gesammelt, vorbereitet und können zeitnah abgeben.
In der Gleichung gibt es aber auch Bestandteile, welche die schnelle Abgabe bremsen. In diesem Falle ist das u.a. das Finanzamt selbst. Denn die Steuererklärung des Vorjahres kann man dort gar nicht direkt zu Jahresbeginn bearbeiten, wie man seitens der Finanzbehörden selbst mitteilt.
Die Ursachen sind unterschiedlich. So gibt es für Arbeitgeber:innen, Versicherungen und anderen Institutionen Abgabefristen für erforderliche Werte bzw. Unterlagen, welche bis Ende Februar laufen. Weiterhin steht die Software, mit welcher die Finanzämter bundesweit die Berechnung und Prüfung durchführen, nicht direkt in den ersten Wochen des Jahres zur Verfügung. Die Finanzämter bittet von etwaigen Anfragen vor März abzusehen.
Ihr braucht Euch also nicht unbedingt überschlagen, da vor März nicht wirklich etwas passiert.