In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Trier (Nr. 26/2015 v. 25.09.2015) wird ein aktuelles Eilverfahren betrachtet. Dabei geht es um die Zulässigkeit von Firmenstandorten in Wohngebieten. Hierbei sind besonders die möglichen Folgen für Freiberufler und Existenzgründer relevant, z.B. in Bezug auf Wahl, Nutzung oder Ausbau von Firmenstrukturen.

Paragraphen

Die Kernaussage der Entscheidung

Die Nutzung von einzelnen Räumen oder Wohneinheiten zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ist auch in einem reinen Wohngebiet zulässig.

Mit anderen Worten: Sie dürfen in einem Wohnhaus freiberufliche Tätigkeiten kommerziell durchführen, soweit dies eine „wohntypische“ Betätigung ist und die beruflich genutzte Fläche gegenüber der wohnbaulich genutzten Fläche eindeutig untergeordnet ist.

Eventuelle Beeinträchtigungen haben Nachbarn zu dulden, soweit diese nicht die Grenze des Zumutbaren übersteigt.

Welche Fälle kann dies betreffen

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Yogalehrerin, die ihr Studio in einem Wohngebiet betreibt. Durch den Publikumsverkehr fühlten sich die Anwohner berufen, beim zuständigen Landkreis eine Nutzungsuntersagung zu erwirken.

In dem nunmehr anhängigen Eilverfahren vertrat das Verwaltungsgericht eine andere Auffassung. Im Ergebnis kann diese Entscheidung sämtliche Fälle betreffen, bei denen Freiberufler in reinen Wohngebieten Firmenstandorte oder Niederlassungen haben.

Aber auch bei der Existenzgründung, wo erfahrungsgemäß zu Beginn häufig noch aus dem häuslichen Büro agiert wird, kann dies finanzielle Freiräume und Alternativen offenbaren.

Das bedeutet

Falls Sie den Aufbau einer freiberuflichen Existenz planen oder bereits Unternehmer sind, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit einer freieren Standortwahl. Sollte die dargestellte Rechtsprechung auf Ihr Unternehmen anwendbar sein, können Sie mit der gerichtlichen Argumentation eventuellen Nutzungsuntersagungen vorbeugen und/oder entgegentreten.

Um eine rechtliche Einschätzung und Risikobewertung zu erhalten, sollten Sie im Zweifel Ihre Situation fachlich prüfen lassen, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen abstimmen zu können.

Fazit

Da es sich um eine erstinstanzliche Entscheidung handelt, bleibt abzuwarten, ob diese Bestand hat und andere Verwaltungsgerichte dieser Auffassung folgen. Für Sie als Unternehmer oder Existenzgründer eröffnen sich eventuell neue Möglichkeiten im Hinblick auf Standortwahl und den damit verbundenen Kosten.

Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sollten Sie kritisch das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen prüfen und/oder prüfen lassen. Sollten Sie Probleme mit staatlichen Institutionen und/oder Ihren Nachbarn haben, hilft häufig ein vermittelndes Gespräch mehr als der Gang zu Gericht. Mein Team ist auf außergerichtliche Lösungen spezialisiert und hat sehr positive Ergebnisse mit dieser Vorgehensweise erzielt. Gerne unterstützen wir sie dabei.

Nachtrag

Man kann ja sicherlich über die sogenannte „Streitkultur“ und ihre Auswirkungen geteilter Meinung sein. Aber in solch gelagerten Fällen sollte man vor dem Anwerfen der juristischen Mühlen auch hin und wieder auf althergebrachte Kommunikationsmittel zurückgreifen.

Ein klärendes Gespräch und eine einvernehmliche Lösung, haben schon so manchen Streit und Gerichtstermin überflüssig gemacht. Auf die Kostenersparnis und die Auswirkungen im Rahmen des „Friedens am Gartenzaun“ sollte nicht näher eingegangen werden müssen.