Kurz notiert: für Ehepartner:innen bzw. Lebenspartner:innen gibt es die Möglichkeit bei der Steuerklasse zwischen III/V oder IV/IV zu wählen, wenn beide Partner:innen Arbeitnehmer:innen sind. Davon hängt die Höhe des Einbehaltes der Lohnsteuer ab. Eine solche Wahl hat also Auswirkung auf den monatlichen Nettolohn der Arbeitnehmer:in.

Einkommenssteuererklärung

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein Merkblatt für das Steuerjahr 2015 veröffentlicht, welches Hinweise zu diesem Thema bereitstellt und es mit Rechenbeispielen etwas verdeutlicht. Zudem wird auch die Möglichkeit des Splittings bei Wahl von IV/IV erläutert.

Vielleicht hilft Euch dieses Merkblatt ja dabei, die richtige Wahl der Steuerklasse für das kommende Jahr zu treffen bzw. die getroffene Wahl gegenzuprüfen.