In der heutigen Geschäftswelt kommt man nahezu nicht mehr ohne aus: die Rede ist vom geschäftlichen Girokonto. Überweisungen, EC-Zahlungen oder auch die Nutzung einer Kreditkarte, als dies gehört für die meisten hierzulande zum Alltag. Wenn man ein Bankkonto will, so kommt man notgedrungen auch nicht um eine Bank drumherum.
Was im Privaten noch alles recht simpel ist, kann für einen Selbständigen oder Freiberufler:innen schon etwas komplizierter werden. So berichtet Spiegel Online vor ein paar Tagen in „Teure Konten, kein Dispo – Wie Banken Freiberufler benachteiligen“ über die Probleme, welche Selbständige und Freiberufler:innen mitunter bei der Nutzung von Girokonten oder bei dem Versuch einen Dispokredit zu erhalten, haben können.
Im Zuge einer Recherche für ein ähnliches Thema hatte ich vor wenigen Monaten einen Grossteil der bekannten Deutschen Geldinstitute (Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, GLS Bank, Ethikbank, Targobank, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, HypoVereinsbank, Deutsche Kreditbank (DKB), Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, ING-DiBa) angeschrieben und um die Beantwortung diverser Fragen gebeten. Die Rückmeldungen stammen alle aus September bzw. Oktober 2013.
Während Targobank und ING-DiBa mitteilten, dass man ausschliesslich Privatkunden bediene, gab es seitens der Deutschen Bank die Ankündigung, aber auch auf Nachfrage letztlich keine Antworten. Ebenso erfolgte von der DKB – trotz Erinnerung – überhaupt keine Rückmeldung.
Privatkonto vs. Geschäftskonto
Mir ist keine Vorschrift seitens des Finanzamtes bekannt, dass man als Selbständiger oder Freiberufler:innen zwingend ein getrenntes Geschäftskonto benötigt. Man könnte seine Transaktionen ebenso über das bestehende Privatkonto abwickeln. Ich persönlich halte davon nicht viel, da ich die Gelder schon gern getrennt habe und es zudem meiner Ansicht nach auch wesentlich übersichtlicher ist.
Aber wie schätzen dies die Kreditinstitute ein? Immerhin sind Privatkundenkonten meist vollständig kostenfrei und es fallen auch keine Buchungsgebühren an. Geschäftskonten hingegen werden meist je Buchungsposten abgerechnet. Meine Frage an die Kreditinstitute lautete, ob Selbständige bzw. Freiberufler:innen (wenn nur Einzelunternehmer:in) ein Geschäftskonto eröffnen muss oder dieser auch ein Konto für Privatkund:innen für seine geschäftlichen Transaktionen nutzen kann.
Wie wohl nicht anders zu erwarten, so empfehlen die meisten Kreditinstitute auf meine Anfrage hin die privaten von den geschäftlichen Transaktionen zu trennen (was jedoch gar nicht die konkrete Fragestellung war). Bei der Postbank hiess es, wenn das Konto geschäftlich genutzt werden soll, müsse auch ein Geschäftskonto eröffnet werden. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), als Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, schreibt
In der Regel muss ein Geschäftsgirokonto eröffnet werden, da die Geschäftsverbindung einen anderen Aufwand verursacht als ein Privatgirokonto. Manche Sparkassen machen Ausnahmen für Kleinunternehmer, wenn nur wenige Umsätze über das Konto laufen und auch sonst kein weiterer Aufwand entsteht oder machen es von der Gesamtgeschäftsverbindung abhängig (weitere Anlagen und Kredite bestehen, etc.).
Bei der HypoVereinsbank heisst es, die Trennung zwischen privater und geschäftlicher Aktivität sei vom Gesetzgeber vorgeschrieben und daher keine gemischte Nutzung vorgesehen. Auch bei der Ethikbank antwortet man auf diese Frage ähnlich und verweist auf den Grundsatz der Kontenwahrheit und Kontenklarheit. Hiermit ist §154 der Abgabenordnung (AO) gemeint. Dieser verweist jedoch in keiner Weise auf die Trennung der Konten, sondern lediglich darauf, dass man nicht im Namen eines anderen ein Konto führen darf. Da bei Einzelunternehmern (so lautete ja meine Ausgangsfrage) der Privatname auch geschäftlich geführt werden muss, ist dieser Verweis somit nicht korrekt bzw. hat mit dem Thema an sich wenig zu tun.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) geht auf diese Frage nicht konkret ein, sondern verweist darauf, dass man „da mal den Steuerberater fragen“ soll und dieser die Trennung empfehlen würde. Schliesslich könne man die Kosten für die Kontoführung ja als Betriebsausgabe absetzen. Ähnlich antwortet auch die Commerzbank und verweist zusätzlich noch auf die bessere Transparenz bei getrennten Konten und die bessere steuerliche Zuordnung von Buchungen.
Von der GLS Bank heisst es, dass jede/r Einzelunternehmer:in grundsätzlich ein Privatkonto in Anspruch nehmen könne, jedoch darauf geachtet werden sollte, die privaten von den geschäftlichen Buchungen zu trennen. Im Einzelfall könne dies mit einer/m Kundenberater:in besprochen werden.
Ausnahme: die DAB Bank. Denn hier schreibt man
Das DAB Girokonto kann auch von Selbstständigen und Freiberuflern eröffnet und grundsätzlich auch als Geschäftskonto genutzt werden. Das Konto muss allerdings auf den Privatnamen eröffnet werden.
Das Argument mit der Trennung von geschäftlich und privat sehe ich genauso, wie ich es ja weiter oben bereits erwähnt hatte. Ob ich nun aber ein Konto für Privatkunden durch Selbständige / Freiberufler:innen genutzt werden kann, wenn über selbiges ausschliesslich geschäftliche Transaktionen durchgeführt werden, geht aus den meisten Antworten leider nicht hervor. Bei Sparkassen und GLS Bank kann dies im Einzelfall durchaus so genehmigt werden, in den meisten Fällen wird jedoch auf ein Geschäftskonto für geschäftliche Transaktionen verwiesen werden. Einzig die DAB Bank signalisiert von Beginn an klar und deutlich, dass das dortige (kostenfreie) Girokonto sowohl von Privatkund:innen wie auch Selbständigen und Freiberufler:innen, und von den beiden letzteren sogar geschäftlich, genutzt werden kann.
Hinweis: Wenn Ihr im Geschäftsverkehr Lieferanten habt, welche für die Geschäftsbeziehung die Zahlung über eine SEPA B2B-Firmenlastschrift (das was bisher der Abbuchungsauftrag war, also ohne Widerrufsfrist) voraussetzen, bekommt Ihr bei Nutzung eines Kontos für Privatkund:innen das Problem, dass dies wohl nicht funktionieren wird. Für Privatkund:innen ist lediglich die SEPA-Basislastschrift möglich, B2B-Firmenlastschriften sind hier nicht zugelassen. Die Banken berücksichtigen dies in der Regel bei ihren Kontenmodellen. Auch wenn Ihr selbst Latschriften (Basis oder B2B spielt hierbei eher keine Rolle) bei Euren Kunden einziehen wollt, wird dies aller Voraussicht nach mit einem Privatkund:innenkonto nicht funktionieren. Sprecht dies – sofern Ihr solche Zahlverfahren verwenden wollt bzw. müsst, bitte entsprechend mit der/m Kundenberater:in Eures Geldinstitutes vorab durch.
In Teil 2 dieses Artikels (erscheint am 25.02.2014) geht es um die Gebühren für Geschäftskonten und um den Bereich der Kontokorrent- bzw. Überziehungskredite für Selbständige und Freiberufler:innen. Und natürlich gibt es dort auch das Fazit zu lesen.