Jede/r Unternehmer:in, Selbständige oder Freiberufler:in kennt das: viele Unterlagen sind 6 oder 10 Jahre aufzubewahren. In der Wikipedia findet sich eine recht einfache Angabe, was wie lang aufzubewahren ist:

Alles, was zu Streitigkeiten führen könnte, wird sechs Jahre aufbewahrt.

Alles, was gebucht wird, wird zehn Jahre aufbewahrt.

(Quelle: Wikipedia)

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 sollte dies eigentlich geändert werden. Der Gesetzentwurf scheiterte jedoch im Vermittlungsausschuss und damit waren auch die geplanten kürzeren Fristen zur Aufbewahrung der Unternehmensdokumente hinfällig.

Nun wurde durch die Koalitionsfraktionen eine neue Fassung eines Gesetzentwurfes eingebracht, welcher heute Tagesordnungspunkt im Deutschen Bundestag ist.

Gesetzentwurf

Der Entwurf sieht zunächst eine Verkürzung auf 8 Jahre vor und soll ab 2015 zu einer Einsparung in Höhe von ca. 2,5 Mrd. EUR/Jahr für die Unternehmen führen.

Ob und inwieweit dieser Entwurf jedoch dieses Mal tatsächlich verabschiedet und am Ende auch wirksam wird, ist fraglich. Die Kolleg:innen von Haufe schreiben dazu:

Man kann sich nur schwer vorstellen, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen vom Bundesrat dieses Mal akzeptiert werden würde. Ob dieser Gesetzentwurf überhaupt eine Zukunft hat, hängt sicher auch davon ab, zu welchem Ergebnis der Vermittlungsausschuss beim Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz kommt, dass dort am 23.4.2013 auf der Tagesordnung steht und ebenfalls Teile aus dem JStG 2013 enthält.

Es bleibt also abzuwarten, ob dieser Schritt nun tatsächlich Realität wird. Zu begrüssen wäre es meiner Ansicht nach in jedem Fall.