Wie soeben die Kolleg:innen der Haufe-Redaktion des Personalmagazins melden, so sollen die Sachbezugswerte ab 2013 steigen. Dies schlussfolgert man aus den festgelegten Zahlen eines entsprechenden Verordnungsentwurfes.

Grundlage für die Steigerung der Sachbezugswerte ist die Entwicklung der Verbraucher:innenpreise. Laut der Haufe-Redaktion ist der Verbraucher:innenindex im Zeitraum Juni 2011 bis Juni 2012 für Verpflegung um 2,5% und für Unterkunft bzw. Mieten um 1,9% gestiegen.

pic: VerpflegungSachbezugswerte für Mahlzeiten

Der Wert für unentgeltliche bzw. verbilligte Mahlzeiten soll für 2013 bei einem Frühstück bei 1,60 EUR (2012: 1,57 EUR) liegen. Auch die Werte für Mittag- bzw. Abendessen soll von 2,87 EUR (2012) auf 2,93 EUR angehoben werden. Als Monatswert für Verpflegung soll für 2013 bei 224 EUR statt 219 EUR festgelegt werden.

Unterkunft und Mieten

Für Unterkunft oder Mieten soll der Wert voraussichtlich auf 216 EUR (2012: 212 EUR) angehoben werden. Auf den Quadratmeter würden damit 2013 3,80 EUR/qm (2012: 3,70 EUR) gelten. Von 3,00 EUR/qm bei einfacher Ausstattung soll der Wert wahrscheinlich auf 3,10 EUR/qm  ansteigen. Die Regelung, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV), soll jedoch weiterhin gelten. Unverändert entscheidend für den Wert einer freien Wohnung ist der ortsübliche Mietpreis und es wurde auch für 2013 kein amtlicher Sachbezugswert dafür festgesetzt.

Entwurf / Gültigkeit der neuen Werte

Der aktuelle Entwurf zur 5. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung liegt aktuell vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales passt die Sachbezugswerte jährlich durch eine Änderungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates an. Mit Änderungen des Entwurfes ist für gewöhnlich nicht zu rechnen, kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Tritt die Verordnung wie geplant zum 01.01.2013 in Kraft, können die Neuregelungen zum ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2013 angewandt werden. Die oben vorbehaltlich genannten Werte für Sachbezüge wären für 2013 steuer- wie auch sozialversicherungspflichtig.