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Software-Updates sind in der heutigen Zeit nicht ungewöhnlich. Gerade bei Programmen für Lohnabrechnung, Buchhaltung oder Fakturierung ist es sinnvoll, dass diese Programme durch den Hersteller aktualisiert werden.
Gründe für die Aktualisierung gibt es viele, wie z.B.:
- Anpassung an die aktuelle Entwicklung der Technik (Betriebssystem etc.)
- Erweiterung des Funktionsumfanges
- Integration von Änderungen und Anforderunges des Gesetzgebers
Lexware Produktregistrierung / Aktualisierungsservice
Als Anwender kann man sich die entsprechenden Updates bei Erscheinen jeweils bestellen, um sein Lexware Programm auf dem aktuellen Stand zu halten. Alternativ bietet Lexware über die Produktregistrierung einen Aktualisierungsservice an. Registriert man also sein Produkt bei Lexware, so erhält man zukünftig automatisch die Updates für das jeweilige Lexware Programm bei Verfügbarkeit zugesandt.
Die Produktregistrierung poppt normalerweise nach der Programminstallation beim ersten Start der Software auf. Optional kann diese auch im Programm über ? – Produkt-Registrierung aufgerufen werden.
Auch wenn Ihr Eure Software bereits bei Lexware registriert habt, kann dieser Assistent angezeigt werden. In diesem Fall hakt Ihr bitte auf Seite 1 des Registrierungsassistenten den Punkt „Ich bin bereits registriert“ an. Auch wenn Ihr den Aktualisierungsservice über eine/n der regionalen Lexware Fachhandelspartner:innen beauftragt habt, hakt Ihr bitte diese Option an. Registriert Ihr Euch dennoch erneut, so kann es passieren, Ihr erhaltet die Updates doppelt.
Seid Ihr noch nicht registriert, könnt Ihr Euch über diesen Assistenten bei Lexware für den Aktualisierungsservice registrieren. Ihr erhaltet dann die Updates bequem und zeitnah bei Verfügbarkeit zugesandt. Alternativ hierzu könnt Ihr den Updateservice auch bei den meisten regionalen Lexware Partner:innen beauftragen.
Im nachstehenden Video habe ich die Produktregistrierung nochmals kurz erläutert und gebe hier auch noch ein paar Tipps und Hinweise:
Wichtig: Beim Aktualisierungsservice über Lexware habt Ihr immer die Möglichkeit, das Produkt binnen einer Frist von 4 Wochen zurückzusenden.
Nutzt Ihr den Aktualisierungsservice über eine/n der regionalen Partner:innen, so kann die Rückgabe hiervon ggfs. abweichen. Besprecht dies mit Eurer/m lokalen Lexware Partner:in.
Lexware und Zwangsupdate
Ich bin sehr viel in Foren und auch auf den Social-Media Plattformen unterwegs. Immer wieder lese ich hier „Lexware Zwangsupdate“ oder ähnliche Aussagen. Dies kann ich aus meiner Erfahrung nicht bestätigen.
Wie oben erwähnt, so habt Ihr als Kund:in immer die Möglichkeit, das Update (oder auch eine bestellte Vollversion) mit einer Frist von 4 Wochen zurückzusenden. Es bleibt also ausreichend Zeit zu überlegen, ob man das Update benötigt oder nicht. Möchte man das Update nicht, sendet man es einfach innerhalb der Frist zurück. Ich empfehle hierbei, die Rücksendung zu dokumentieren, so dass Ihr auch einen Nachweis hierzu in der Hand habt.
Ich verstehe auch, dass nicht jede/r Kund:in jedes Jahr ein Update durchführen möchte. Dies ist auch kein MUSS. Mit den Lexware Programmen kann in der Regel auch ohne ein Update im Folgejahr weitergearbeitet werden. Einige Funktionen, wie z.B. der Elsterversand direkt aus Lexware buchhalter oder aus Lexware lohn+gehalt sind jedoch nur mit der jeweils aktuellen Version nutzbar. Diese Funktionen lassen sich in den meisten Fällen über kostenfreie externe Anwendungen wie z.B. das Elster Formular erledigen.
Bei den lohn+gehalt Versionen sieht es etwas anders aus, da hier für gewöhnlich jährliche (oder auch unterjährige) Änderungen durch den Gesetzgeber beschlossen werden, welche in die Software integriert werden müssen und ein Weiterarbeiten nur gewährleistet werden kann, wenn diese gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Daher bildet die lohn+gehalt Produktreihe hier eine Ausnahme, was jedoch mehr dem Gesetzgeber, denn Lexware zu „verdanken“ ist.
Auf der anderen Seite erhalte ich im Zeitrahmen der jeweilgen Updates auch viele Nachrichten und Kommentare, dass Anwender:innen sich „beschweren“, dass sie kein Update erhalten haben. Es gibt also beide Seiten und für beide gibt es eine Lösung.
Fazit
Ihr wünscht keine Updates bzw. wollt Euch selbst darum kümmern? Kein Problem.
Führt einfach nicht die Registrierung durch. Den Assistenten könnt Ihr wie oben beschrieben auch einfach mit dem Anhaken von „Ich bin bereits registriert“ zufriedenstellen. Solltet Ihr Euch doch versehentlich registriert haben oder aus anderen Gründen ein Update erhalten, welches Ihr jedoch nicht wünscht, so sendet dieses einfach an Lexware zurück. Fügt am Besten den Hinweis bei, dass Ihr zukünftig keine Updates zugesandt haben möchtet, wenn dies Euer Wunsch ist.
Wenn Ihr Euch nicht aktiv um die Aktualisierungen und Updates kümmern möchtet, so könnt Ihr den Aktualisierungsservice von Lexware oder einer/m der lokalen Partner:innen nutzen und erhaltet das Update für Euer Lexware Produkt bei Verfügbarkeit automatisch zugesandt bzw. auf Wunsch hilft eine/r der regionalen Lexware Partner:innen auch gern bei der Installation.
Update: Mit Version 2017 haben sich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen bzw. das Lizenzmodell geändert. Die Produktregistrierung, wie in diesem Artikel beschrieben, ist so nicht mehr vorhanden.
Hallo,
ich bin ein arbeitsloser Lohnbuchhalter und möchte versuchen, mir Lexware Lohn und Gehalt pro 2011 bei ebay zu ersteigern. Mit dem Programm möchte ich nur üben, updates will ich keine. Dadurch erhöhe ich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, da ich die Programmkenntnisse in meinen Bewerbungen angeben kann. Außerdem bekomme ich nur 284,40 € Arbeitslosengeld und kann mir nichts anderes leisten. Auf meiner Website finden Sie meine Bewerbungsunterlagen, die Ihnen meine Arbeitslosigkeit bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Wathling
Hallo Herr Wathling,
danke für den Kommentar. Jedoch weiss ich nicht so richtig, was Sie mir damit sagen möchten. 🙂
Es steht ihnen doch frei, sich die gewünschte Software zu ersteigern. Solang Sie diese nicht – wie im Artikel und Video beschrieben – registrieren, bekommen Sie auch keine Updates.
Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Arbeitssuche.
ich habe ein Programm Lexware Buchhalter 2005 mit Update auf 2006. Kann ich dies als Grundlage für ein aktuelleres Update verwenden, z.B. für ein 2012-Update?
Hallo Marianne,
ja, kannst Du. Es bedarf hier jedoch einiger Zwischenupdates, um sicherzustellen, dass Deine bestehenden Daten ordnungsgemäss übernommen werden können. Wende Dich bitte mit Deinem Anliegen an Lexware (http://lexware.de/kontakt) und schildere, von welcher Version Du updaten möchtest. Ich empfehle dir, gleich die aktuelle Version Deines Softwareproduktes zu nehmen. Wenn Du diese gleich bei den Kollegen an der Bestell- und Beratungshotline bestellst, dann bekommst Du die Zwischenupdates in der Regel kostenfrei mitgeliefert.
Hallo Herr Rückwardt,
sagen wir mal als Beispiel ich habe ein Financial Office als Update mit Aktualitätsgarantie (365 Tage) und muss es, wie alljährlich bekannt im Sommer mit einem Zwischenupdate aktualisieren. Geht dies auch per Download? Darüber hinaus – so wie ich desöfteren hoffentlich korrekt gelesen habe, muss der Nutzer bei Lexware registriert sein um dann überhaupt das Zwischenupdate zu erhalten?
Grüße
Lothar
Hallo Lothar,
ja und nein. 🙂
Also die Service-Packs und Zwischenupdates gibt es seit dem neuen Angebotsmodell via LISA. Eine Registrierung ist bei den Handelsversionen nicht notwendig. Lediglich bei einem jahresübergreifenden Update ist die Angabe der Anschrift notwendig um die kostenfreie Zusendung zu gewährleisten.
Hallo Herr Rückwardt,
also wie gewohntermaßen den „Lexware Informations Service Assistent“ (der kleine grüne Punkt in der Taskleiste) nutzen, und dann das derzeit aktuellste Update (auch die Sommerversion z.b. LFO Juni/Juli-19.50 inklusive) herunterladen – einspielen, und fertig. Ich hoffe Sie korrekt verstanden zu haben. Ist ja super, wenn Dem so ist. Andernfalls berichtigen Sie mich bitte.
Vielen Dank für Ihre Information.
Grüße
Lothar
Hallo Lothar,
exactly right! 🙂
Voraussetzung ist, dass die Aktualitätsgarantie noch besteht, also das Produkt noch innerhalb der 365 Tage liegt.
Ich denke, dass es hinsichtlich für die Version 19.00, also die aktuelle Jahresversion zutrifft.
Mit dem LISA habe ich es auf Version 19.04 aktualisiert. In der Lizenzverwaltung ist ja übrigens hinterlegt (Update Aktualitätsgarantie)
Grüße
Lothar
Hallo Lothar,
hier noch einmal ein Kommentar zu deinem obigen Beitrag Lexware und Zwangsupdate. Die dort getroffene Aussage ist nicht ganz korrekt. Es stimmt, dass der Kunde immer die Möglichkeit hat, das Aktualisierungsupdate an Lexware zurückzusenden. Wenn dann jedoch der Monatswechsel in der Anwendung Lohn & Gehalt gesperrt und nur mit dem Update im Juni 2016 möglich ist, kann man doch wohl von einem Zwangsupdate ausgehen. Dem Kunden wird nicht die Möglichkeit gegeben, mit der bisherigen Version weiter zu arbeiten. Alle Änderungen im Update Juni 2016 trafen auf unsere Firma nicht zu und trotzdem wurden wir von Lexware gezwungen, dass Update zu erwerben, da wir sonst in der Anwendung Lohn & Gehalt einfach nicht hätten weiter arbeiten können.
Hinzu kommt, dass unser Anliegen und Schriftwechsel trotz ausführlicher Bitte nicht an die Geschäftsführung weitergeleitet wurde. Ich bin selbst seit 13 Jahren Unternehmer und wenn mein Kunde sich mit einem Anliegen an mich wendet, dann stehe ich auch Rede und Antwort. Gleichzeitig muss ich als Unternehmer einen Kompromiss finden, mit dem beide Seiten leben können. Mein Vorschlag an Haufe-Lexware – sich die Kosten für dieses Update Juni 2016 zu teilen – wurde bisher mehrfach abgeschmettert. Mir geht es vor allem darum, dass die Geschäftsführung von Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG von diesem Problem Kenntnis erhält und darauf reagieren kann. Denn bis jetzt gehe ich davon aus, dass diese Geschäftspraktiken im Umgang mit Kundenbeschwerden in der Geschäftsführung nicht bekannt sind. Ansonsten wäre ich von der Firmenphilosophie der Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG doch sehr enttäuscht und müsste mein weiteres Vorgehen stark überdenken.
Beste Grüße
Carsten
Hallo Carsten,
zunächst danke für Deinen Kommentar.
Hm, wo hat Lothar dies denn erwähnt?
Die Programmreihe lohn+gehalt ist hier eine „kleine“ Ausnahme. Bei Lohn ist es wichtig, dass immer nach dem aktuellen gesetzlichen Stand abgerechnet wird, daher ist hier auch immer die jeweils aktuelle Version notwendig. In Deinem Fall wird offenbar noch das „alte“ Angebotsmodell genutzt, hier ist noch das Zwischenupdate mit Extrakosten notwendig. Im neuen Angebotsmodell sind innerhalb von 1 Jahr/365Tagen alle Update im Kauf- bzw. Abopreis enthalten.
Die Unklarheit bzgl. dem Zwischenupdate bzw. der Wegfall selbiger ist u.a. ein Grund dafür, warum das neue Angebotsmodell aus meiner Sicht deutlich übersichtlicher und praktikabler ist.
Dass Du damit unzufrieden bist kann ich einerseits verstehen und das tut mir auch leid, dass Du mit dem Lexware Support hier eine negative Erfahrung hast machen müssen. Die Regelung mit dem Zwischenupdate ist nun aber auch nicht neu und offenbar nutzt Du die Software ja schon etwas länger, oder? Evtl. lässt Du es mal auf das neue Angebotsmodell umstellen?
Hallo, habe heute Quicksteuer Deluxe (2019) aufgespielt, das bekomme ich im Abo. Nun poppt alle paar Minuten unten rechts ein Fenster auf und will mich mit Zwangsupdates – teils von uralten Versionen von Quicksteuer – geblücken. Wie kann man das bitte abstellen?
Hallo Hans Kurt,
solche Themen bitte drüber in der Community platzieren. Da finden wir das sicherlich auch eine Lösung. 🙂
Vielen Dank.