Soeben erhielt ich eine E-Mail von der Zentralen Speicherstelle (ZSS) mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in der 45. Kalenderwoche 2011 per E-Mail angekündigt, wird das ELENA-Verfahren durch
das „Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes
sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises“ eingestellt.
Das Gesetz tritt voraussichtlich am 3. Dezember 2011 in Kraft. Nähere Informationen zum
Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Website.

Dem Gesetz entsprechend ist die Zentrale Speicherstelle ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt,
Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle stehen
somit voraussichtlich ab dem 3. Dezember 2011 nicht mehr zur Verfügung. Dies betrifft sowohl den
E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt ebenso die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen im
ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Sofern diese Umstellung zu Schwierigkeiten
in Ihrer Software führt, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareersteller. Dieser wurde ebenfalls über
die Änderungen bezüglich der Aufhebung des ELENA-Verfahrens informiert.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nicht zuletzt durch Ihr
Engagement konnte die hohe Qualität im ELENA-Verfahren fortlaufend erzielt werden.

Mit freundlichen Gruessen

Zentrale Speicherstelle (ZSS)

E-Mail: [email protected]

Damit wird das Kapitel ELENA in 4 Tagen voraussichtlich Geschichte sein. Was das Ende von ELENA bedeutet kann man auf der Webseite der ZSS nachlesen.