Wie ich vorgestern berichtet habe, so plant die Bundesregierung den elektronischen Entgeltnachweis (kurz ELENA) einzustellen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde seitens dem Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet und dem Parlament vorgelegt. Eine Verabschiedung des Gesetzes soll noch im Laufe diesen Jahres erfolgen.

Sobald das Gesetzt verabschiedet ist, werden alle erforderlichen Änderungen in der nächsten Version der Software Lexware lohn+gehalt (standard, plus, pro und premium) berücksichtigt.

Da das Gesetz noch nicht beschlossen ist, müssen die Meldungen weiterhin erfolgen. Die Zentrale Speicherstelle (kurz ZSS) hat zwar signalisiert, dass die Sendungsprüfung bis zur endgültigen Entscheidung über das Gesetz ausgesetzt werden soll. „Noch gilt, dass ELENA-Meldungen monatlich übermittelt werden müssen. Senden Arbeitgeber nun keine Meldungen mehr, und bleibt das Gesetz doch bestehen, müssen sie die fehlenden Monate nachmelden“, erklärt Michael Baur, Produktmanager bei Haufe-Lexware. Er rät deshalb, die Entgelte weiterhin monatlich zu melden.

Wie bereits in meinem Artikel vom Montag erwähnt, so plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein neues Konzept zu erarbeiten, welches ein einfaches und unbürokratisches Sozialversicherungsmeldeverfahren ermöglicht.

Den Ansatz, bereits elektronisch vorhandene Daten nicht erst auszudrucken um sie dann wieder zu digitalisieren, empfand ich als gut. Die Speicherung auf Verdacht ist jedoch kritisch zu betrachten. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Dinge in diesem Zusammenhang weiter entwickeln.