Anfang Februar hatte ich berichtet, dass die Bundesregierung im Rahmen des Steuerveinfachungsgesetzes auch die bisher erforderliche qualifizierte digitale Signatur beim elektronischen Rechnungsversand „abschaffen“ möchte bzw. diese nicht mehr zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sein soll.
Im April gab es dann eine FAQ zum Thema Steuervereinfachungsgesetz – alle offenen Fragen sollten damit weitestgehend geklärt gewesen sein. Dann, Anfang Juni, wurde das Gesetzt durch den Bundestag beschlossen – greifen sollte es ab 01.07.2011. Also alles klar, oder?
Eigentlich ja, aber da wurde die „Rechnung“ ohne den Bundesrat gemacht. Dieser hat das Steuervereinfachungsgesetzt (StVerfG) nämlich am 08.07.2011 für viele überraschend gestoppt. Der Hauptgrund für die Ablehnung der Länderkammer ist wohl, dass die Steuererklärung von Bürgern künftig nur noch alle 2 Jahre abgegeben werden soll. Die Vereinfachung für den elektronischen Rechnungsversand wurde dagegen laut Presseberichten nicht beanstandet.
Aufgrund der Sommerpause wird es aller Voraussicht nach erst im Herbst eine endgültige Entscheidung hierzu geben. Bis dahin empfielt es sich, beim elektronischen Rechnungsversand nicht auf die qualifizierte digitale Signatur zu verzichten.
Tja, deshalb erzähle ich solche Dinge erst dann meinen Kunden, wenn sie auch im Bundesgesetzblatt stehen :-))
Es gab in der Vergangenheit schon so häufig Dinge, die beschlossen wurden und dann vom Bundesrat über den Vermittlungsausschuss zurück an den Bundestag oder die Ausschüsse verwiesen wurde. Im BGBl kam dann was ganz anderes an…
Und im Zweifelsfall könnte ja auch der Bundespräsident ein Gesetz noch stoppen, was ja in der Vergangenheit auch mehrfach geschehen ist.
Frage: Ist das noch aktuell? Denn: „Bundestag und Bundesrat einigten sich am 23.9.2011 auf die Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011“ (http://www.fibuexperten24.de/unternehmenssteuern/umsatzsteuer/vorsteuer/elektronische-rechnungen-erleichterungen-rueckwirkend-ab-172011.php).
Leider ist darüber in den Schreiben des BMF nix zu finden. Es gibt auch keine Presse-Erklärung.
Wer weiß was?
Danke, J.F.
Hallo Herr/Frau Förster,
der aktuelle Artikel hilft Ihnen hierbei sicherlich weiter: elektronischer Rechnungsversand – Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz (StVereinfG)