Anfang Februar hatte ich berichtet, dass die Bundesregierung im Rahmen des Steuerveinfachungsgesetzes auch die bisher erforderliche qualifizierte digitale Signatur beim elektronischen Rechnungsversand „abschaffen“ möchte bzw. diese nicht mehr zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sein soll.
Im April gab es dann eine FAQ zum Thema Steuervereinfachungsgesetz – alle offenen Fragen sollten damit weitestgehend geklärt gewesen sein. Dann, Anfang Juni, wurde das Gesetzt durch den Bundestag beschlossen – greifen sollte es ab 01.07.2011. Also alles klar, oder?
Eigentlich ja, aber da wurde die „Rechnung“ ohne den Bundesrat gemacht. Dieser hat das Steuervereinfachungsgesetzt (StVerfG) nämlich am 08.07.2011 für viele überraschend gestoppt. Der Hauptgrund für die Ablehnung der Länderkammer ist wohl, dass die Steuererklärung von Bürgern künftig nur noch alle 2 Jahre abgegeben werden soll. Die Vereinfachung für den elektronischen Rechnungsversand wurde dagegen laut Presseberichten nicht beanstandet.
Aufgrund der Sommerpause wird es aller Voraussicht nach erst im Herbst eine endgültige Entscheidung hierzu geben. Bis dahin empfielt es sich, beim elektronischen Rechnungsversand nicht auf die qualifizierte digitale Signatur zu verzichten.