Mit dem Service-Pack März, Versionsstand 15.22, für financial office/plus und für lohn+gehalt/plus gab es leider Probleme mit Beitragsabrechnungen. Es wurde seitens Lexware empfohlen, keinen Mandant:innenwechsel/Firmenwechsel durchzuführen. In meinem Artikel zur Ankündigung des Service-Packs hatte ich bereits darauf hingewiesen.

Seit Freitag den 18.03.2011 steht das Service-Pack II März 2011 zum Download bereit.

Das Service-Pack erhaltet Ihr, indem Ihr im Programm auf ?Lexware Info-Service klickt. Hierüber wird LISA gestartet und Ihr könnt durch Klick auf den “Jetzt suchen”-Button die verfügbaren Service-Packs suchen und diese dann direkt herunterladen und installieren. Voraussetzung für die Installation ist jeweils mindestens die Version 15.xx. Verfügbar ist es für die Produkte

  • lohn+gehalt
  • lohn+gehalt plus
  • financial office
  • financial office plus

Sofern Ihr LISA nicht nutzen möchtet oder es nicht nutzen könnt, steht Euch natürlich alternativ auch die Lexware Support-Seite zur Verfügung. Hierzu geht Ihr auf www.lexware.de/support und gebt Euer genutztes Programm und dann die von Euch genutzte Version an. Es wird nun automatisch die Support-Seite vom gewählten Programm geöffnet. Hier klickt Ihr in der linken Menüleiste auf “Service Packs” bzw. bei den office-Versionen auf “Allgemein” und dann auf “Service Packs” und ladet die zur Verfügung stehenden Updates herunter.

Nach Installation des Service-Packs bleibt der Status der Beitragsschätzung nach Firmenwechsel erhalten und der Versionsstand lautet 15.23.

Im Service-Pack sind folgende Änderungen enthalten:

  • Im Abrechnungs- und Beitragsnachweis-Assistenten ist nach einem Firmenwechsel die Option Erstellen der Beitragsnachweise aktiv, wenn die Schätzung noch nicht durchgeführt wurde. Konnten Firmen im Vormonat nicht geschätzt werden, wird eine eventuelle Restbeitragsschuld aus der noch nicht geschätzten Firma in den Folgemonat übernommen.
  • Der Monatswechsel für die Firma, in der Beitragsnachweise bereits erstellt und versendet wurden, ist nach einem Firmenwechsel wieder möglich.
  • Auf der Beitagsabrechnung nicht ausgewiesene Werte werden im Folgemonat als Restbeitragsschuld übernommen.

Solltet Ihr Fragen zu diesem Service-Pack haben, nutzt einfach die Kommentarfunktion zu diesem Artikel oder die Community.