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Arbeitgeber:innen, welche eine der Versionen von lohn+gehalt nutzen, übertragen Ihre Beitragsnachweise, SV-Meldungen und ELENA-Meldungen via dakota. Als Alternative steht hierfür auch sv-Net zur Verfügung, wobei dies etwas Mehrarbeit erfordert, da einige Daten immer manuell eingegeben werden müssen. Die Vor- und Nachteile von dakota und sv-Net habe ich bereits in einem früheren Artikel beschrieben und die Programme gegenübergestellt.
Verarbeitungsprotokolle
Nach dem Versand der jeweiligen Meldungen (Beitragsnachweise, SV-Meldung, ELENA) bekamen Absender:innen eine Email mit dem Verarbeitungsprotokoll. In diesem Protokoll wird mitgeteilt, ob die Sendung Fehler enthält oder in Ordnung ist.
Seit Mitte 2010 werden die Protokolle der Sendungen direkt im Programm verarbeitet bzw. können über die jeweilige lohn+gehalt Version abgerufen werden. Dies gilt natürlich nur, wenn man dakota einsetzt.
Protokoll liegt nicht vor
Nun kommt es ab und an vor, dass Kund:innen sich mit der Frage an mich wenden, warum sie nach dem Abruf der Protokolle immer nur die Meldung „liegt (noch) nicht vor“ erhalten.
Wenn Ihr eine dakota Datenrücksicherung durchgeführt habt und die Protokolle wurden bereits vor dieser Rücksicherung abgeholt, stehen die Protokolle nicht mehr auf dem Server der Gegenstelle zur Abholung bereit, da diese nur einmal angeholt werden können.
Wie Protokolle erneut abgerufen werden können
Möchtet Ihr die Protokolle erneut abholen oder habt Ihr diese noch nicht abgeholt, erhaltet aber dennoch die Meldung, es liege kein Protokoll vor und dies auch über mehrere Tage hinweg, setzt Euch bitte mit der ZSS oder der jeweiligen Kasse in Verbindung – abhängig davon, um welches Protokoll es geht.
Die ZSS, also die Zentrale Speicherstelle, zuständig für die ELENA Meldungen erreicht Ihr über die ELENA-Hotline. Diese kann den Abholstatus zurücksetzen und Ihr könnt die Protokolle erneut abrufen. Handelt es sich bei Euch um Protokolle der Krankenkassen, so kontaktiert die entsprechende Kasse. Ggfs. kann auch hier der Status zurückgesetzt werden.
Fehlermeldungen bei Protokollabruf?
Wenn Ihr beim Abruf-Versuch die Fehlermeldung „#009a001b – Die Abholung konnte aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden“ erhalten. Kann dies verschiedene Ursachen haben. Die Lösungsansätze habe ich bereits in einem separaten Artikel aufgeführt.
Hallo,
bislang wurde nach dem senden einer USt-VA ein Übertragungsprotokoll vom FA zurückgeschickt. Auf diesem Protokoll waren alle meldepflichtigen Kennziffern enthalten. Man konnte dieses Protokoll dann auch ausdrucken (nur 1 Seite). Nach dem Einspielen des neuen Elster Moduls kommt zwar auch ein Protokoll zurück. Dieses enthalt aber nur die Information das „was“ gesendet wurde und ich der Datenübermittler war. Will ich nun die gemeldeten Daten auch ausdrucken, wird das komplette Lang-Formular der UStVa einseitig ausgedruckt, so dass ich jetzt 3 Seiten habe. Es gibt auch keine Möglichkeit die Druckausgabe oder einen Drucker zu wechseln. ich finde, das ist sehr schlecht von LEXWARE programmiert.
Oder gibt es doch eine Lösung?
Hallo Herr Rabinowitsch,
Ihr Kommentar passt zwar nicht zum obigen Artikel, ich will hier aber noch einmal knädig sein. 🙂
Nach Versand der UStVA sollte auch weiterhin ein Sendeprotokoll angeboten werden, welches Sie dann ausdrucken können. Ein Protokoll, welchem vom FA zurück gibt gab es hier noch nie. Evtl. verwechseln Sie dies mit der Lohnsteuerbescheinigung und den entsprechenden Prüfprotokollen?
Wenn ich jetzt neue Beitragsbescheide versenden will, geht ein Fenster „Verarbeitungsprotokolle liegen vor (Datum 12.10.13 – aktuell habe ich auch ein Mail erhalten), dass ich Prtokolle abholen soll. Dies geht jetzt schon einige Tage so.
Jetzt werde ich auch darauf hingewiesen, dass das abholen Pflicht ist, da dies schon 7 Tage zurückliegt.
Unten stehen drei Möglichkeiten, wobei man nur „abholen“ bestätigen kann.
Das mache ich also. Und im nächsten Fenster kommt dann „Protokoll liegt noch nicht vor“.
Dies bedeutet: Kein abholen möglich und auch kein neuer Versand.
Was macht man hier ?
Hallo Brigitte,
ich habe aufgrund Deines Kommentares das Thema nochmal aufgegriffen und in einem Artikel zusammengefasst:
https://lex-blog.de/2013/10/30/lexware-verarbeitungsprotokolle-lohngehalt/
Hallo,
in der Tat waren wir irgendwann in den letzten 4 Wochen zu einer Rücksicherung gezwungen – leider verweigert Lexware jetzt die Versendung der neuen Beitragsmeldungen. Überall steht nur, dass man die Protokolle nicht noch einmal abholen kann – seis drum. Ich möchte aber wenigstens die neuen Bescheide versenden, denn das wird irgendwann ja richtig teuer. Was ist hier also zu tun?
Hallo Christian,
ja, einmal abgeholte Protokolle lassen sich nicht noch einmal abholen. Was den Versand betrifft, kann das mehrere Ursachen haben. Gibt es denn eine Fehlermeldung? Sind die Annahmestellen nach der Rücksicherung aktualisiert? Ist das Zertifikat noch gültig?