Bei vielen Kund:innen kam zu Beginn des Jahres beim Programmstart die Meldung

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Lexware Fehlermeldung Systemdatum für Versionen älter als 2007 und warum Updates sinnvoll sind

In meinem Artikel zur Fehlermeldung bzgl. des Systemdatums hatte ich auf das kostenfreie Service-Pack zur Lösung hingewiesen und erläutert, wie weiter vorzugehen ist. Das entsprechende Service-Pack hierzu war bereits seit November 2010 auf der Webseite von Lexware verfügbar.

Leider hat sich dann herausgestellt, dass das Service-Pack für Versionen, welche älter sind wie 2007, nicht hilft. Seither erhielt ich etliche Anfragen zu dem Sachverhalt. Leider habe ich für Kund:innen, welche eine Version vor 2007 nutzen keine Lösung anbieten können, ausser, das Update auf die aktuelle Version.

Lösung für Versionen vor 2007

Seit gestern gibt es nun auch für diese Kund:innen einen Lösungsweg. Nutzer:innen mit einer „Altversion“ erhalten ein Update für die Version, in der das Problem nicht auftritt. Also in der Regel eine 2007er Version. Dieses Update stellt Lexware kostenfrei zur Verfügung. Um das entsprechende Update zu bekommen wendet Euch bitte an eine/n Lexware-Partner:in in Eurer Region oder alternativ an die Lexware-Hotline für Eure Version. Sofern Ihr auf beiden Wegen zu keiner Lösung findet, nutzt bitte die Kontaktaufnahme hier im Blog.

Wichtig: Diese Lösung ist für Anwender:innen mit einer Österreich-Version leider nicht funktional, da diese Versionen bereits vor Jahren eingestellt wurden und aktuelle Versionen nicht für den österreichischen Markt ausgelegt sind. Diese Anwender:innen sollten auf ein Produkt umsteigen, welches für den österreichischen Markt entwickelt wurden und die aktuellen gesetzlichen Sachlagen erfüllen, sowie technisch auf dem aktuellen Stand sind.

Datenkompatibilität bedenken

Bei der Nutzung des Angebotes mit der Aktualisierung auf die Version 2007 ist zu beachten, dass nicht garantiert werden kann, dass die Datenübernahme problemlos erfolgt. Je nach eingesetzter Version sind Konvertierungen der Daten notwendig. Hierbei empfehle ich den betroffenen Kund:innen, sich ebensfalls an eine/n Lexware-Partner:in vor Ort zu wenden. Zu finden sind die Partner:innen über die Lexware Fachhandelssuche. Solltet Ihr keine/n Partner:in vor Ort finden oder diese/r Euch nicht weiterhelfen können, nutzt bitte das Kontaktformular.

Warum Updates gar nicht teuer sind!

In den letzten Tagen habe ich sehr viel zu diesem Thema gelesen und viele Worte waren nicht sehr nett. Ich kann die Verärgerung der Anwender:innen durchaus verstehen. Ich verstehe auch, dass nicht jede/r Kund:in jedes Jahr ein Update durchführen möchte. Dies ist ja auch kein MUSS (wenn mein einmal von lohn+gehalt absieht, bei dem die Updates durch den Gesetzgeber „verursacht“ werden).

In der Software-Welt sind Aktualisierungen nicht ungewöhnlich. Eine Buchhaltungssoftware oder Fakturierungssoftware über Jahre nicht upzudaten halte ich doch für unpassend, ja sogar fahrlässig. Und wir reden hier auch nicht von Unsummen, die für ein Lexware-Update notwendig sind. Nehmen wir als Beispiel die faktura+auftrag. Das Update kostet aktuell lediglich 79,90 EUR brutto. Die meisten Anwender:innen werden vorsteuerabzugberechtigt sein, also liegen die realen Kosten bei 67,14 EUR netto. Dies sind rechnerisch 5,60 EUR netto je Monat. Wird nun alle 2 Jahre geupdatet sind es nur noch 2,80 EUR netto je Monat. Beim buchhalter sind es rechnerisch nur 11,20 EUR netto je Monat bei jährlichem Updatezyklus. Selbst bei den netzwerkfähigen pro-Versionen sind die Kosten überschaubar wenn man auch die entsprechenden Zugriffslizenzen mit berücksichtigt. Bei einem financial office pro sind es beispielsweise rechnerisch nur 13,98 EUR netto je Monat und Zugriffslizenz bei einer Grundversion mit 3 Inklusivlizenzen. In diesem Zusammenhang kann man meiner Ansicht nach nicht von teuer sprechen. Durch regelmässige und zeitnahe Updates stellt man auch sicher, dass die Software auf dem aktuellen Stand bleibt und somit auch auf die Daten zugegriffen werden kann.

Warum Updates sinnvoll und wichtig sind!

Nach dem Gesetz müssen die Daten auch im elektronischen Format zugriffsbereit gehalten werden. Neben Lohnsoftware und Buchhaltungsprogrammen gilt dies ebenso für Fakturierungssoftware, wie in §147 Punkt 5 Abgabenordnung (AO) nachzulesen ist.

Bei Updates werden die Daten entsprechend konvertiert und auf den aktuellen technischen Stand angepasst. Lässt nun ein/e Anwender:in jahrelang die Updates aus, was sie/er kann und Lexware hier keinen zum Update zwingt, riskiert diese/r Anwender:in, dass Daten bei einem späteren Update nicht ordnungsgemäss konvertiert werden können oder sogar Daten beschädigt werden. Allein schon um dies zu gewährleisten und nicht evtl. empfindliche Bussgelder oder steuerliche Nachteile zu riskieren, kann ich die regelmässigen Updates nur nahelegen.

Mit den Versionen 2011 stellt Lexware die standard- und plus-Versionen zudem auf eine neue Datenbank um. Dies bedeutet, dass die bisherige Datenbanktechnik abgelöst und auf eine vollkommen andere Technik umgestellt wird. Ab 2012 werden aus technischen Gründen keine Datenübernahmen aus älteren Versionen möglich sein. Auch dies ist ein Grund, die bestehende „Altversion“ auf die aktuelle Version upzudaten. Im Hinblick auf einen evtl. späteren Rechnerwechsel und damit ein Wechsel des Betriebssystems auf Windows 7 oder ein darauf folgendes Betriebssystem, wäre ohne Update keine Möglichkeit gegeben, die Daten der „Altversion“ zugriffsbereit zu halten, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

Fazit

Meiner Ansicht nach halten sich die Kosten für ein Update in einem geringen und überschaubaren Rahmen. Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Bereithaltung für elektronischen Zugriff bei Betriebsprüfungen u.ä. stellen Nutzer:innen vor besondere Anforderungen und Pflichten. Regelmässige Updates – unabhängig welchen Hersteller man für die Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Fakturierung etc. nutzt – sollten schon aus Eigeninteresse durchgeführt werden. Auch technische Änderungen und Anpassungen an Betriebssystemen und Hardwareausstattung, welche üblich sind, sprechen für Updates um die genutzte Software auch auf aktuellen EDV-System einsetzen zu können und u.a. den gesetzlichen Auflagen und Verpflichtungen nachzukommen.