In jedem Jahr bricht vor dem Jahreswechsel in den Unternehmen leichte Hektik aus. Gilt es doch stets zu beachten, alle wichtigen Fristen des noch laufenden Jahres und auch alle erforderlichen Änderungen für das kommende Jahr zu berücksichtigen. 

Forderungen – Verjährungsfristen beachten

Zum Ende des Jahres 2010 verjähren alle Forderungen, welche aus dem Jahr 2007 stammen. Für die Relevanz ist nicht die Rechnungsstellung massgebend. Es gilt daher, die Auftragsdaten zu prüfen ob nicht noch Forderungen einzutreiben sind. Nach dem 31.12. können diese nicht mehr rechtlich eingefordert werden.

Wichtige und hilfreiche Hinweise zum Thema Forderungsmanagment haben die Kolleg:innen von Haufe im Top-Thema aufbereitet:

  • Überblick Forderungsmanagement
  • Aufgaben und Bausteine
  • Verjährung von Forderungen
  • Mahnung
  • Informationen zur Scoring-Novelle
  • Praxistipps

Verschenken Sie nicht unnötig Geld durch versäumen von Fristen oder einem nicht ausreichenden Forderungsmanagment. 

Vorsteuervergütungsverfahren: Ausschlussfrist verlängert

Für Leistungen und Lieferungen, welche im Ausland bezogen wurden und der Leistungserbringer auf der Rechnung Umsatzsteuer mit in Rechnung gestellt hat, können inländische Unternehmer:innen diese unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen. Zum Beginn des Jahres 2010 wurde das bisherige Papierverfahren auf einen elektronischen Weg umgestellt. Die Antragstellung für die Erstattung muss hierbei zum 30.09. des folgenden Jahres durchgeführt werden. Für das Jahr 2009 wurde diese Frist bis zum 31.03.2011 verlängert.

Mehr Hinweise zum Vorsteuervergütungsverfahren finden sich bei Haufe unter nachfolgenden Links:

  • Hintergrund und Voraussetzung
  • Formale Anforderungen: Antrag, Grenzen und Belege
  • neue elektronisches Verfahren
  • weiterführende Daten, Zahlen und Fakten

E-Bilanz: elektronische Datenübermittlung

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetzt hat der Gesetzgeber in 2008 die Weichen für die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten an das Finanzamt gestellt. Alles wissenswerte an Informationen zu diesem Thema sind unter folgenden Links zusammengefasst:

  • Hintergründe
  • Wer ist betroffen?
  • Welche Daten sind elektronisch zu übermitteln?
  • In welcher Form hat die Übermittlung zu erfolgen?
  • Härtefallregelung auf Antrag
  • Welche Aufgaben stehen im Unternehmen an?
  • Vorteile und Risiken der E-Bilanz
  • das Wichtigste in Kürze

[Update 2016-08-01]Links nicht mehr verfügbar, daher entfernt[/]

BilMoG – erster Jahresabschluss nach Bilanzmodernisierungsgesetz

Die Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetzt sind nicht unerheblich, bedeutet BilMoG doch die grösste Änderung des HGB seit 1985. Aufgrund der Fülle der Details habe ich BilMoG einen extra Artikel gewidmet.

Wichtige Änderungen gibt es vor jedem Jahreswechsel zu bedenken. Hektisch sollte man dennoch nicht werden. Denn wenn man rechtzeitig und in Ruhe die entsprechenden Punkte vorbereitet und dann nach und nach angeht, erspart man sich selbst viel Stress. Ausserdem kann man sich somit auch besser auf die jeweiligen Sachverhalte konzentrieren.