Jeder kennt sie: die Lohnsteuerkarte. Immer zum Jahreswechsel ist diese der/dem aktuellen Arbeitgeber:in vorzulegen. Damit ist nun Schluss. Die jährlich in der Farbe wechselnden Lohnsteuerkarten wird es nicht mehr in Papierform geben. Sie werden durch eine elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Die elektronischen Lohnsteuermerkmale (kurz: ELStAM) werden den Arbeitgeber:innen zukünftig maschinell verwertbar zur Verfügung gestellt und sind für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anwendbar. Etwaige Änderungen werden ebenfalls elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Die geplante Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich jedoch verzögern. Aus diesem Grund gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch im Jahr 2011 und die darauf enthaltenen Angaben sind entsprechend auch für das Abrechnungsjahr 2011 zu nutzen. Da die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – zum jetzigen Stand – frühestes ab 2012 eingeführt werden, gelten für 2011 bestimmte Sonderregeln. Wichtig ist, dass die Lohnsteuerkarte 2010 nicht vernichtet werden darf, sondern weiterhin im Gewahrsam der Arbeitsgeber:in verbleiben muss.

Die Kolleg:innen von Haufe aus der Redaktion Personal haben alle wichtigen Infos zu diesem Thema in einer sehr übersichtlichen Serie von Artikeln bereitgestellt. Es handelt sich hierbei um 4 Artikel, welche auf einzelne Punkte entsprechend eingehen:

  • Teil 1: Lohnsteuerkarte in Papierform ade!
  • Teil 2: Keine neuen Lohnsteuerkarten
  • Teil 3: Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte
  • Teil 4: Ersatzbescheinigung statt Lohnsteuerkarte

[Update 2016-08-01]Links leider nicht mehr verfügbar, daher Verlinkung entfernt[/]

Da es für 2011 einige Pflichten und Hinweise zu beachten gilt, sollten sich alle Arbeitgeber:innen bzw. die entsprechenden Personalabteilungen darauf vorbereiten sowie ggfs. erforderliche Änderungen bei Ihren Mitarbeiter:innen erfragen.

Ich empfehle daher die Lektüre der Artikel, da man so rechtzeitig über die wichtigsten Punkte informiert ist.