Das Zwischenupdate Juli 2010, für die Lexware lohn+gehalt Programme sowie die entsprechenden Office-Versionen, ist nun an nahezu jeden Kunden ausgeliefert. Nachstehend will ich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen bieten:
Neue gesetzliche Änderungen im ELENA-Verfahren:
- Neue ELENA-Übermittlungs-Daten ab 01.07.2010: Alle Kündigungsdaten einer Mitarbeiter:in sowie Einmalzahlungen nach Mitarbeiter:innen-Austritt müssen ab 01.07.2010 elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) übermittelt werden. Alle hierfür notwendigen Daten erfasst Ihr einfach in Eurem Programm und übermittelt die Daten anschliessend per Knopfdruck mit dakota.
- Änderungen beim bestehenden ELENA-Verfahren: Es gelten neue Bestimmungen, die das bereits bestehende Verfahren betreffen: zum Beispiel wurde ein neuer Grund für die Änderung der Arbeitszeit eingeführt und steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse bei doppelter Haushaltsführung müssen mit ELENA gemeldet werden. Die neue Version berücksichtigt für Euch automatisch alle inhaltlichen Änderungen.
- Abholung der ELENA-Antwortprotokolle direkt aus dem Programm: Die ELENA-Antwortprotokolle könnt Ihr direkt aus dem Programm heraus abholen. Denn alle notwendigen Voraussetzungen wurden in die neue Version eingebaut, wie z.B. die neue Version Lexware dakota 5.0. Das Programm erinnert Euch automatisch an das Abrufen der Protokolle. Diese könnt Ihr dann in der Antwortzentrale mit dem entsprechenden Versand-Status (z.B. „ohne Fehler“ oder „fehlerhaft“) einsehen.
Ihr habt Fragen zu ELENA? Lexware bietet, als besonderen Service zum Juli-Update, eine spezielle ELENA-Hotline unter der Rufnummer 0180 5333707 (0,14 EUR/Min aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 EUR/Min aus den Mobilfunknetzen). Die Spezialist:innen stehen für Euch in den Monaten Juli und August über die genannte Rufnummer zur Verfügung.
Gesetzliche Steuer-ID-Pflicht ab 01. November 2010
- Ab 01.11.2010 dürfen Lohnsteuerbescheinigungen nur noch mit der Steuer-ID übermittelt werden und nicht wie bisher auch mit der eTin. Fehlende Steuer-IDs fordern Euch direkt aus dem Programm heraus beim Bundesfinanzministerium an. Und Eure Software prüft, ob die bereits vorhandenen IDs korrekt sind.
Abholung von Sozialversicherungs-Protokollen
- Die elektronischen Antwortprotokolle für Sozialversicherungsmeldungen holt Ihr ab sofort ebenfalls direkt aus dem Programm heraus ab. Wie bereits oben erwähnt ist die aktuelle Version dakota 5.0 bereits im Programm integriert (wenn beim Installationsprozess mit installiert). Sollte eine SV-Nummer nicht bekannt oder noch nicht vorhanden sein, werden die korrekten Nummern gleich mit übermittelt.
Mehr Details zum Update erfahrt Ihr in der Broschüre „Lexware aktuell“ welche dem Update beiliegt bzw. hier:
heruntergeladen werden kann. Für weitergehende Fragen oder Unterstützung bei der Installation steht Euch gern einer der über 400 Anerkannten Lexware Fachhandelspartner:innen bzw. einer der über 60 Geprüften Lexware Programmberater:innen zur Verfügung. (Lexware Partner-Suche)
Hallo Herr Rückwardt,
ich habe die Einträge in diesem Forum gelesen und bin eigentlich erstaunt darüber, dass nicht noch viel mehr Leute hier Ihrem Ärger Luft machen. Und ja, ich habe gelesen (und verstanden), dass Sie nicht Lexware sind. Aber Diejenigen von uns, die nicht 1,99€ je min. ausgeben möchten, um erfolglose Diskussionen mit Callcenter-Angestellten zu führen, denen bleiben halt nur Plattformen, wie diese.
Erstmal: sign@Herr Muth! Ich glaube auch, dass eine Musterklage eine gute Idee wäre. und ich denke, dass das Wort Abzocke hier durchaus angebracht ist! Möglicherweise ist der Aufschrei der Community ja auch nur deshalb so leise, weil es einfach in größeren Firmen keine Rolle spielt, 85€ für ein Update auszugeben. Ich allerdings habe eine sehr kleine Firma und kann die Kosten nicht einfach auf einen Kunden umlegen. Und mir stinkt´s gewaltig, dass meine für 179€ gekaufte Version plötzlich unbrauchbar gemacht wird! Da Sie, Herr Rückwardt, sicher auch Kommunikationswege mit der Firma Haufe haben, die günstiger als 1,99€/min sind, bitte ich an dieser Stelle einfach mal darum, meinen Unmut weiter zu tragen. Nicht zuletzt ist ja schließlich ein zufriedener Kunde auch Garant für den Erhalt Ihres eigenen Arbeitsumfeldes.
Achja…und auf meiner Verpackung der Lexware Lohn+Gehalt-Software kloppft sich Haufe selbst auf die Schulter und schreibt hier von 100000 Usern dieser Software. Deutschlandweit. Das wären dann also ca.8,5Mio´s für ein Update….oha…Ich maße mir hier ganz sicher nicht an, den finanziellen Aufwand der Softwarepflege beurteilen zu können. Aber 8500000€ ist ´ne Menge Holz…
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Goldmann,
erlauben Sie mir zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich hier nicht um ein Forum handelt.
Verstehen kann ich, dass Sie ob der Tatsache, für ein erfolgloses Gespräch 1,99 EUR/Min zu zahlen unzufrieden sind. Wer wäre dies nicht. Nun jedoch generell alle Gespräche mit der Hotline als erfolglos zu bezeichnen halte ich für falsch. In der Vergangenheit gab es deutliche Schwierigkeiten hinsichtlich der Hotline. An diesen Punkten wurde gearbeitet und die Qualität der Hotline hat sich in den letzten 2-3 Jahren deutlich verbessert. Es erfolgen zudem auch deutlich schneller Rückrufe (welche im Übrigen kostenfrei für den Kunde sind) und ich weiss auch, dass man sehr daran interessiert ist, die Qualität und den Service der Hotline weiter zu optimieren.
Ihr Votum bzgl. Abzocke kann ich jedoch nicht verstehen. Was genau empfinden Sie als Abzocke? Dass das Zwischenupdate durch gesetzliche Änderungen bedingt ist, ist sicherlich unstrittig. Und natürlich könnte man seitens Lexware diese Zwischenupdates kostenfrei an alle Bestandskunden ausliefern. Dieser Punkt wurde in Freiburg sicherlich auch mehrfach überlegt. Fakt ist aber, dass dann die Kalkulation für die Jahresversion geändert werden müsste und das Produkt somit allgemein im Preis steigt. Dies würde dazu führen, dass sich widerum andere Kunden diesbezüglich ungerecht behandelt fühlen. Nämlich diejenigen z.B. die ein office-Produkt einsetzen, jedoch keinen Lohn rechnen. Diese Kunden benötigen das Zwischenupdate in der Regel nicht, müssten aber dennoch für die Jahresversion einen höheren Preis zahlen.
Die Entscheidung für ein Lizenzmodell bzw. eine bestimmte Lösung für notwendige Updates ist nicht einfach und Lexware hat sich bisher für dieses Modell entschieden. Dass es nicht für 100% der Kunden zufriedenstellend ist, kann ich nachvollziehen. Vom Fairness-Faktor her empfinde ich es als gut, da eben Kunden die keinen Lohn rechnen, in der Regel diese Kosten nicht aufwenden müssen. Ob es das bequemste Modell ist, darüber kann man unterschiedlichster Meinung sein.
Auch richtig ist, dass die in Ihrem Beispiel genannten 85 EUR für einen Teil der Kunden eher nicht ins Gewicht fallen und für andere jedoch viel Geld bedeuten. Auch hier stellt sich mir die Frage: wie soll man es sonst machen? Ob die Zwischenupdates nun 85 EUR kosten oder 99 EUR oder 35 EUR – irgendwen wird es immer stören und irgendwem ist es immer zu viel Geld. Daher will ich mich gar nicht an der Zahl und der von Ihnen erwähnten Summe festhalten. Eine Diskussion hierüber ist mAn auch nicht sinnvoll.
Was mich an dieser Debatte viel mehr stört, ist die Tatsache, dass man hier Lexware als das Böse ausgemacht hat. Ohne jetzt überheblich rüberzukommen: es ist doch fakt, dass Lexware als Unternehmen sich selbst und auch seinen Mitarbeitern gegenüber verpflichtet ist, gewinnorientiert zu arbeiten. Dies nun als Vorwurf zu bringen empfinde ich als ungerechtfertigt. In Ihrem Unternehmen erbringt man Leistungen bzw. liefert man Produkte sicherlich auch mit einer Gewinnerzielungsabsicht aus. Als Unternehmer ist Ihnen zudem sicherlich auch bewusst, dass es wohl kein Unternehmen gibt, was eine 100% Marge (auf den Verkauspreis bezogen) vorweisen kann. Dies relativiert Ihre oben erwähnte Summe. Wie bereits mehrfach erwähnt gibt es die unterschiedlichsten Lizenz- und Update-Modelle und Lexware gehört im Markt nun nicht gerade zu den Unternehmen mit den hochpreisigsten Produkten.
Bezogen auf die Zwischenupdates bin ich sicher, dass man in Freiburg auch eher froh wäre, wenn die unterjährigen gesetzlichen Änderungen nicht wären. Warum „meckert“ eigentlich niemand über den Gesetzgeber, welcher diese Änderung im Grunde verantwortet?
Sie dürfen sicher sein, dass ich Anregungen und Kritik, welche mich erreicht immer weitergebe. Denn wie von Ihnen erwähnt vertrete auch ich die Auffassung, dass nur ein zufriedener Kunde ein guter Kunde sein kann und gute Kunden (neben guten Mitarbeitern) die Basis eines jeden Unternehmen sind. Dies bedeutet für mich jedoch nicht, dass jeder Kundenwunsch automatisch vom Unternehmen umgesetzt werden muss. Wie ich oben bereits skizziert habe, so ist die Entscheidnung für oder gegen ein bestimmtes Lizenz- bzw. Update-Modell in der Regel immer eine Kompromissentscheidung. Ich verstehe die Sichtweise eines Kunden ebenso wie die des Unternehmens. Feedback wie Ihres ist ohne Frage wichtig und hilft Lexware auch, die Wünsche der Kunden zu verstehen und somit in entsprechenden Entscheidungen zu berücksichtigen. Eine solche Kritik jedoch mit Ausdrücken wie „Abzocke“ und „Drohgebärden“ wie Musterklagen vorzubringen ist meiner persönlichen Meinung nach nicht gerechtfertigt und auch nicht sonderlich zielführend.