Das Zwischenupdate Juli 2010, für die Lexware lohn+gehalt Programme sowie die entsprechenden Office-Versionen, ist nun an nahezu jeden Kunden ausgeliefert. Nachstehend will ich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen bieten:
Neue gesetzliche Änderungen im ELENA-Verfahren:
- Neue ELENA-Übermittlungs-Daten ab 01.07.2010: Alle Kündigungsdaten einer Mitarbeiter:in sowie Einmalzahlungen nach Mitarbeiter:innen-Austritt müssen ab 01.07.2010 elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) übermittelt werden. Alle hierfür notwendigen Daten erfasst Ihr einfach in Eurem Programm und übermittelt die Daten anschliessend per Knopfdruck mit dakota.
- Änderungen beim bestehenden ELENA-Verfahren: Es gelten neue Bestimmungen, die das bereits bestehende Verfahren betreffen: zum Beispiel wurde ein neuer Grund für die Änderung der Arbeitszeit eingeführt und steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse bei doppelter Haushaltsführung müssen mit ELENA gemeldet werden. Die neue Version berücksichtigt für Euch automatisch alle inhaltlichen Änderungen.
- Abholung der ELENA-Antwortprotokolle direkt aus dem Programm: Die ELENA-Antwortprotokolle könnt Ihr direkt aus dem Programm heraus abholen. Denn alle notwendigen Voraussetzungen wurden in die neue Version eingebaut, wie z.B. die neue Version Lexware dakota 5.0. Das Programm erinnert Euch automatisch an das Abrufen der Protokolle. Diese könnt Ihr dann in der Antwortzentrale mit dem entsprechenden Versand-Status (z.B. „ohne Fehler“ oder „fehlerhaft“) einsehen.
Ihr habt Fragen zu ELENA? Lexware bietet, als besonderen Service zum Juli-Update, eine spezielle ELENA-Hotline unter der Rufnummer 0180 5333707 (0,14 EUR/Min aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 EUR/Min aus den Mobilfunknetzen). Die Spezialist:innen stehen für Euch in den Monaten Juli und August über die genannte Rufnummer zur Verfügung.
Gesetzliche Steuer-ID-Pflicht ab 01. November 2010
- Ab 01.11.2010 dürfen Lohnsteuerbescheinigungen nur noch mit der Steuer-ID übermittelt werden und nicht wie bisher auch mit der eTin. Fehlende Steuer-IDs fordern Euch direkt aus dem Programm heraus beim Bundesfinanzministerium an. Und Eure Software prüft, ob die bereits vorhandenen IDs korrekt sind.
Abholung von Sozialversicherungs-Protokollen
- Die elektronischen Antwortprotokolle für Sozialversicherungsmeldungen holt Ihr ab sofort ebenfalls direkt aus dem Programm heraus ab. Wie bereits oben erwähnt ist die aktuelle Version dakota 5.0 bereits im Programm integriert (wenn beim Installationsprozess mit installiert). Sollte eine SV-Nummer nicht bekannt oder noch nicht vorhanden sein, werden die korrekten Nummern gleich mit übermittelt.
Mehr Details zum Update erfahrt Ihr in der Broschüre „Lexware aktuell“ welche dem Update beiliegt bzw. hier:
heruntergeladen werden kann. Für weitergehende Fragen oder Unterstützung bei der Installation steht Euch gern einer der über 400 Anerkannten Lexware Fachhandelspartner:innen bzw. einer der über 60 Geprüften Lexware Programmberater:innen zur Verfügung. (Lexware Partner-Suche)
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Mehr Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Beitrag ist sehr interessant und hilfreich gewesen, doch leider haben wir kein update Juli 2010 erhalten. Ich habe auch keine download-version im Internet gefunden. Was kann ich tun um den Juli 2010 richtig abzurechnen Lexware Lohn und Gehalt plus lässt keine Abrechnung ohne Update zu. Ich bitte dringend um Ihre Rückmeldung was ich tun kann.
Mit freundlichen Grüßen
A. Brandenberger
Hallo Frau/Herr Brandenberger,
ich habe Ihnen die notwendigen Infos soeben via Email zugesandt.
Beste Grüsse
Steve Rückwardt
Es wird nun also zur Regel, dass man bei Lexware halbjährlich updatet – wieder war es -wie ich es am heutigen regen Vertrieb allenthalben sehe – nicht nur für mich überraschend und sehr, sehr ärgerlich. Da ist eh schon der Ärger mit dem Abschluss vor Monatsende, dann das blöde Updaten als extra Aufwand. Das Ganz hat nun Ausmaße, dass auch die Konkurrenz interessant wird!
Mit verärgerten Grüßen
Martin Schön
Hallo Herr Schön,
danke für Ihren Kommentar.
Ich kann Ihren Ärger durchaus nachvollziehen. Wenn wir den Unmut nun aber einmal beiseite lassen und uns den Sachverhalt ganz objektiv betrachten, sind hier schon ein paar Punkte, welche zu berücksichtigen sind.
Sie haben recht, dass es in den letzten Jahren fast immer zur Jahresmitte ein Zwischenupdate gab. Dieses bringt Lexware jedoch nicht einfach mal so heraus. Die jeweiligen Bundesregierungen bringen (meist zum 01.07.) entsprechende gesetzliche Änderungen, welche natürlich im Programm hinterlegt werden müssen. Natürlich kann man sich darüber streiten, ob dies nun immer in Form einer Update-CD sein muss die zudem noch kostenpflichtig ist, oder ob nicht einfach auch ein Download wie bei den Service-Packs ausreicht. Ich kann hier beide Seiten verstehen. Der Kunde möchte naturgemäss so wenig Geld wie möglich ausgeben. Lexware muss jedoch aufgrund der gesetzlichen Änderungen diese im Programm integrieren und dieser Aufwand u.a. auch personeller Art muss natürlich finanziert werden.
Bei anderen Anbietern mag es ein Zwischenupdate kostenfrei geben oder via Download, aber vollkommen gratis wird dieses nicht sein. Lexware ist mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis am Markt – egal ob man die standard-, plus-, oder pro/premium-Versionen nimmt. Bei der premium-Version ist es z.B. so, dass die Zwischenupdates bereits inklusive sind. Gleiches gilt für büroservice komplett und die steuerkanzlei. Andere Anbieter kalkulieren eben anders. Entweder der Preis der Software ist allgemein höher oder es wird ein monatlicher Wartungsvertrag berechnet oder, oder, oder… Hier einen Vergleich anzustellen ist leider recht schwierig und führt meiner Ansicht nach auch nicht weit. Letzendlich muss jeder Kunde sehen, was er benötigt und was es ihn unter dem Strich kostet und dann entscheidet er sich für einen Anbieter.
Aber weder den „Ärger vor dem Monatsende“ noch die gesetzlichen Änderungen kann man Lexware selbst anlasten. 😉 – Ihr Feedback was die Möglichkeit eines Downloads betrifft nehme ich jedoch gern auf und werde es nach Freiburg weitergeben.
Hallo Herr Rückwardt,
habe das gleiche Problem wie oben,
kein Update bekommen.
Bitte ebenfalls um Info.
Danke
P.Reif
Hallo Herr Reif,
die Info ist per Email an Sie versandt.
Sg D&H, Kauf LexwareLohn am 7.2.10 zur Abrechnung von 5 „Hanseln“. Nach 4 Monaten erhalte ich eine Rechnung 85,10 für einen Update. Was für Gewährleistung gilt da eigentlich? Ich lese gerade, daß bei einem anderen Anbieter die updates 1 Jahr lang im Kaufpreis enthalten sind. Gilt dies auch für Lexware Lohn?
Vielen Dank für Ihre Antwort RL
Hallo RL,
was Sie mit Sg D&H meinen ist mir leider nicht ganz klar. Zu Ihrer Frage bzgl. Gewährleistung kann ich nur sagen, dass das Eine mit dem Anderen nichts zu tun hat. 🙂
Sie haben ein Produkt erworben und nutzen dieses ja offensichtlich auch. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass es ab 01.07. verschiedene Änderungen bzgl. der Lohnabrechnung gibt und in diesem Fall auch ab 01.11. weitere Änderungen anstehen, welche aber bereits im Programm integriert sind bzw. sofern hierfür weitere Updates erforderlich sind, diese ohne weitere Kosten bereitgestellt werden, wenn man das Zwischenupdate erworben hat. Für das Zwischenupdate berechnet Lexware Ihnen den Betrag von – wie Sie schreiben – 85,10 EUR.
Gewährleistung bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware, diese bereits einen Defekt aufweist. (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung) Da die Updates eine funktionelle Erweiterung aufgrund gesetzlicher Änderungen sind, handelt es sich nicht um einen Gewährleistungsanspruch.
Wie ich in meiner Antwort an Herrn Schön bereits formuliert habe, so bieten verschiedene Anbieter verschiede Preis- und Kalkulationsmodelle an, die nur schwer miteinander vergleichbar sind. Bei den Lexware premium-Versionen sowie bei büroservice komplett und der steuerkanzlei sind alle Zwischenupdates bereits im Jahrespreis inklusive. Je nachdem welche Version Sie nutzen fällt also ein Updatepreis an oder nicht. Nun aber Aufgrund der kostenfreien Zwischenupdates zu wechseln ist nicht immer ratsam, da man auf jeden Fall Ihren Bedarf und die Gesamtkosten berücksichtigen sollte. Bei weiteren Rückfragen hierzu stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie meine vorrednerin habe auch ich leider kein Update Juli 2010 erhalten und keine download-version im Internet gefunden. Was kann ich tun um den Juli 2010 richtig abzurechnen?
Ich bitte um Ihre kurzfristige Rückmeldung…
Mit freundlichen Grüßen
O. Kisser
Hallo Frau Kisser,
die Information ist via Email an Sie versandt.
Hallo Herr Rueckwardt,
mir geht es wie Frau Kisser. Ich habe leider erst heute bemerkt, dass ich das Zwischenupdate brauche. Schicken Sie auch mir so kurzfristig die nötigen Infos?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Celine Glänzel
Hallo Frau Glänzel,
die Email ist soeben an Sie raus.
Hallo,
es wäre sehr nett, wenn Sie mir auch die Infos per email weiterleiten. Wir haben kein update erhalten und können die Lohnabrechnungen nicht fertigen.
Vielen Dank!
Hallo Herr Fischer,
die Email wurde soeben versandt.
ich habe mein lexware juli update nicht bekommen , un muss aber dringend die beitragsnachweise machen und senden.
Hallo bedreaga,
ich habe Ihnen soeben eine Email gesandt.
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
auch mir fehlt das Juli-Update und die Abrechnung Juli 2010 ist gesperrt.
Alle Änderungen des Updates werden von mir nicht benötigt. Es wird nur eine Person abgerechnet. Meldungen per Elster bzw. sv-net übermittelt.
Ich würde also mit dem „alten“ Program durchaus korrekt arbeiten können.
Lexware würde nichts verdienen – die Geldschneiderei hat mich schon früher veranlasst, Loseblatt-Sammlungen des Haufe Verlages abzubestellen.
Ich halte es nicht für korrekt, das von mir gekaufte Program aus Freiburg abzustellen.
Können Sie mir helfen ?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Salzmann
Hallo Herr Salzmann,
ich habe Ihnen soeben eine email hierzu gesandt.
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
zu Ihrer Mail an RL muß ich, da selbst betroffen, folgendes Anmerken.
Ich habe eine Lizenz zur Lohnabrechnung(Lohn und Gehalt Plus) für ein Jahr erworben (01.01.2010 bis 31.12.2010). Nun kommt ein Update was ich nicht möchte! Ich kann aber keine Lohnabrechnung für den Monat Juli mehr erstellen, ich soll erst das Update zahlen. Das sind keine Geschäfts-gebahren, sondern abzocke!
Hallo Herr Siewert,
das Thema Jahreslizenz ist nicht ganz korrekt, ich weiss auch nicht, woher Sie diese Information haben.
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Änderungen vom Gesetzgeber und nicht von Lexware veranlasst sind. In meiner Antwort auf den Kommentar von Herr Schön habe ich hierzu bereits ausreichend Stellung genommen. Bitte versuchen Sie die Diskussion sachlich zu führen. Wörter wie Abzocke sidn meiner Ansicht nach hier nicht passend. Vielen Dank.
Hallo Herr Rueckwardt
Ich bekam auch kein Update, Könnten sie mir bitte auch die info zukommen lassen?
Vielen Dank im voraus.
Hallo Frau Zahn,
Email ist soeben raus!
Hallo Herr Rueckwardt,
leider war es auch bei mir nicht möglich, die Löhne zu machen. Ich habe kein Update bekommen. Es wird langsam richtig ärgerlich, zu mal noch nicht mal ein downloaden möglich ist. Der Vertreter von Lexware, der uns das Programm verkauft hat, ist leider auch nicht zu erreichen. Dort ist schon den ganzen Tag das Telefon belegt. Bitte um schnelle Antwort.
Hallo Frau Engelbrecht,
die Email habe ich soeben versandt.
Hallo, Herr Rueckwardt,
ich habe bis jetzt keine Email erhalten.
mfg Engelbrecht
Hallo Frau Engelbrecht,
ich hatte einen Buchstabendreher in der Emailadresse. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerungen.
Die Email müsste nun bei Ihnen eintreffen.
Ich habe auch kein Update bekommen und kann daher keine Beitragsnachweise für Juli erstellen
Hallo Herr Le.,
ich habe Ihnen soeben eine Mail gesandt.
Hallo,
auch ich finde es schon eine Frechheit, daß die Juli-Abrechnung nicht mehr ausgeführt werden kann.
elena wird auch von mir per Sv-net durchgeführt.
Es sollte doch mir überlassen werden, wie ich dieses erworbene Programm nutzen möchte.
Zumindest sollte es doch in der bisherigen Formnutzbar sein, dafür habe ich es doch erworben und bezahlt.
Sie können doch dieses Programm nicht einfach stilllegen!
Hallo Frau/Herr Kandalowski,
mit „Sie können doch dieses Programm nicht einfach stilllegen!“ meinen Sie mich? Um diesen Punkt deutlich klar zu stellen:
lex-blog.de ist kein Angebot/keine Website von der Firma Lexware sondern mein eigenes Projekt. Ich bin Anerkannter Lexware Fachhandelspartner sowie Geprüfter Lexware Programmberater und berate und betreue Kunden zum Thema Lexware und darüber hinaus.
Ich kann – wie ich es bereits in einem anderen Kommentar hier äusserte – die User Seite gut verstehen. Aber bei allem Unmut und aller Verägerung: bitte bleiben Sie sachlich. Ich versuche gern behilflich zu und Fragen zu beantworten, Hinweise zu geben etc. Daher kann ich, bei allem Verständnis für Ihre jeweilige Situation, eine ruhige und sachliche Diskussion erwarten.
Dem Punkt, dass es doch dem User überlassen bleiben soll, wie er das Programm nutzt, muss ich entschieden widersprechen: die Lohnprogramme von Lexware sind zertifiziert und Lexware muss damit garantieren, dass Abrechnungen nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten ausgeführt werden können. Aus diesem Grund gibt es ja auch zum Jahresbeginn die entsprechenden Programmsperren um sicherzustellen, dass die aktuellen Servicepacks installiert sind. Dies dient letztendlich auch dem User. Dass es bei einigen Nutzern so ist, dass dakota und die interne Elsterschnittstelle nicht genutzt wird, kann Lexware nicht wissen. Die Grundlage, korrekt damit arbeiten zu können, muss sichergstellt werden. Wenn der einzelne User die entsprechenden Möglichkeiten nicht nutzt ist dies in erster Linie nicht eigentlich schade. Das dakota eher Vor- statt Nachteile hat habe ich hier: https://lex-blog.de/2010/02/09/thema-dakota-vs-svnet/ bereits erörtert. (Der Grossteil der Kunden die ich betreue nutzen im Übrigen dakota und sind sehr zufrieden damit, denn es vereinfacht und spart Zeit.
)
Wenn Lexware diese Sperre nicht integriert, jeder so weiterrechnen kann wie er möchte und es dadurch Probleme gibt, ist das „Geschrei“ dann von der anderen Seite genauso laut. Der User wird sich nie selbst sagen, dass er sich ja hätte um das Update kümmern müssen sondern es wird heissen: „Warum lässt es Lexware zu, dass ich mit einem nicht aktuellen Programm einfach so weiterarbeiten kann? Hier kann man doch eine Sperre einbauen, dass soetwas nicht passiert!“ – wie es Lexware machen wird, allen kann man es nie recht machen.
Ich kann neben aller Verärgerung nur um Verständnis bitten, dass es Gründe gibt, warum Lexware so handelt und man diese Gründe doch auch bitte berücksichtigt. Die Änderungen hat sich nicht Lexware ausgedacht sondern der Gesetzgeber. Dies geht jedoch in der ganzen Diskussion leider unter….
Hallo Herr Rückwardt,
ich habe das gleiche Problem,
ich habe kein Update bekommen und kann keine Beitragsnachweise für Juli erstellen.
Bitte ebenfalls um Info.
Danke im Voraus
T.Bir
Hallo Frau Bir,
Email wurde soeben versandt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Programm gekauft, weshalb ich auch das Recht habe dieses zu nutzen. Ich bin selbst dafür verantwortlich, dass ich die Meldungen korrekt an die entsprechenden Stellen übermittle. Lexware kann mich darauf hinweisen, dass keine Garantie mehr für die Datenübermittlung besteht, aber nicht eine Sperre einbauen und uns „kostenpflichtig“ vor Falschanwendung schützen. Die Gesetzesänderungen sind für meine Abrechnungen völlig irrelevant. Ich bitte um Freigabe des Programms in der bisherigen Form und werde andernfalls den Rechtsweg einschlagen. Ich denke, dass hier eine Musterklage notwendig ist um derartiges Geschäftsgebahren zu vermeiden.
Zudem sind diese geringfügigen Änderungen mit einem derartigen Updatepreis nicht zu rechtfertigen.
Die Verzugsgebühren für die Krankenversicherung werden wir ebenfalls in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Muth
Werter Herr Muth,
ich bitte wiederholt darum, diese Diskussion – bei allem Verständnis – sachlich zu führen. Weiterhin weise ich nochmals darauf hin, dass lex-blog.de und meine Person NICHT Lexware sind, eine Programmsperre NICHT zu verantworten haben und vollkommen eigenständig sind.
Zum Sachverhalt habe ich mich bereits in anderen Antworten geäussert und ich bin der Meinung, alles zum Sachverhalt klar kommuniziert zu haben.
Ich helfe gern bei Fragen und Problemen. Meine Bitte ist aber, dass Unterstellungen, unsachliche und aufgebrachte Äusserungen sowie Drohung bitte zu unterlassen sind. Diese bringen im Bezug auf die Sachlage keine Lösung.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
ich kann in meinem Schreiben keine Unsachlichkeiten finden. Sie sind allerdings nicht auf meinen Kernpunkt eingegangen, dass Lexware nach zwar darauf hinweisen kann, dass eine Garantie für korrekte Übermittlung der Beitragsweise nicht gegeben werden kann, aber eine Sperre des Programms rechtswidrig ist. Der Hiweis auf fachliche Prüfung der Rechtslage ist nicht unsachlich, insofern bitte ich Sie sachlich zu bleiben.
Sollten Sie auf die Klärung des obigen Punkts keinen Einfluss haben, bitte ich um Weiterleitung bzw. Nennung eines Ansprechpartners bei Haufe/Lexware.
Kann mit dem Programm ohne Update die Lohnsteuer erstellt werden, bzw. ein Monatswechsel durchgeführt werden?
Viele Grüße
Thomas Muth
Hallo Herr Muth,
Ihre Äusserung „…andernfalls den Rechtsweg einschlagen. Ich denke, dass hier eine Musterklage notwendig ist um derartiges Geschäftsgebahren zu vermeiden.
Zudem sind diese geringfügigen Änderungen mit einem derartigen Updatepreis nicht zu rechtfertigen. Die Verzugsgebühren für die Krankenversicherung werden wir ebenfalls in Rechnung stellen.“ empfinde ich als nicht sehr sachlich. Ich fasse den ersten Teil als Drohung auf, welche ich als unpassend sehe. Zum zweiten Teil kann ich nur sagen, dass Sie es sicherlich nicht objektiv einschätzen können, welchen Aufwand der Hersteller mit der Umsetzung der Änderungen hatte und somit ebenfalls nur schwer einzuschätzen sein wird, ob der entsprechende Preis gerechtfertigt ist oder nicht. Ich habe keinen Einblick in die Kalkulation. Sie?
Was Ihren „Kernpunkt“ betrifft: wenn Sie sich die anderen Kommentare bzw. meine Antworten durchlesen, so werden Sie feststellen, dass ich mich zu dieser bereits geäussert haben, nämlich hier. Aus diesem Grund habe ich als Antwort auf Ihren Kommentar u.a. dies: „Zum Sachverhalt habe ich mich bereits in anderen Antworten geäussert und ich bin der Meinung, alles zum Sachverhalt klar kommuniziert zu haben.“ geschrieben.
Ich habe Verständnis für Ihre Situation und kann eine gewisse Aufgebrachtheit verstehen. Nur werden Sie nicht mich hierfür verantwortlichen machen wollen, oder doch? Wenn nicht sollte man versuchen in einer solchen Situation die Eomitionen weitestgehend aussen vor zu lassen. Sicherlich nicht einfach, aber angebracht. 😉
Sie können sich gern direkt an Lexware wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.
Im Abrechnungsmonat Juli sind weder Beitragsnachweise noch Lohnsteueranmeldungen machbar. Die gesetzlichen Änderungen gelten ab 01.07. und daher muss sichergestellt sein, dass vor Erstellung der Abrechung die Software aktuell ist (dies schreibt u.a. die Zertifizierung der Software vor). Daher werden diese Punkte erst nach dem Update freigegeben. Da der Monatswechsel nicht ohne erstellte Beitragsnachweise machbar ist, kann auch dieser erst nach Einspielung des Updates und Erstellung der Beitragsnachweise Juli durchgeführt werden.
Sofern Ihre mtl. Meldedaten jedoch immer gleich sind, können Sie diese für den Juli via svnet und externem Elsterformular vesenden um die Daten zeitnah zu übermitteln.
Ich freue mich, wenn ich weitergeholfen habe!
Bin ebenfalls betroffen. Habe das update zurückgeschickt, weil ich der Meinung war, die
Änderungen nicht zu benötigen ( nutze elster und
sv-net,weil ich aufgrund von Firewalleinstellungen die Schnittstellen nicht nutzen kann.) Was mich vor allem verärgert, ist, dass es seitens lexware keinerlei Warnung gab, dass die Juliabrechnung ohne update nicht gemacht werden kann. Das war mir in keinster Weise bewusst. Sehr geehrter Herr Rueckwardt, ich weiß dass Sie nicht lexware sind, aber ich hoffe,Sie geben unsere Verärgerung an lexware weiter.
Hallo Frau Köbler,
ich habe es mehrfach betont, dass ich den Standpunkt der User nachvollziehen kann. 😉 Aber ich habe auch Argumente aufgeführt, die die Handlungsweise von Lexware plausibel machen. Die Aussagen bzw. den Sachverhalt an sich habe ich natürlich nach Freiburg weitergegeben. Wann bzw. ob sich zu diesem Sachverhalt etwas ändert kann ich jedoch leider nur bedingt bis gar nicht beeinflussen.
Ich ignoriere hier aber keinen einzigen Kommentar – dies dürfen Sie mir glauben! 😉
Hallo Herr Rückwardt,
wir haben leider auch das gleiche Problem,
wir haben kein Updates erhalten und können keine Beitragsnachweise für Juli erstellen.
Bitte ebenfalls um kurze Info.
Gruß Kühne
Hallo Frau/Herr Kühne,
Email ist soeben versandt!
Hallo Herr Rückwardt,
wir haben das gleiche Problem wie oben,
kein Update bekommen, müssen aber zwingend die Abrechnung durchführen.
Bitte ebenfalls um Info.
Danke
L.Wischmann
Hallo Herr Wischmann,
auch die Email an Sie ist soeben raus!
Die Email interessiert mich auch.
Gruß
Jürgen Buschhaus
Hallo Herr Buschhaus,
Nachricht wurde soeben versandt!
Sehr geehrter Herr Rückwarth,
wir nutzen seit Jahren Financial Office Plus.
Nach mehreren unterjährigen Zwangsupdates habe ich im letzten Jahr die Anfrage an die Lexware Pruduktberatung gestellt ob für 2010 wieder die Möglichkeit einer Programmsperre besteht.
Zitat aus Antwort Lexware: „Die Version Financial Office Plus 2010 läuft das ganze Jahr 2010 auf einem Buchhaltungsrechner, der nicht mit dem Internet verbunden ist. Eine Sperre gibt es nicht.“
Das Programm läßt allerdings keine Abrechnung für Juli zu. Es ist also gesperrt.
Das Programm wird nur zur Abrechnung eine nicht sozialversicherungsplichtigen Mitarbeiters benötigt. Es fallen keine Beiträge zur RV, KV, AV an. Die Änderungen betreffen uns also nioht.
Ich bitte um kurzfristige Freischaltung des L&G Modules.
MfG
H. Büssenschütt
Hallo Herr Büssenschütt,
ich weiss nicht wer Ihnen diese Aussage gegeben hat. Auch kann ich sie inhaltlich keineswegs nachvollziehen. Evtl. ist diese aus dem Kontext „herausgerissen“. Wenn der Satz von Lexware stammt, dann stellt sich mir die Frage, warum von einem Buchhaltungsrechner die Rede ist, wenn es sich um financial office plus handelt, welches ja bekanntlich auch faktura und lohn enthält. Weiterhin kann ich auch Relevanz zur ursprünglichen Fragestellung nicht erkennen. Ebenfalls ist mir unklar, was die Verbindung zum Internet mit der Sachlage zu tun hat und woher Lexware wissen soll, dass Sie an Ihrem PC kein Internet haben!? Die Sperre im Juli ist im Programm hinterlegt und greift auch, wenn am PC kein Internet zur Verfügung steht. Um diese Frage-Antwort Sache objektiv beurteilen zu können, gibt es für mich zuviele offene Fragen.
Die Möglichkeit einer Programmsperre komplett auszuschliessen halte ich für nicht richtig. In 2009 war noch überhapt nicht klar welche Änderungen letztlich kommen werden. Auch in den Monaten Januar und Februar sowie teilweise März liegen im Programm Sperren vor, welche durch die Prüfung mittels LISA und der Installation des entsprechenden Service-Packs entsprechend aufgehoben werden. Diese sind ebenso dazu da, zu gewährleisten, dass stets auf aktuellem gesetzlichen Stand gearbeitet wird.
Da es sich beim Zwischenupdate um ein kostenpflichtiges Update handelt wird dieses derzeit nicht als Download über LISA bereitgestellt. Die Sperre wird erst nach der Installation aufgehoben.
Wie ich bereits in anderen Antworten auf Kommentare hier erläutert hatte, ist Lexware u.a. aufgrund der Zertifizierung für die Software verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Da ich weder Programmierer der Software bin noch der Hersteller selbst, kann ich Ihrem Wunsch leider nicht nachkommen. Sie haben aber natürlich die Möglichkeit, sich bei Lexware nach evtl. Lösungsvorschlägen zu diesem Sachverhalt zu erkundigen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
Um Ihnen den gesamte Kontext der Aussage zu erläutern hier die vollständige Antwort von Lexware:
Sehr geehrter Herr Büssenschütt,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die Version Financial Office Plus 2010 läuft das ganze Jahr 2010 auf einem Buchhaltungsrechner, der nicht mit dem Internet verbunden ist. Eine Sperre gibt es nicht. Allerdings erfüllen Sie damit die gesetzlichen Meldepflichten nicht und können das Programm auch nicht per Internetaktualisierung auf dem neuesten Stand halten.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Lexware Service Team
stammt vom [[email protected]]
gesendet am Mi 02.12.2009 15:01
(Sie müssten also in Ihrem Hause klätren, wer diese Aussage gemacht hat.
Mit der Frage nach der Internetverbindung wollte ich erfahren, ob Sie die Sperren bereits mit ausliefern oder per Update einspielen.
Aufgrund dieser Auskunft haben wir das Financial Office Plus 2010 gekauft.
Ich finde es unerträglich trotzdem wieder für ein Update mittem im Jahr bezahlen zu sollen, das ich nicht brauche, da keine Sozialversicherungpflicht vorliegt.
Ich bite also nochmals um Freischaltung des Programmes.
MfG
H.Büssenschütt
Hallo Herr Büssenschütt,
danke für den erneuten Kommentar und die Aufklärung. Ich kann diese Aussage seitens dem Support dennoch nicht verstehen. Die Beweggründe zu dieser Aussage werden wir jedoch so auch nicht mehr nachvollziehen können.
Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihren Kommentar und auch bereits bei vorherigen Antworten ausgeführt hatte, so bin ich NICHT Lexware. Ich kann also in „meinem Hause“ nichts zu dieser Aussage klären und ich kann Ihnen auch NICHT das Programm freischalten. lex-blog.de ist keine Website von Lexware sondern mein eigenes Projekt für das auch nur ich allein die Verantwortung trage. Ich bin zwar Lexware Partner, und berate und betreue als solche Kunden im Bereich Lexware, kann jedoch keine Entscheidungen für Lexware treffen noch bin ich für Entscheidung seitens Lexware nicht verantwortlich.
Dieser Blog soll als Informationsplattform zum Thema Lexware (und darüber hinaus) dienen, bei Fragen und Problemen Hilfestellung geben und über Neuerungen und Update informieren.
Alle Anliegen, welche direkt Lexware betreffen, bitte ich daher auch direkt mit Lexware zu klären. Die Kontaktdaten finden Sie – wie bereits mitgeteilt – hier!
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
wir haben leider auch kein Update bekommen.
Bitte um kurzfristige Info / Zusendung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
S. Seeger
Guten Tag Herr Rueckwardt,
auch ich würde mich über ein Update freuen, um meine Lohnabrechnungen pünktlich machen zu können.
Viele Grüße
U. Kögel
Zum Schriftwechsel von Herrn Muth:
Gerne würden wir uns einer entsprechenden Sammelklage anschließen, da wir die automatische Programmdeaktivierung nach 6 Monaten ebenfalls als rechtswidrig erachten.
Mit freundlichen Grüßen
F. Schilling
Hallo Herr Schilling,
das es rechtswidrig ist ist Ihre Sicht der Dinge. Es steht Ihnen natürlich frei zu klagen. Zum Thema Sammelklage: eine Sammelklage ist im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen. (siehe hierzu auch: Wikipedia)
Meine Sicht der Dinge habe ich bereits ausreichend in meinen Antworten geäussert.
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
unter Ihren Lexware Kunden herrscht berechtigte Verärgerung.
Wenn sich Änderungen im Bereich des Meldewesens ergeben, können nur sie selbst entscheiden ob die Änderungen für Sie überhaupt relevant sind, oder ob mit bestehendem Softwarestand weitergearbeitet wird. Eine Sperrung des bezahlten Programms halte ich nach Rücksprache mit unserem Anwalt für eindeutig rechtswidrig.
Ein Einschreiben / Rückschein mit Fristsetzung ist heute an die Geschäftführung gesandt worden.
Gleiche Vorgehensweise kann ich nur allen Betroffenen empfehlen.
MfG
H.Büssenschütt
Hallo Herr Büssenschütt,
danke für Ihren erneuten Kommentar. Ich darf Ihnen zu Beginn jedoch widersprechen: meine (!) Lexware-Kunden sind äusserst zufrieden. Das dies nicht auf alle Kunden zutrifft, welche Lexware nutzen, da stimme ich Ihnen zu. Nur um es nochmals deutlich zu machen: lex-blog.de ist nicht gleich Lexware!
Die Regelungen, welche die gesetzlichen Anforderungen an eine Lohnsoftware betreffen, bestimmt nicht Lexware sondern der Gesetzgeber und die Sozialversicherungsträger. Über das InfoCenter, LISA und auf der Webseite von Lexware wurde das Zwischenupdate rechtzeitig angekündigt. Ob und inwieweit jeder Kunde die Entscheidung tatsächlich selbst treffen kann, ob er das Update benötigt, erlaube ich mir nicht zu beurteilen. Meine Erfahrung im täglichen Support beweisst mir jedoch, dass viele Nutzer diese Entscheidung nicht ohne weiteres treffen wollen.
Der umgekehrte Fall, dass die Sperrung nicht gesetz würde und jeder Kunde munter weiterrechnen kann, würde einen Aufschrei nach sich ziehen und man würde Lexware vorwerfen, wie man denn zulassen könne, dass man ohne die entsprechenden gesetzlichen Änderungen weiterrechnen kann. Letzlich kann es wohl keinem immer zu 100% Recht gemacht werden.
Wie bereits mehrfach betont, so kann ich die Sichtweise beider Seiten verstehen. Unter Berücksichtigung aller Faktoren halte ich die Programmsperre für die pragmatischste und sicherste Lösung auch und besonders im Sinne der Lexware-Lohn-Kunden.
Der rechtliche Weg steht Ihnen selbstverständlich offen. Vielleicht sind Sie so nett, und halten mich auf dem Laufenden? Vielen Dank!
Guten Tag Herr Rückwardt,
bis heute habe ich kein Update erhalten, nach mehreren „TEUEREN“ telefonate, bekam ich nur immer die selbe Antwort: „Die CD wird verschickt“. Nun haben wir schon den 3. August und ich kann meine Lohnabrechnungen nicht fertigstellen.
Bitte helfen Sie mir weiter.
Vielen Dank im voraus.
MfG
Bender
Hallo Herr Rueckwardt,
ich habe bis jett auch kein Update erhalten, können Sie mir bitte die Informationen zukommen lassen.
MfG
Chr. Arndt
Hallo Herr Rückwardt,
wir haben leider auch kein Update bekommen,
können Sie mir bitte die Informationen zukommen lasse.
Mit freundlichen Grüßen
Th. Leichner
Hallo Herr Rückwardt
wir haben leider auch kein Update bekommen,
können Sie mir bitte die Informationen zukommen lasse.
Mit freundlichen Grüßenm
Gabi Hasenbeck
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
wir haben leider auch kein Update bekommen.
Bitte um kurzfristige Info / Zusendung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
F. Reiser
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
ich kann mich nur einigen oben veröffentlichten Kommentaren anschließen, dass auch ich für 2 Kunden das Programm für das gesamte Jahr 2010 erworben habe und beide nun wieder bezahlen sollen (für das Update zum 01.07.2010). Beide Kunden sind Kleinunternehmer, welche ja laut der Werbung für das Produkt Lexware financial office die Zielpersonen sind. Was für eine Lösung sieht den Lexware hier vor, ohne das weitere nicht angekündigte Kosten auf die Nutzer zukommen??
Mit freundlichen Grüßen
A. Juhr
Hallo Frau Juhr,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben eine Version von financial office erworben, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dem seiner Zeit gültigen Gesetzesstand entsprochen hat. Dieser Gesetzesstand hat sich jedoch zwischenzeitlich geändert, da der Gesetzgeber neue Anforderungen aufgestellt hat. Lexware muss gewährleisten, dass diese gesetzlichen Anforderungen in der Software vorhanden sind, was mit dem Zwischenupdate Juli 2010 erfolgt. Dies gilt jedoch ausschliesslich bei Nutzung des lohn+gehalt Moduls. Wird dieses nicht genutzt muss auch kein Zwischenupdate eingespielt werden.
Kleinunternehmer sind ein Teil der Zielgruppe von financial office, da haben Sie Recht – aber nicht die ausschliessliche Zeilgruppe. Da die Programmfunktionen grundsätzlich gewährleistet sein müssen, halte ich eine Unterscheidung nach einzelnen Anwendern für nicht verhältnismässig. Die Lösung, nach der Sie fragen, lautet – aus meiner Sicht – Installation des Zwischenupdates. Da ich aber nicht für Lexware sprechen kann und will, können Sie sich gern hier nach einer anderen Lösungsvariante erkundigen. Mir ist aktuell jedoch keine andere bekannt.
Sehr geehrter Herr Rückwadt,
nach Androhung juristischer Schritte hat die Lexware Beschwerde Abteilung sich sehr zügig unserer Meinung angeschlossen und ein kostenloses Update zugesandt.
Es bleibt der Ärger und die Ahnung im nächsten Jahr beginnt das Spielchen von Neuem. Ein Spiel mit offnen Karten – sprich etwas höherer Preis für ein Programm, das dann auch ein Jahr läuft – würde den großen admistrativen Update-Aufwand auf allen Seiten reduzieren und die Zufriedenheit auf Kundenseite deutlich erhöhen.
MfG
H. Büssenschütt
Hallo Herr Büssenschütt,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und diese Info.
Ihre Aussage
kann ich nur unterstützen. Ich halte diesen Weg auch für wesentlich einfacher und unkomplizierter. Meine Erfahrung sagt mir jedoch, dass dann von anderer Seite wieder über Lexware hergezogen wird, dass man die Preise erhöht und Lexware ja soooo teuer ist. 😉
Es freut mich aber, dass Ihnen geholfen wurde.
Sehr geehrter Herr Rückwadt
auch ich habe kein Update erhalten sodass ich keine Lohnabrechnungen erstellen konnte.
Warum werden die Updates nich im Info-Center als
updates mit link zur Verfügung gestellt?
Mit freundlichem Gruß
A.S. Schleiferei
Hallo Herr Schulz,
bei dem erforderlichen Zwischenupdate Juli 2010 handelt es sich um ein kostenpflichtiges Update. Aus diesem Grund gibt es bei LISA keinen Download hierzu.
Das Zwischenupdate können Sie direkt bei Lexware, einem lokalen Partner in Ihrer Nähe oder mir bestellen.
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
bitte um Informationen, wie ich an die Updates dran komme. Version finanzial pro 2010.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
MfG Rockmann
Hallo Frau/Herr Rockmann,
ich habe die Möglichkeiten des Bezuges in meinem letzten Kommentar genannt – im letzten Abschnitt!
ch benutze die Version 14.51.
Im Juli habe ich noch ohne Probleme die Lohnabrechnungen erstellt. Nun habe ich die Daten für August erfasst und habe bei den Lohnabrechnungen und Beitragsnachweisen ein Problem:
Die Auswertungen werden auf drei Seiten ausgegeben. Die erste enthält das Layout, die zweite ist quasi leer und auf der dritten befinden sich dann die Daten. Liegt ein Formularfehler vor?
Hallo BG,
wie ich sehe, sind Sie im Forum bereits fündig geworden. 🙂
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
da ich nur eine Angestellte als Minijobberin habe, erledige ich die Abrechnung mit Elster und sv.net. Gerade will ich die Lohnabrechnung Juli nachholen und sehe, daß ich ein Update brauche. Da ich auch Elena über sv.net mache, benötige ich die Update-Version nicht. Gibt es keine Möglichkeit, auf sie zu verzichten?
Hallo Frau Lankes,
diese Frage haben sich die meisten gestellt, welche hier bereits kommentiert haben. Leider ist ein weiteres arbeiten ohne Zwischenupdate nicht möglich. Wenden Sie sich, wie es Herr Büssenschütt etwas weiter oben in seinem Kommentar geschrieben hat, an Lexware um ggfs. ein Zwischenupdate zu Sonderkonditionen zu erhalten. Ist Ihnen dies zu aufwändig oder wollen Sie schneller handeln, so steht Ihnen die Bestellung des Zwischenupdates über Lexware, einem Partner bei Ihnen vor Ort oder bei mir offen.
Hallo,
trotz schriftlicher Ankündigung des Updates und Info, dass diese Ende Juni verschickt wird, habe ich bis heute noch nichts erhalten.
Ich benutze Büroservice komplett 2010.
Ich wäre für weitere Infos dankbar.
MfG Benedix
Hallo Frau Benedix,
ich bedauere sehr, dass Sie bisher noch kein Update erhalten haben.
Senden Sie mir bitte via Email an info(at)lex-blog.de Ihre Kontaktdaten inkl. Ihrer Kundennummer bei Lexware. Ich werde Sie dann morgen im Laufe des Tages kontaktieren.
Vielen Dank!
guten tag, ich benutze lexware lohn+gehalt 2010 ich bräuchte auch das juli udpate, habe es nicht bekommen, danke
Hallo Herr Arik,
ich habe Ihnen hierzu soeben eine Email gesandt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mein Programm Lexware professional 2010 (Lohn und Gehalt)ohne das Juli Update nutzen.
Ich beschäftige nur 400,00 € Kräfte. Wie kann ich die Löhne auch ohne dieses Update nutzen?
Um eine schnellstmögliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo Frau Heinrich,
ohne das Update können Sie definitiv nicht weiterarbeiten. Mitte September sind Sie zudem recht spät… 😉
Wie Sie das Zwischenupdate erhalten habe ich bereits in diesem Kommentar aufgeführt. Sofern Sie Fragen hierüber hinaus haben, stehe ich Ihnen via Email unter info[at]lex-blog.de gern zur Verfügung.
Hallo Herr Rueckwardt,
können Sie mir auch mal die mail mit den info`s zum update juli zukommen lassen.
Danke
Gruß
Frank Görtz
Hallo Herr Görtz,
die Email ist habe ich soeben versandt.
Hallo Herr Rueckwardt,
ich habe das Programm neu erworben, leider ohne das Juli 2010 Update.
Ich muss heute dringend die fehlenden Beitragsnachweise einreichen. Gibt es da trotzdem eine Möglichkeit?
Die Update-Version habe ich bereits bestellt, wird jedoch erst geliefert… was zu lange dauert.
Hallo N. Grass,
wann haben Sie das Programm denn erworben? Lexware ist hier relativ kulant und bietet Kunden, welche ein Programm kurz vor einem Update erwerben, in der Regel das Update kostenfrei an. Erfolgte der Bezug direkt über Haufe-Lexware oder einen Händler? Wenn Sie das Update bereits bestellt haben, so sehe ich keine weitere Möglichkeit. Die Lieferung dauert jedoch in der Regel nur 1-2 Werktage.
Vor einigen Monaten. Ich habe bereits mit Lexware gesprochen und mir wurde gesagt ich muss das bestellen… Kostenpunkt 80 €.
Hallo N. Grass,
ok, vor einigen Monaten ist dann leider zu lang vor dem Update gewesen. 😉 Wenn Sie die Bestellung bereits getätigt haben, so denke ich, wird das Paket in Kürze bei Ihnen eintreffen.
Hallo,
auch wir haben die Software, allerdings fehlt uns das Update ohne dieses wir nichts mehr machen können. Wir haben es nicht erhalten. Woran kann das liegen ?
Hallo Herr Straube,
ohne, dass Sie für den automatischen Updateservice registriert sind, bekommen Sie Updates nur, wenn Sie diese jeweils einzeln bestellen, wenn sie erscheinen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, für einen automatischen Updateservice. Details dazu habe ich Ihnen soeben via Email zugesandt.
Hallo Herr Rückward,
ich habe leider auch keine download-version für das juli update im Internet gefunden. Was kann ich tun um den Juli 2010 richtig abzurechnen Lexware office plus lässt keine Abrechnung ohne Update zu. Ich bitte dringend um Ihre Rückmeldung was ich tun kann.
Mit freundlichen Grüßen
T. Gross
Hallo Frau Gross,
ich habe Ihnen soeben eine Email zukommen lassen.
Sehr geehrter Herr Rückward,
ich habe vor 13 Tagen an [email protected] eine Anfrage gesendet, weil bei mir die Löhne ab Aug 2010 nicht in die Buchhaltung einfließt. Wie kann ich Lexware dazu bringen, dass es seinen Dienst tut?
Etwas schade finde ich es, dass Sie 13 Tage lang nichts von sich hören lassen, obwohl ich die Dringlichkeit stark heraus gestellt habe.
Gruss
M. Bley
Hallo Frau/Herr Bley,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Dieser passt aber nicht so recht zum Artikel, oder? 🙂
Ich bitte zu beachten, dass ich nicht Lexware bin und auch keinen Einfluss auf die Antwortzeiten und Reaktionen von Lexware habe.
Warum bekommen Sie die Löhne denn nicht in den buchhalter? Gibt es Fehlermeldungen? Bitte senden Sie mir mehr Details zu dem Sachverhalt per Email oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Sehr geehrter Herr Rueckwardt,
habe mich bisher nicht um das Updat Juli 2010 bemüht, da ich nur Gehaltsabrechnung erstelle und die Monatsmeldung per sv-net erfolgt. Benötige Ihre Hilfe, um das Jahr 2010 abzuschließen.
MfG Kschischenk
Hallo Kschichenk,
gern bin ich behilflich. 🙂
Das nur Gehalt gerechnet wird ist ohne Belang. Mitte des Jahres haben sich die Beitragssätze geändert, was auch für Gehaltsempfänger von Relevanz ist. D.h. Sie haben aktuell nicht korrekt gerechnet. Eigentlich hätten Sie gar keinen Monatswechsel in den Juli durchführen können dürfen. Wie haben Sie denn die letzten Monate gerechnet?
Und wie genau kann ich behilflich sein?
Ich brauche dringend dieses Lexware Update.
Wäre ja sehr schön wenn ich das nochmal bekommen könnte… zügig…
Aber bitte… wie?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Bielfeldt,
Sie sind sich sicher, dass Sie das im Artikel erwähnte Zwischenupdate benötigen? Dies wäre Version 2010? Damit lässt sich kein aktueller Lohn rechnen… 😉
Sollten Sie es tatsächlich benötigen, schreiben Sie mich bitte über das Kontaktformular an und erläutern kurz die Umstände, ich schaue dann gern, was ich für Sie tun kann. 🙂