Habe ich noch kürzlich zur verspäteten April-Aktualisierung für den FinanzManager 2018 geschrieben, gibt es nun Infos zum FinanzManager 2019. Dieser ist seit einigen Tagen verfügbar und bringt natürlich einige Neuerungen und Änderungen mit.
Wie bereits für den FinanzManager 2018 stelle ich einige der Neuerungen nachstehend vor.
Was ist neu im Lexware FinanzManager 2019?
In der Version 2019 des Lexware FinanzManager sind folgende Neuerungen/Änderungen enthalten:
- Buchungsvorlagen / Regelverwaltung
- Smart-Pay
- Kreditkartenabrechnung von Sparkasse abrufen
- Vorlagen für Berichte individuell gestalten
- Suchen & Filtern im Bereich der Adressen
- Vertragsverwaltung
- Kontenverlauf
- Standardkonto
Nachstehend zu den einzelnen Neuerungen etwas ausführlichereInformationen.
Buchungsvorlage / Regelverwaltung
Die Regelverwaltung wurde überarbeitet. Dies soll zu mehr Möglichkeiten bei der Kategorisierung von Buchungen führen. Diese Änderungen stehen auch für bereits bestehende Buchhungen zur Verfügung.
Ein Punkt der neuen Regelverwaltung ist, dass nun auch für Offline-Konten Regeln angelegt und genutzt werden können. Weiterhin lassen sich Buchungen nun – auf Wunsch – automatisch splitten, bei Online- und ebenso für Offline-Konten. Dies könnt Ihr z.B. nutzen, wenn Buchungen für verschiedene Kategorien stattfinden, also eine Buchung (feste) Beträge für verschiedenen Kategorien enthält (z.B. Miete mit Kaltmiete und Nebenkosten).
Eine neue Option, die einen besseren Überblick bringen soll, sind die Suchlisten für Regeln. Vielleicht kennt Ihr das auch: es gibt diverse Regeln, die Euch helfen die Buchungen Kategorien zuzuordnen, z.B. habt Ihr ein Abo bei Spotify, Netflix, Amazon Prime etc. und all diese Ausgaben sollen z.B. auf die Kategorie Unterhaltung. Nun könnt Ihr mit einer Regel all diese Buchungen verwalten, indem Ihr in einer Regel eine Liste mit all den Suchbegriffen anlegt.
Abschliessend zum Thema Regelverwaltung sei erwähnt, dass Ihr nun auch nach bestimmten Regeln suchen und diese filtern könnt. Ebenso ist die Sortierung über die Spalten möglich.
Smart-Pay
Die Option Smart-Pay ist nicht neu, wurde mit Version 2019 des Lexware FinanzManager aber überarbeitet. Bisher war das einfügen über Copy & Paste möglich. Diese Option wird nun ergänzt durch eine Möglichkeit, eine digital vorliegende Rechnung direkt auszulesen. Die erkannten Daten werden automatisch den passenden Feldern zugeordnet.
Ich habe es schon getestet und es klappt recht gut. Manche Rechnung wurde nicht erkannt, was jedoch vermutlich an der Codierung des PDF liegt. Das konnte ich bisher noch nicht genauer prüfen. Die meisten von mir getesteten Belege wurden überwiegend gut erkannt.
Die Ergebnisse lassen sich dann direkt in das Überweisungsformular übernehmen. Ausserdem lässt sich der Rechnungsbeleg bei der Überweisung auch als Datei hinterlegen, so dass Ihr diesen darüber immer wieder aufrufen könnt, sofern Bedarf besteht.
Weitere Änderungen und Kundenwünsche
- Mit dem FinanzManager 2019 lassen sich nun auch Kreditkartenabrechnungen bei der Sparkasse abholen.
- Berichte, wie z.B. der Kategoriebericht, lassen sich individuell gestalten.
- Nach Begriffen suchen und diese filtern ist nun auch im Bereich Adressen möglich.
- In der Vertragsverwaltung könnt Ihr nun alte, ausgelaufene und/oder nicht mehr gültige Verträge nun ausblenden, was zu einer besseren Übersicht führen dürfte.
- Im Kontenverlauf lassen sich die Einzelmonate der letzten 12 Monate abbilden. Ausserdem wird im Kontenverlauf nur noch der Saldenverlauf dargestellt.
- Für Transaktionen wie Überweisungen, Daueruafträge usw. lässt sich mit Version 2019 des FinanzManager 2019 ein Standardkonto vorbestimmen.
Mehr Details zu den Neuerungen und Änderungen findet Ihr, etwas ausführlicher beschrieben, im Update-Handbuch zum Lexware FinanzManager 2019:
FinanzManager 2019 nur noch 365 Tage nutzbar?
Wie Ihr vielleicht wisst, so hat Lexware vor geraumer Zeit die Lizenzierung umgestellt und die meisten Programme benötige seither jeweils die aktuelle Version um weiter produktiv mit dem Programm arbeiten zu können.
Bei Version 2018 gab es zum FinanzManager immer wieder etwas „Aufregung“, dass dies auch beim FinanzManager nun so gehandhabt werde. Ursächlich war wohl meist, dass der FinanzManager 2018 bei Amazon fälschlicherweise mit dem Hinweis 365-Tage Version gelistet wurde.
Nun habe ich hier im Blog und auch anderswo bereits erste Stimmen gehört/gelesen, dass Version 2019 des FinanzManager nun endgültig nur jeweils 1 Jahr laufen würde. Ich habe mich hierzu bei Lexware rückversichert:
Der Lexware FinanzManager 2019 hat keine „Laufzeitbegrenzung“ hinsichtlich Funktionalität. Wie auch bei früheren Version wird es irgendwann keine Aktualisierungen mehr für diese Version geben, aber die grundlegenden Funktionen sind auch im Folgejahr und darüber hinaus nutzbar.
Systemvoraussetzungen FinanzManager 2019
Nachstehend noch die Systemvoraussetzungen für die Version 2018 von Lexware FinanzManager und FinanzManager Deluxe:
- Microsoft Windows 7 (SP1) ab Home Version, Windows 8.1, Windows 10 jeweils als dt. Version
- Prozessor mit 2GHz oder höher
- 2 GB RAM (4 GB empfohlen)
- mind. 1 GB freier Speicher auf der Festplatte
- Grafikauflösung mit mind. 1280×1024 (5:4) oder 1366×768 (16:9) Pixeln
- Internetzugang
- CD/DVD Laufwerk
- Produktaktivierung notwendig
Etwaige Änderungen im Zuge der finalen Veröffentlichung vorbehalten – ich ergänze bzw ändere ab, sofern sich dazu Abweichungen ergeben.
Feedback und Fragen zum FinanzManager 2019
Die neue Version des FinanzManagers wird seit Ende Mai an alle Abo-Kunden ausgeliefert bzw. ist im Handel verfügbar. Euer Feedback zu den neuen Funktionen bzw. dem FinanzManager 2019 allgemein gern unten in die Kommentare.
Solltet Ihr Fragen zum Programm haben, dann steht Euch die Community unter http://lex-forum.net zur Verfügung.
Quelle: Lexware Produktbild: Lexware Screenshots: lex-blog.de
Hallo Herr Rückwardt,
ich schrieb am 24.05.18 im FM 2018 Tread, dass die AGBs von Finanz Manager 2019 die Benutzung der Software explizit nur für 365 Tage erlauben.
Sie antworteten mir, dass meine Aussage nicht korrekt sei ?
Von der Korrektheit meiner Aussage kann sich jeder beim notwendigen Akzeptieren der Lizenzbedingungen von FM 2019 überzeugen:
„2. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden – für die Dauer von 365 Tagen ab Installation (bei einer Installation bis 31.01. des Folgejahres des in der Produktbezeichnung genannten Kalenderjahres)* – das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Produkten eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist.“
Ich begrüße Ihr Engagement bezüglich der Rückfrage bei Lexware, dass diese Information für den Finanz Manger 2019 nicht zutrifft, aber wieso aktualisiert man bei solch heiklen Themen nicht den Lizenzvertrag ?
Sollte Lexware – mit gutem unternehmerischen Recht – auch bei dem Finanz Manager eine Gewinnoptimierung anstreben, dürften jedoch alleinig die Definition im Lizenzvertrag Gültigkeit haben !
Dann könnten sich die Kosten für den Gebrauch der Software durchaus vervierfachen!
Ohne eine rechtlich verwertbare Aussage empfehle ich bei Quicken 2015 zu bleiben, wenn die Kosten für eine Finanzsoftware sicher kalkulierbar sein sollen.
Da der Finanzmanager nur eine kurze Zeit gewartet wird – wesentlich weniger als die Gewährleistungszeit – ist eine Begrenzung der Nutzungszeit unschön, aber konsequent. Nur mag ich diese verlogene Art von Konsequent nicht: Um das Produkt nutzen zu können, braucht man den Zugang zu den Banken, dazu braucht man die aktuelle Version, dazu braucht man diese Quasi als Abonnement. Nur steht das nirgends so deutlich (außer in den AGB, wo es rechtlich nicht zu suchen hat)!
Hallo Thomas,
ich habe keine Ahnung, woher Du die Infos bzw. Ansichten hast, aber da stimmt leider einiges nicht.
1) Man kann den FM auch ganz problemlos ohne einen Zugriff auf Banken nutzen, viele Nutzer:innen tun dies auch, indem Sie Daten entweder manuell pflegen oder importieren.
2) Nutzt man den Zugriff auf Banken via Onlinebanking geht dies auch ohne die aktuelle Version, z.B. mit der v2019 oder eben der v2018 (Einschränkungen siehe Update oben).
3) Ein Abo ist nicht zwingend erforderlich, siehe 2.
4) Es braucht nirgends „deutlich“ zu stehen, siehe 2.
5) Wo sonst, als in den AGB, wäre es rechtlich „passender“? (Diese Frage ist rhetorischer Natur, ich habe keine Intention, das hier in den Kommentaren zu debattieren.)
Ich habe derzeit Finanzmanager 2018 und überlege mir ob ich auf 2019 Deluxe wechseln soll. Wenn ich es mache, könnte ich den von Deluxe wieder auf Normal zurückgehen, z.b. mit 2020 Version? Ging das bisher?
Hallo Franz,
soweit ich weiss funktioniert das problemlos. Du kannst aber zur Sicherheit gern nochmal in der Community unter https://lex-forum.net nachfragen.