ELStAM kennt Ihr sicherlich, oder? Wer Lohn- und Gehaltsabrechnung für sein Unternehmen durchführt sollte zumindest schon mal damit zu tun gehabt haben, wenn man sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter:innen beschäftigt. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und hat vor ein paar Jahren die altbekannte Lohnsteuerkarte auf Papier ersetzt.

ELStAM

Wird ein/e neue/r Mitarbeiter:in angemeldet, so muss diese Anmeldung an den ELStAM-Server gesandt werden, wenige Stunden bzw. 1-2 Werktage später, bekommt man dann eine Bestätigung der Anmeldung und ab dann Monatslisten, welche die lohnsteuerlichen Daten enthalten. Bei Änderungen werden diese ebenfalls gemeldet und können dann in die Lohnbuchhaltung übernommen werden.

Nun kommt es gelegentlich mal vor, dass der ELStAM-Server Schluckauf hat, sprich eine technische Störung, wie es kürzlich der Fall war. Dann können Eure Anmeldungen verloren gehen und es gibt keine Bestätigung als Rückmeldung. Ohne eine solche Bestätigung kommt keine Monatsliste für die betroffenen Mitarbeiter:innen und es ist z.B. auch keine Abmeldung möglich.

Sollte dies bei Euch der Fall sein, ist Geduld gefragt. Denn wenn das Lexware System nach 15 Tagen noch keine Rückmeldung zu der Anmeldung vorliegen hat, wird diese erneut zum Versand angeboten, ganz automatisch. Dann sendet Ihr sie einfach nochmal und dann klappt es bestimmt auch mit der Rückmeldung. Denn so oft fallen die Server dann auch wieder nicht aus. 🙂

Also einfach etwas warten und dann nach 15 Tagen mal die Prüfliste der ELStAM-Meldungen anschauen.