Die Version 2018 sind schon seit einigen Wochen verfügbar und mit Sicherheit bei allen, oder zumindest den meisten von Euch, bereits im Einsatz. Mit diesem Artikel informiere ich wieder über die Systemvoraussetzungen der Lexware Programme, hier nun für die Versionen 2018. Die Systemvoraussetzungen sind die Grundlagen hinsichtlich Hardware und Betriebssystem, um die Programme in der entsprechenden Version installieren bzw. nutzen zu können.
Die Systemvoraussetzungen sind in der Regel als Mindestvoraussetzungen zu verstehen, wenn es z.B. um Prozessorleistung oder Arbeitsspeicher geht. Bei Betriebssystemen liegt die Sachlage etwas anders, hier ist es meist die Angabe, der möglichen Betriebssysteme unter denen die Software genutzt werden kann.
Nachfolgend findet Ihr die Systemvoraussetzungen für die standard/plus sowie die pro/premium Versionen 2018 von Lexware. Wie auch in den vergangen Jahren, handelt es sich hierbei um die offiziell von Lexware kommunizierten Angaben. Ergänzend füge bei einigen Punkten noch eigene Anmerkungen hinzu, welche ich persönlich empfehle bzw. worauf ich rate zu achten.
In der Liste zwar nicht mit aufgeführt, aber in der Praxis in der Regel auch unproblematisch sind die gängigen Server Betriebssysteme wie Windows Server ab 2008 R2 SP1, Small Business Server. Da es sich bei den standard / plus Programmen um Einzelplatzlösungen handelt kommt ein Server hier wohl aber eher selten bis gar nicht zum Einsatz. Bei Einsatz auf einem Server gibt es ggf. abweichende Feinheiten, welche Ihr bitte den Angaben bei den pro/premium Version entnehmt.
Wichtig bei allen Betriebssystemvarianten ist vor allem, dass es sich um Versionen in Deutsch handelt und diese auch für den deutschen Markt bestimmt sind. Es ist als 32bit oder 64bit möglich zu nutzen, bei 32bit bitte die Einschränkungen bei Nutzung des Arbeitsspeichers beachten.
Bezüglich Arbeitsspeicher halte ich persönlich 2 GB für zu gering. Das Betriebssystem allein benötigt schon ordentlich Resourcen, da schadet etwas mehr RAM keinesfalls. In Beratungssgesprächen empfehle ich (wie auch Lexware) mindestens 4GB, 8GB halte ich persönlich für ideal – mehr schadet aber sicherlich nicht. Natürlich erscheint dies zunächst etwas überdimensioniert, bedenkt aber, dass Ihr mit dem Rechner ja schon ein paar Jahre auskommen wollt. Also lieber etwas mehr zu Beginn und langfristig davon profitieren.
Diese Angaben gelten für die Produkte
jeweils in Version 2018.
Auch hier gilt wieder: Betriebssystem muss Deutsch und für den deutschen Markt bestimmt sein. Es ist als 32bit oder 64bit möglich zu nutzen, bei 32bit bitte die Einschränkungen bei Nutzung des Arbeitsspeichers beachten.
Die pro / premium Versionen sind netzwerkfähig und werden im Client-Server-Netzwerk genutzt. Daher gibt es unterschiedliche Angaben zum Arbeitsspeicher. Die Mindestvoraussetzung von 4GB für den Server halte ich für deutlich zu gering angesetzt. Meine Empfehlung lautet hier noch immer mindestens 8GB. Ein Arbeitsspeicher von 16GB ist ideal, 32GB schadet natürlich auch nicht. Die Entscheidung zwischen letzteren beiden hängt aus meiner Sicht davon ab, was noch alles auf dem Server läuft und wie die Arbeit im Netzwerk konzipiert wird. Auch hier ist wieder zu bedenken, dass Ihr die Hardware eine Weile nutzen möchtet. Die Anforderungen der Softwarehersteller steigen stetig.
Wie ich bei den standard/plus Versionen bereits schrieb, gilt dies auch für die Client-Installationen: ich empfehle (wie auch Lexware) mindestens 4GB, besser 8GB für den Arbeitsspeicher.
Diese Angaben gelten für die Produkte
jeweils in Version 2018.
Die Konstellationen Terminalserver, Remotedesktop bzw. virtuelle Maschinen werden derzeit nicht offiziell von Lexware unterstützt, also nicht supportet. In der Praxis laufen die Programme in der Regel aber problemlos. Da Lexware direkt den Support in Fällen in denen solche Umgebungen genutzt werden nicht gewährleistet, schaut einfach nach einer/m Partner:in in Eurer Nähe, welche/n Ihr unter regio.lex-partner.eu findet. Viele davon bieten auch bei den genannten Systemumgebungen Unterstützung. Alternativ steht natürlich auch das Forum zur Verfügung.
VPN Verbindungen zwischen verschiedenen Standorten und darüber erstellte Client-Server-Umgebungen sind technisch natürlich möglich. In der Praxis werdet Ihr damit aber sehr wenig bis gar keinen Spass bei der Arbeit haben. Ich kann daher eine solche Konstellation nicht empfehlen, offiziell unterstützt wird es zudem auch nicht.
Die oben aufgeführten Lexware Programme in Version 2018 sind mit den nachstehend aufgeführten Microsoft Office Versionen* kompatibel:
Die Mindestauflösung ist bei den obigen Angaben mit aufgeführt. Höhere Auflösungen sind in der Regel kein Problem. In der Systemsteuerung können unter Anzeige zusätzlich Einstellungen für die Textgrösse getätigt werden. Die Unterstützung für die jeweilige Einstellung hängt von der zur Verfügung stehenden Auflösung ab.
Für Lexware neue steuerkanzlei liegt die Mindestauflösung abweichend bei 1280×1024 bei einer Textgrösse von 100%. Ebenso für die Lexware Steuererklärung. Bei Lexware Steuererklärung werden die Textgrössen 125% und 150% nicht unterstützt, die maximale Textgrösse beträgt hier demnach 100%.
Wenn eine geringere als die Mindestauflösung, als für Euer Programm angegeben, eingestellt ist, dann kann es sein, dass Dialogboxen, Schaltfläche und Programmfenster nicht oder nicht vollständig angezeigt werden.
Die Programme gibt es als Abo-Version und als 365-Tage-Version. Über die Umstellung des Angebotsmodells hatte ich berichtet. Die Abo-Version ist zeitlich so lange nutzbar, so lange der Abo-Vertrag läuft. Bei der 365-Tage-Version ist die Nutzungsdauer auf 365 Tage ab Installation beschränkt.
In beiden Fällen ist die Nutzung der Version 2018 bis maximal 31.01.2019 möglich. Mit Installation der Version 2019 ist die Weiternutzung auch über dieses Datum hinaus möglich. Wenn Ihr die Abo-Version nutzt, bekommt Ihr die Version 2019 automatisch, in der Regel per E-Mail, zugesandt. Bei der 365-Tage-Version wird im Info-Center kruz vor dem Jahreswechsel eine Info angezeigt, über welche die Version 2019 im Rahmen der Nutzungsdauer kostenfrei bei Lexware angefordert werden kann. Dazu hatte ich auch hier etwas ausführlicher geschrieben.
Es gibt auch Betriebssysteme und Umgebungen unter denen Lexware nicht läuft bzw. welche nicht unterstützt werden:
Checkt also diese Angaben bevor Ihr Eurer Version eine Aktualisierung verpasst bzw. mit einem Lexware Produkt starten wollt um etwaige Überraschungen bereits vorab zu vermeiden.
Solltet Ihr Fragen zu den Systemvoraussetzungen haben, wendet Euch an eine/n der regionalen Lexware Partner:innen oder auch gern an die Community.
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Kommentare 2
22.02.2018 15:07 Uhr
Hi,
habe eine Frage zu den Systemvoraussetzungen für die Professional-Reihe:
Bei uns läuft Lexware Warenwirtschaft Pro 2018 auf einem Windows 2016 Server mit 32 GB Arbeitsspeicher.
Im Task-Manager konnte ich aber sehen, dass die Lexware-Datenbank als 32-Bit Prozess gestartet ist, und somit unter Windows nur maximal 2 GB Arbeitsspeicher ansprechen kann. Kann es daher sein, dass Lexware den Arbeitsspeicher also überhaupt nicht ausnutzt? Oder gibt es einen Weg, die Datenbank als 64-bit Variante zu starten?
Ansonsten sollten für uns eigentlich 8 GB genügen, da außer dem Betriebsystem selbst keine weiteren Speicherfresser installiert sind…
26.02.2018 23:26 Uhr
Hallo Andreas,
die 2GB Grenze gilt für einen 32bit Prozess. Dein PC besteht aber nicht nur aus einem Prozess.
Als 64bit kannst Du es nicht starten, zumindest ist mir dazu nichts bekannt. Die Empfehlung lauten 4GB seitens Lexware, ich plädiere für mindestens 8GB. Allein das OS belegt ja schon RAM beim Start, dann kommen evtl. noch ein paar andere Anwendungen dazu und der Server soll ja auch ein paar Jahre laufen, bei in der Regel steigenden Anforderungen an die Hardware. Also 8GB sollten es am Server schon sein.
Wenn es aber schon unter 32GB RAM läuft, warum diesen reduzieren?