Vermutlich werden viele von Euch heute bzw. in den nächsten Tagen ein Schreiben per Post oder E-Mail erhalten. Absender ist Lexware (oder evtl. eine/r der regionalen Lexware Partner:innen) und Inhalt ist die Info bzgl. der Änderung der AGB zum 01.10.2016.

Lexware AGB Änderung

Der wohl relevanteste Aspekt der Änderung bezieht sich auf die Programmnutzung nach Ablauf der 365Tage bzw. Wirksamwerden einer etwaigen Kündigung im Abomodell. Bisher ist es so, dass sich nach Ende der 365 Tage bzw. Auslauf des Abovertrages das Programm weiterhin nutzen lässt, man jedoch mit einigen Funktionseinschränkungen zu rechnen hat.

Ab der Programmversionen 2017 wird sich diesbezüglich die Änderung ergeben, welche einer der Gründe der AGB-Anpassung ist. Endet ab einer Version 2017 die 365 Tage Aktualitätsgarantie bzw. läuft ein Abovertrag aufgrund Kündigung aus, ist lediglich nur noch ein Zugriff auf die bestehenden Daten möglich. Eine weitere produktive Nutzung der Programme ist dann nicht mehr vorgesehen.

Für laufende Aboverträge gilt weiterhin die volle Funktionalität. Ebenso kann für die „Einmalkaufversionen“, also die 365Tage Handelsversion ohne Vertrag, mit einer neuen aktuellen Version, die Aktualitätsgarantie verlängert werden und damit die volle Funktionalität wieder hergestellt werden.

Die neuen AGB findet Ihr unter www.lexware.de/agb. Aktuell scheint die Änderung noch nicht hinterlegt, zumindest sehe ich noch Stand Juli 2016 und finde auch die entsprechende Passage(n) noch nicht. Ich denke, dies wird dann heute im Laufe des Tages (30.08.2016) bzw. zum 01.09.2016 geändert und zur Verfügung stehen.

Wenn Ihr mit den Änderungen nicht einverstanden sein solltet, könnt Ihr diesen bis zum 30.09.2016 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann an service(at)lexware.de erfolgen (das (at) ist durch @ zu ersetzen). Hierbei bitte berücksichtigen, dass der Widerspruch automatisch zur Kündigung des bestehenden Abovertrages führt.

Leider liegen mir aktuell noch keine Informationen vor, wie sich das dann tatsächlich in der Praxis darstellen wird. Sobald mir dazu mehr Details bekannt werden, aktualisiere ich diesen Artikel entsprechend.

Aktuell mir bekannte Einschränkungen

buchhalter

  • Buchungen deren Belegdatum nach dem Ende der Nutzungsdauer liegen, können nicht mehr eingegeben werden
  • es soll jedoch nach aktueller Kenntnis bis zum Jahresende des Versionsjahres gebucht werden können

lohn+gehalt

  • hier ändert sich fast nichts zum aktuellen Status
  • nach Ablauf der Nutzungsdauer ist kein Monatswechsel mehr möglich, ergo keine weitere Lohnabrechnung

faktura+auftrag / warenwirtschaft

  • Auftragsassistent nach Ablauf der Nutzungsdauer gesperrt, ergo keine neuen Aufträge erstell-, duplizier- oder weiterführbar

reisekosten

  • Reise mit Reisedatum nach Ende der Nutzungsdauer sind nicht mehr anlegbar, egal auf welchem Wege

fehlzeiten

  • Abwesenheiten, sowie Fehl- und Arbeitszeiten mit Datum nach Ende der Nutzungsdauer nicht mehr anlegbar

Darüber hinaus werden die eService, Schnittstellen oder Zusatzdienste in der Regel ebenso nicht mehr nutzbar sein.