Seit geraumer Zeit ist es so, dass die SV-Entgeltmeldungen auch die Daten zur Unfallversicherung (DBUV) enthalten. Hat man also bisher die SV-Entgeltmeldung übertragen, wurden die Unfallversicherungsdaten direkt mit übertragen.

UV-Jahresmeldung

Ab 2016 wird sich dies ändern und die Daten zur Unfallversicherung werden von den SV-Entgeltmeldungen abgekoppelt. Die gilt dann rückwirkend für die Meldedaten für das Jahr 2015. Für die Unfallversicherungsdaten gibt es dafür dann die neue und separate UV-Jahresmeldung mit Abgabegrund 92.

Diese neue Meldung ist immer bis spätestens zum 16.02. des Folgejahres für das vorangegangene Jahr zu übermitteln. Je MitarbeiterIn – unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum – ist immer nur eine Meldung pro Jahr für den Meldezeitraum 01.01.-31.12. abzugeben. Es ist hierbei das unfallversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der ArbeitnehmerInnen des gesamten Kalenderjahres einzutragen.

Die wichtigsten Punkte der Änderung im Überblick:

  • UV-Jahresmeldung ist bis zum 16.02. für jede_n im Vorjahr in der Unfallversicherung versicherte_n ArbeitnehmerIn zu melden
  • UV-Jahresmeldung zusätzlich zu den SV-Entgeltmeldungen zu melden
  • Abgabegrund 92
  • Meldezeitraum immer 01.01. – 31.12. – unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum
  • nur 1 Meldung 92 pro Jahr/Mitarbeiter (auch wenn mehrere Beschäftigungszeiträume im Jahr bei gleichem Arbeitgeber)
  • Meldung 92 enthält bisherigen DBUV jedoch ohne Arbeitsstunden
  • Meldung 92 geht nur an die Rentenversicherung und dient zur Betriebsprüfung

Wurde für 2015 bereits eine SV-Entgeltmeldung nach bisherigem Verfahren abgegeben, ist die Meldung mit Abgabegrund 92 dennoch für den Meldezeitraum 01.01.-31.12.2015 zu senden.

Umsetzung in Lexware lohn+gehalt Versionen

Mit der Aktualisierung Januar für die Lexware lohn+gehalt Versionen 2016 wird dieses neue Verfahren in die Programme integriert. Das lohn+gehalt Programm erstellt dann die Meldung 92 für das Jahr 2015. Spätestens im Abrechnungsmonat Februar (Stichtag 16.02.) sind diese Meldungen zu übermitteln.

In der Meldeprüfliste sieht das dann wie im nachstehenden Beispiel aus:

SV Meldeprüfliste 92

Nutzt Ihr dakota für die Versendung, bleibt die Meldung mit Abgabegrund 92 also auch über den Monatswechsel Januar zu Februar erhalten. Erfolgt der Monatswechsel Februar zu März, ohne dass Ihr die Meldung versandt habt, ist die nicht mehr aus dem Programm heraus versendbar und muss manuell via svnet übermittelt werden.

Wichtig: auch bei einem Systemwechsel ist keine unterjährige SV-Meldung 92 zu erstellen. Etwaige UV-Werte sind im neuen System vorzutragen, so dass im Folgejahr dann für das ganze Vorjahr die Meldung erfolgen kann.

Antworten zu vielen Fragen zur UV-Jahresmeldung findet Ihr in einem PDF.