Zum Jahreswechsel 2014 auf 2015 wurde der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15,5% auf 14,6% gesenkt. Im Gegenzug bekamen die GKV die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben, sollte der Kapitalbedarf höher sein.

SV-Beiträge

Der Zusatzbeitrag wird von jeder der gesetzlichen Krankenkassen selbst festgelegt und allein von den ArbeitnehmerInnen getragen. Der Durchschnittszusatzbeitrag betrug im Jahr 2015 0,9%. Die Belastung lag somit im Durchschnitt bei den ursprünglichen 15,5% aus 2014.

Verschiedene Medien berichten nun über eine Prognose des Schätzerkreises des Bundesversicherungsamtes, dass die Zusatzbeiträge vermutlich um 0,2 Prozentpunkte steigen werden. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag läge damit bei 1,1% und die Gesamtbelastung bei 15,7%, wobei der Basisbeitrag von 14,6% weiterhin zu je 50% von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.

Wie hoch genau der jeweilige Zusatzbeitrag je Kasse sein wird, legen selbige zum Jahreswechsel fest.

Quelle: heute.de