Kurz notiert: Wie die Minijob-Zentrale bzw. Knappschaft mitteilt, so wird ab dem 01.09.2015 eine Änderung bei den Umlagesätzen vorgenommen.

MiniJobs

Während die Erstattungssätze unverändert bei 80% (U1) und 100% (U2) bleiben, werden die Beitragsätze angehoben. Für die U1 fallen zukünftig 1,00% und für die U2 0,30% an.

Wenn Ihr einen Dauerbeitragsnachweis abgegeben habt, wird dieser automatisch angepasst. Sollten sich die zu meldenden Beträge aus einem anderen Grund ändern, müsst Ihr diesen jedoch erneuern. Wenn Ihr ein SEPA-Mandant für die Minijob-Zentrale abgegeben habt, dann erfolgt der Einzug wie gewohnt und die neuen Werte werden entsprechend berücksichtigt. Bei einem Dauerauftrag oder manueller Überweisung sind die Änderungen entsprechend selbst vorzunehmen.

Weiterhin teilt man mit, dass seitens Privathaushalten keinerlei Änderungen durchzuführen sind. Die Berechnung der Abgaben übernimmt weiterhin die Minijob-Zentrale.