Kurz notiert: für ELStAM wurde aus Vereinfachungsgründen die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung geschaffen. Diese findet Anwendung bei unterschiedliche Bezügen von Arbeitnehmern trotz eines einheitlichen Dienstverhältnisses.

ELStAM

Diese Regelung hatte bisher Gültigkeit für die Jahre 2013 und 2014, wurde nun mit Dokument 2014/0839244 für 2015 verlängert. Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen findet Ihr nachstehend als PDF zum Download.

Solltet Ihr solche Anwendungsfälle in Eurem Unternehmen haben, ändert sich also für kommendes Jahr in dieser Hinsicht nichts.