Am vergangenen Freitag war bei uns Feiertag. Der Reformationstag ist in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag.

gesetzlicher Feiertag

In den restlichen Bundesländern ist dieser Tag ein regulärer Arbeitstag, sofern er nicht auf ein Wochenende fällt. Dies soll sich nun ändern. Anlässlich des 500jährigen Jubiläums der 95 Thesen von Martin Luther soll der Reformationstag einmalig in 2017 ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag werden. Also nur in 2017, danach und bis dahin bleibt alles wie bisher.

Bis auf Berlin haben sich bereits alle Bundesländern darauf verständigt und entsprechende Gesetzesinitiativen eingebracht. In diesem Zusammenhang erwartet man noch eine Änderung des §56 Sozialgesetzbuch XI durch den Bundesgesetzgeber. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer:innen die Kosten für die Pflegeversicherung für diesen einen Tag allein tragen müssen. Für die Arbeitgeber:innen in den 11 Bundesländern, in denen der Reformationstag bisher kein Feiertag ist, bedeutet dies, dass dieser Tag dann den Arbeitnehmer:innen bezahlt werden muss, wie eben bei gesetzlichen Feiertagen üblich.

Vielleicht stehe ich mit dieser Meinung ja allein da, aber für diesen einen Tag einen solchen Aufwand betreiben? Ich denke, da gibt es viele andere Dinge hierzulande, welche diese Zeit, Energie und die entsprechenden Finanzen gut gebrauchen könnte. Aber warten wir erstmal ab, ob es tatsächlich dazu kommt…