Der Schritt ist bei mir schon eine Weile her und ich empfand es (in der Retrospektive) damals gar nicht sooo aufwändig oder kompliziert. Aber dies kann sich in den letzten 16 Jahren auch verändert haben oder meine Erinnerung trügt. Wovon ich hier schreibe? Vom Aufwand für die Gründung eines Unternehmens.

Administrative Prozesse Gründung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt (GBü), der Nationale Normenkontrollrat (NKR), Statistisches Bundesamt (StBA), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Sachsen und Thüringen haben sich in der Studie „Erfüllungsaufwand im Bereich Betriebsgründung – Ablauf von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz“ zusammengeschlossen und die Optionen für die Vereinfachung von Unternehmensgründungen untersucht.

Dabei wurden verschiedene Schritte des Gründungsprozesses bewertet:

  • Kernprozess (Gewerbeanzeige, steuerliche Anmeldung, Berufsgenossenschaft)
  • unternehmensspezifische Prozesse (Beantragung Betriebsnummer, rechtsformabhängige Pflichten, sonstige Pflichten)
  • branchenspezifische Prozesse (z.B. Eintragung Handwerkskammer, Gaststättenerlaubnis/Anzeigepflicht)

Unberücksichtigt hierbei blieben der Zeitaufwand für die Informationsbeschaffung, Erfüllungsaufwand für Einnahmeüberschussrechnung, monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, Zeitaufwand für Beantragung von Fördermitteln sowie etwaige Gebühren.

Der ermittelte, durchschnittliche Erfüllungsaufwand beträgt laut dem Ergebnis der Studie 95,15 EUR je Gründung. Dies entspricht einer Summe von 32,96 Mio EUR für alle Gründungen im Jahr 2012. Der Zeitaufwand für die untersuchten Prozessschritte beträgt inkl. Bearbeitungs-, Wege- und Wartezeiten ca. 2 Stunden. Der Erfüllungsaufwand ist somit niedriger als die Belastung durch Gebühren, welche durchschnittlich 120,78 EUR betrugen.

Einzeln betrachtet wirkt der Betrag von 95,15 EUR recht gering, wenn man ihn mit den anderen Aufgaben bei einer Gründung wie z.B. der Erarbeitung eines Business Plans, Kundenaquise etc. vergleicht. Da dieser Erfüllungsaufwand jedoch von über 300.000 Gründer:innen jedes Jahr zu erbringen ist, ergibt sich aus Vereinfachungen laut der Studie ein Masseneffekt, welcher mit spürbaren Entlastungen verbunden wäre.

Der aktuell amtierende Bundeswirtschaftsminister Gabriel wird zitiert mit:

Gründerinnen und Gründer sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren und nicht mit Formularen und Behörden unnötig Zeit verschwenden. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, den Aufwand bei der Gründung eines Start-ups zu reduzieren: durch einheitliche Anlaufstellen, digitale Behördenkommunikation sowie transparentere Informationen über die verschiedenen Unterstützungsangebote. Start-ups sollen Informationen konsequent aus einer Hand erhalten und auch die Anmeldungen gebündelt vornehmen können. Allein dadurch ließe sich nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes der Erfüllungsaufwand einer Gründung um ca. 28 Prozent senken.

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist u.a., dass die steuerliche Anmeldung der Verfahrensschritt mit dem höchsten Erfüllungsaufwand ist, da Gründer:innen hier sehr häufig den Weg über Steuerberater:innen bevorzugen.

Die vollständige, über 40 Seiten umfassende Studie findet Ihr nachstehend zum Download:

Natürlich ist es immer zu begrüssen, wenn bürokratische Hürden abgebaut werden und dadurch Prozesse erleichtert werden.

Wie empfandet/empfindet Ihr Euren Gründungsprozess?

Quelle: BMWi