Beschäftigt Ihr Mitarbeiter:innen, so fällt in der Regel auch Lohnsteuer an. Zum Ende eines Kalenderjahres oder im Falle eines Austrittes der Mitarbeiter:innen aus der Firma, muss eine Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt erfolgen und die Mitarbeiter:innen bekommen einen Ausdruck bzw. die Lohnsteuerbescheinigung auf elektronischem Wege bereitgestellt.
Arbeitnehmer:innen ist die Lohnsteuerbescheinigung nach dem amtlichen Muster auszustellen, welches Ihr nachstehend als PDF zum Download findet.
Die Lohnsteuerbescheinigung dient den Arbeitnehmer:innen als Nachweis des tatsächlichen Lohnsteuerabzuges und muss immer für das laufende Jahr bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres übermittelt werden. Bei unterjährigen Austritten erledigt man dies in der Regel direkt mit dem Austritt der Mitarbeiter:innen. Natürlich muss die Übermittlung authentifiziert, also mit Elsterzertifikat, erfolgen und kann sowohl über ElsterOnline, das ElsterFormular wie auch durch in Lohnprogramme integrierte Elster-Anwendungen erfolgen.
Selbstverständlich wird in den Lexware Programmen der lohn+gehalt Reihe die Lohnsteuerbescheinigung entsprechend dem Muster enthalten sein. Die Lohnsteuerbescheinigung 2015 findet Ihr in den lohn+gehalt Versionen 2015, welche voraussichtlich im November/Dezember 2014 erscheinen werden.
Hallo, ich habe mich entschieden, die Lohnrechnung ab 2016 an ein Steuerbüro zu übergeben und damit die Nutzung von Lexware Lohn und Gehalt einzustellen. Damit verfüge ich auch nicht mehr über die aktuelle Version. Heute wollte ich die elektr. Lohnsteuerbescheinigungen von 2015 versenden, das Programm läßt das aber nicht mehr zu. Ich habe nicht einmal die Möglichkeit, die Daten einzusehen. Ich vertrete den Standpunkt, das das von mir gekaufte Programm auch den dafür betreffendne Bearbeitungszeitraum 2015 im vollen Umfang noch absichern muß, auch noch im Januar 2016. Wie komme ich zu den Abechnungsdaten ??
Hallo Böhm,
danke für den Kommentar.
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