Wie bereits seit einigen Jahren üblich, ändern sich im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung einige gesetzliche Punkte zur Jahresmitte. Der Gesetzgeber will eben nicht, dass es langweilig wird. Zum heutigen Tag treten diese Neuerungen in Kraft, welche dann ab den Meldungen für Juli greifen.

Änderungen im Zwischenupdate

Die Zwischenupdate Juni 2014 werden in den kommenden Wochen ausgeliefert, wobei die Kund:innen, welche bereits das neue Angebotsmodell nutzen, selbige via Download über LISA erhalten. Das Ganze natürlich im Rahmen des Angebotsmodells ohne Zusatzkosten.

Anwender, welche noch das bisherige „alte“ Angebotsmodell nutzen, bekommen das Update zum Updatepreis automatisch auf dem Postweg, sofern der Aktualisierungsservice bei Lexware oder den regionalen Lexware Partner:innen aktiviert ist. Kein Aktualisierungsservice? Dann das Zwischenupdate einfach manuell bestellen.

Gesetzliche Änderungen Zwischenupdate 2014

  • neue Datensatzbeschreibungen
    • Für einige Datenbausteine in den Sozialversicherungsmeldungen haben sich die Datenbeschreibungen geändert. Diese müssen spätestens zu den Juli-Meldungen berücksichtigt werden.
  • aktualisiertes Formular Einkommensbescheinigung ALG II
    • Die regelmässigen Anpassungen von Formularen betrifft dieses Mal die Einkommensbescheinigung für ALG II.
  • Prüfung Gefahrtarifstellen auf Zulässigkeit
    • Aufgrund etlicher Probleme mit ungültig gemeldeten Gefahrtarifstellen an die UV-Träger haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung zusätzliche Fehlerprüfungen eingeführt. Gültig sind diese ab 01.06.2014 und zwar für alle Entgeltmeldungen, deren Meldezeitraum ab dem 01.01.2014 beginnt. Dies bedeutet, dass ab den Meldungen für Juli sichergestellt sein muss, dass die Kombination aus Gefahrtarifstelle und zugehöriger Beitragsnummer (BBNR-GTS) stimmig ist. Um dies sicherzustellen wird ein Assistent in die Programme integriert, welcher die Unfallversicherungs-Stammdaten auf Zulässigkeit prüft.
  • elektronisch unterstützter Betriebsprüferexport (euBP)
    • Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung in der Sozialversicherung wurde bereits zum 01.01.2012 eingeführt und in 2013 im Testbetrieb erprobt. In 2014 startet der Regelbetrieb, deren Teilnahme für Arbeitgeber derzeit noch optional ist. In absehbarer Zeit wird dies jedoch Pflicht und ab dem Zwischenupdate habt Ihr nun auch die technischen Voraussetzungen für euBP und somit die freie Wahl.

Neuerungen im Zwischenupdate 2014

Neben den gesetzlichen Änderungen gibt es in den Zwischenupdates auch immer wieder Änderungen bzgl. Funktionalität oder Programmverbesserungen allgemeiner Natur. In den letzten Wochen kamen einige Anfragen auf, wie man denn das Problem der doch sehr merkwürdigen Darstellung der Zahlungsliste im Lohn behebt.

Lexware lohn+gehalt Zahlungsliste neu Juni 2014

Diese Darstellung liegt an den Änderungen bzgl. SEPA. Durch die IBAN und die BIC haben sich die Anforderungen an die Zeichenlänge der Spalten geändert, was bisher nicht im bestehenden Formular berücksichtigt wurde. Mit dem Zwischenupdate kommt nun auch ein Formular, welches den Anforderungen entspricht und die Daten werden zukünftig vernünftig dargestellt. Nix, was man sonderlich „feiern“ muss, aber für viele, welche diese Zahlungsliste nutzen sicherlich eine gute Nachricht.

Und damit bin ich nun auch durch mit den Änderungen im Zwischenupdate Juni 2014. In Kürze bekommt Ihr den Download bzw. die CD zur Verfügung bzw. könnt diese bestellen. Wie immer ist das Zwischenupdate notwendig, um mit lohn+gehalt weiterarbeiten zu können.