Lastschrift ist gerade in Deutschland eine sehr beliebte Zahlungsart. Mit der Umstellung auf SEPA wird sich für Überweisungen nicht so wirklich viel ändern. Bei Lastschriften schaut es da schon etwas anders aus.

SEPA COR1 Lastschrift

Wenn man Forderungen via Lastschrift von seinen Kund:innen einzieht, sind mit SEPA schon einige Dinge mehr zu beachten, als dies bisher mit der „normalen“ Einzugsermächtigung der Fall war. Sei es das Mandat, die Mandatsreferenz, Gläubiger-ID, Vorlauffristen, Erst- und Folgelastschrift… Gerade die Vorlauffristen sind für viele Unternehmer:innen problematisch bzw. schwer verständlich. 

Für die SEPA-Basislastschrift gilt folgendes:

  • Erst- und Einmallastschriften 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit
  • Folgelastschriften 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit
  • Erst- oder Folgelastschrift bezieht sich immer auf ein bestimmtes Mandat

Das sind die Vorgaben in den SEPA-Regularien. Die unterschiedlichen Kreditinstitute können jedoch hiervon abweichende Fristen mit ihren Kund:innen vereinbaren. So habe ich z.B. schon von Banken gehört/gelesen, welche bei Erstlastschriften eine Frist von 14 Tagen vorgeben bzw. anwenden.

SEPA COR1 Lastschrift

Eine solche Frist kann für manches Unternehmen durchaus die Liquidität gefährden. Daher wurde ein Lastschriftverfahren mit verkürzter Vorlauffrist geschaffen, welches seit dem 04. November 2013 durch die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt wird. Dieses Verfahren nennt sich COR1 (oft auch als Eillastschrift bezeichnet) und wird hierzulande in der Regel von jedem Kreditinstitut unterstützt. Die oben genannten Vorlauffristen verkürzen sich hierbei auf 1 Bankarbeitstag. Evtl. sind gesonderte Inkassovereinbarungen mit Euren Kreditinstitut notwendig. Auch kann es sein, dass Eure Bank für diese Leistung eine gesonderte Gebühr berechnet, da es sich bei COR1-Lastschriften um eine Zusatzleistung handelt. Setzt Euch hierzu einfach mit Euren Kreditinstitut in Verbindung.

Bei COR1 ist es auch unerheblich, ob es sich um eine Erst- oder Folgelastschrift handelt. Lastschrift mit COR1 können vorerst nur innerhalb Deutschlands genutzt werden. Grenzüberschreitend funktioniert dies noch nicht, soll aber in absehbarer Zeit ermöglicht werden.

COR1 in Lexware Programmen nutzbar?

Was nutzt es, wenn die deutschen Banken COR1 unterstützen, wenn es Eurer Bankingprogramm nicht tut. Zum jetzigen Stand unterstützt keine Lexware Software COR1-Lastschriften. Dies ändert sich jedoch in Kürze. Mit dem Anfang/Mitte Februar 2014 erscheinenden Service-Pack soll COR1 auch in die Online-Banking Module der gängigen Lexware Programme integriert werden. Für die Quicken Produktreihe soll die COR1-Lastschrift mit Version 2015 ermöglicht werden.

Nutzt Ihr Lastschriften und ist das Thema COR1 für Euch interessant?