Über ELStAM habe ich ja bereits einige Male geschrieben. Zuletzt unter anderem, wie das Ganze in Lexware lohn+gehalt umgesetzt wurde. Für viele, die ihren Lohn inhouse, also selbst, rechnen und nicht an ein Steuerbüro übergeben, ist das oftmals zu kompliziert. Es ist neu und da gibt es nunmal Unsicherheiten, soweit vollkommen legitim.

pic: ELStAM

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat Ende Juli ein PDF mit einigen Vorgaben und Regeln für das Verfahren des Abrufs der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale veröffentlicht. Es umfasst die 5 Hauptpunkte:

  1. Starttermin
  2. Einführungszeitraum für das ELStAM-Verfahren
  3. Arbeitgeber
  4. Arbeitnehmer
  5. Finanzamt

Punkt 2 stellt zum Beispiel klar, dass das Jahr 2013 noch Einführungsphase für ELStAM ist, der Erstabruf (spätestens) im letzten Monat des Jahres – also Dezember 2013 – jedoch verpflichtend ist. Ein erstmaliger Abruf erst im Januar 2014 wäre zu spät. Wörtlich heisst es

Daraus folgt auch, dass der Arbeitgeber die ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abzurufen und anzuwenden hat. Ein Abruf mit Wirkung ab 2014 ist verspätet.

Im PDF finden sich etliche Regelungen und Hinweise wie z.B. zu Sperrungen, Ersatzbescheinigungen, der erstmaligen Anmeldung etc. Das Dokument stelle ich nachstehend zum Download bereit:

Schaut es Euch also einfach in Ruhe an und lest die Punkte alle aufmerksam durch. Ich denke, es dürften dadurch alle offenen Fragen beantwortet werden und dem Start steht soweit nichts mehr im Wege.

Wie schaut es bei Euch aus? Mit ELStAM bereits gestartet oder wartet Ihr lieber noch ab?

Quelle: BMF