Die Bilder der letzten Tage haben sicherlich alle gesehen und in einigen Regionen ist das Hochwasser noch immer aktuell. Andernorts beginnen bereits die Aufräumarbeiten. Für diejenigen, die betroffen sind, kommt nach dem Kampf gegen das Wasser und den Folgeerscheinungen oftmals auch die Frage, wie es denn nun weitergeht. Manche Selbständige oder auch manches Unternehmen stehen evtl. sogar vor dem Punkt, ihre Existenzgrundlage zu verlieren.

Hochwasser (Jena) 06-2013 by Stepper Photography

Bildquelle: Tobias Stepper – Stepper Photography

Neben den bereits von vielen Landesregierungen zugesagten finanziellen Hilfen hat nun auch das Bundesfinanzministerium Unterstützung für die Betroffenen signalisiert. In einer aktuellen Meldung heisst es:

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

Darüber hinaus wird bei steuerlichen Nachweispflichten großzügig verfahren. Dies gilt auch für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen eines ggf. in Betracht kommenden Erlasses der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.

Weitere Länderspezifische Informationen sind direkt im Artikel des BMF verlinkt.