ELStAM – ein Thema, welches schon geraume Zeit im Raum steht und in 2013 so richtig Fahrt aufnehmen soll. ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Das Verfahren soll die bisherige Lohnsteuerkarte auf Papier ersetzen und damit Zeit und Aufwand für Arbeitnehmer:innen wie auch die Arbeitgeber:innen sparen.

Ändern sich irgendwelche Daten, so werden diese direkt an die Arbeitgeber:innen übermittelt bzw. können diese sie abrufen.

Eine recht gute Sache finde ich. Meiner Meinung nach lassen sich sehr viele Prozesse in diesem Bereich digitalisieren und somit optimaler gestalten. Das Ganze hat für alle Seiten Vorteile.

.pic: ELStAM

Wie nun die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz (Rheinland-Pfalz) in einer Pressemitteilung bekannt gab, sollten Mitarbeiter:innen ihre Daten vorab online prüfen. Damit sollen etwaige falsch hinterlegte Daten erkannt und rechtzeitig berichtigt werden. Die Prüfung sollte möglichst noch vor dem bzw. bis zum 31.12.2012 erfolgen.

Um die Daten prüfen zu können ist eine einmalige Registrierung im Elster Online-Portal notwendig. Die Registrierung ist kostenfrei und erfolgt mittels der persönlichen Steuer-ID. Laut OFD bietet die Registrierung zudem den Vorteil, dass die Steuererklärung zukünftig in vielen Fällen komplett papierlos erfolgen kann.

Sofern die zum Abzug der Lohnsteuer gespeicherten Daten, welche im Online-Portal ersichtlich sind, nicht stimmen, muss ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale bei dem für die Mitarbeiter:innen zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Auf den Seiten der OFD Koblenz stehen hierfür entsprechende Vordrucke zur Verfügung:

Weitere Vordrucke und Formulare gibt es im Formularbereich der OFD-Webseite.

Die Abfrage der gespeicherten ELStAM Daten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch möglich. Eine Erkundigung bzw. Abfrage vor Ort beim zuständigen Finanzamt ist eher nicht ratsam, da dies teils erhebliche Wartezeiten nach sich ziehen kann.