Software-Updates sind in der heutigen Zeit nicht ungewöhnlich. Gerade bei Programmen für Lohnabrechnung, Buchhaltung oder Fakturierung ist es sinnvoll, dass diese Programme durch den Hersteller aktualisiert werden.

Gründe für die Aktualisierung gibt es viele, wie z.B.:

  • Anpassung an die aktuelle Entwicklung der Technik (Betriebssystem etc.)
  • Erweiterung des Funktionsumfanges
  • Integration von Änderungen und Anforderunges des Gesetzgebers

Lexware Produktregistrierung / Aktualisierungsservice

Als Anwender kann man sich die entsprechenden Updates bei Erscheinen jeweils bestellen, um sein Lexware Programm auf dem aktuellen Stand zu halten. Alternativ bietet Lexware über die Produktregistrierung einen Aktualisierungsservice an. Registriert man also sein Produkt bei Lexware, so erhält man zukünftig automatisch die Updates für das jeweilige Lexware Programm bei Verfügbarkeit zugesandt.

Die Produktregistrierung poppt normalerweise nach der Programminstallation beim ersten Start der Software auf. Optional kann diese auch im Programm über ? – Produkt-Registrierung aufgerufen werden.

Auch wenn Ihr Eure Software bereits bei Lexware registriert habt, kann dieser Assistent angezeigt werden. In diesem Fall hakt Ihr bitte auf Seite 1 des Registrierungsassistenten den Punkt „Ich bin bereits registriert“ an. Auch wenn Ihr den Aktualisierungsservice über eine/n der regionalen Lexware Fachhandelspartner:innen beauftragt habt, hakt Ihr bitte diese Option an. Registriert Ihr Euch dennoch erneut, so kann es passieren, Ihr erhaltet die Updates doppelt.

pic: Lexware Produktregistrierung

Seid Ihr noch nicht registriert, könnt Ihr Euch über diesen Assistenten bei Lexware für den Aktualisierungsservice registrieren. Ihr erhaltet dann die Updates bequem und zeitnah bei Verfügbarkeit zugesandt. Alternativ hierzu könnt Ihr den Updateservice auch bei den meisten regionalen Lexware Partner:innen beauftragen.

Im nachstehenden Video habe ich die Produktregistrierung nochmals kurz erläutert und gebe hier auch noch ein paar Tipps und Hinweise:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Wichtig: Beim Aktualisierungsservice über Lexware habt Ihr immer die Möglichkeit, das Produkt binnen einer Frist von 4 Wochen zurückzusenden.

Nutzt Ihr den Aktualisierungsservice über eine/n der regionalen Partner:innen, so kann die Rückgabe hiervon ggfs. abweichen. Besprecht dies mit Eurer/m lokalen Lexware Partner:in.

Lexware und Zwangsupdate

Ich bin sehr viel in Foren und auch auf den Social-Media Plattformen unterwegs. Immer wieder lese ich hier „Lexware Zwangsupdate“ oder ähnliche Aussagen. Dies kann ich aus meiner Erfahrung nicht bestätigen.

Wie oben erwähnt, so habt Ihr als Kund:in immer die Möglichkeit, das Update (oder auch eine bestellte Vollversion) mit einer Frist von 4 Wochen zurückzusenden. Es bleibt also ausreichend Zeit zu überlegen, ob man das Update benötigt oder nicht. Möchte man das Update nicht, sendet man es einfach innerhalb der Frist zurück. Ich empfehle hierbei, die Rücksendung zu dokumentieren, so dass Ihr auch einen Nachweis hierzu in der Hand habt.

Ich verstehe auch, dass nicht jede/r Kund:in jedes Jahr ein Update durchführen möchte. Dies ist auch kein MUSS. Mit den Lexware Programmen kann in der Regel auch ohne ein Update im Folgejahr weitergearbeitet werden. Einige Funktionen, wie z.B. der Elsterversand direkt aus Lexware buchhalter oder aus Lexware lohn+gehalt sind jedoch nur mit der jeweils aktuellen Version nutzbar. Diese Funktionen lassen sich in den meisten Fällen über kostenfreie externe Anwendungen wie z.B. das Elster Formular erledigen.

Bei den lohn+gehalt Versionen sieht es etwas anders aus, da hier für gewöhnlich jährliche (oder auch unterjährige) Änderungen durch den Gesetzgeber beschlossen werden, welche in die Software integriert werden müssen und ein Weiterarbeiten nur gewährleistet werden kann, wenn diese gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Daher bildet die lohn+gehalt Produktreihe hier eine Ausnahme, was jedoch mehr dem Gesetzgeber, denn Lexware zu „verdanken“ ist.

Auf der anderen Seite erhalte ich im Zeitrahmen der jeweilgen Updates auch viele Nachrichten und Kommentare, dass Anwender:innen sich „beschweren“, dass sie kein Update erhalten haben. Es gibt also beide Seiten und für beide gibt es eine Lösung.

Fazit

Ihr wünscht keine Updates bzw. wollt Euch selbst darum kümmern? Kein Problem.

Führt einfach nicht die Registrierung durch. Den Assistenten könnt Ihr wie oben beschrieben auch einfach mit dem Anhaken von „Ich bin bereits registriert“ zufriedenstellen. Solltet Ihr Euch doch versehentlich registriert haben oder aus anderen Gründen ein Update erhalten, welches Ihr jedoch nicht wünscht, so sendet dieses einfach an Lexware zurück. Fügt am Besten den Hinweis bei, dass Ihr zukünftig keine Updates zugesandt haben möchtet, wenn dies Euer Wunsch ist.

Wenn Ihr Euch nicht aktiv um die Aktualisierungen und Updates kümmern möchtet, so könnt Ihr den Aktualisierungsservice von Lexware oder einer/m der lokalen Partner:innen nutzen und erhaltet das Update für Euer Lexware Produkt bei Verfügbarkeit automatisch zugesandt bzw. auf Wunsch hilft eine/r der regionalen Lexware Partner:innen auch gern bei der Installation.

Update: Mit Version 2017 haben sich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen bzw. das Lizenzmodell geändert. Die Produktregistrierung, wie in diesem Artikel beschrieben, ist so nicht mehr vorhanden.