Sie hören das immer und überall. Jeder der Ihnen eine Absicherung anbietet, der erzählt Schreckenszenarien und malt den Teufel an die Wand. Stellen Sie sich vor Ihnen passiert was, stellen Sie sich vor Sie haben einen Unfall, stellen Sie sich vor…. und so weiter.

Krankentagegeld - das unterschätzte (?) Risiko!

Nein, der Selbstständige will sich aber genau das nicht vorstellen und so führt genau das zu einer Verdrängung. Krank sein bedeutet geschwächt sein, will man aber nicht. Schließlich ist man selbstständig, will selbst und ständig arbeiten und seine Firma am laufen halten, für Kunden, Partner aber auch Familie da sein und sich nicht darüber den Kopf zerbrechen, was alles passieren könnte.

Leider ist die Realität etwas anders. Kennen Sie Menschen, denen es gesundheitlich nicht so gut geht? Freunde, Familie, Bekannte die dies und jenes haben? Meist machen diese sich aber auch keine Gedanken, obwohl sie das sollten. Da ist ja das soziale Netz der gesetzlichen Krankenkasse, das wird mich schon auffangen, so die weit verbreitete Meinung. Doch ist das auch so?

Welche Leistungen bekommt der freiwillig versicherte Selbstständige aus der GKV?

Wenn Sie keine spezielle Option für das Krankentagegeld versichert haben, so ist die Aussage einfach. Nichts! Wenn doch, so richtet sich das versicherte Krankentagegeld nach dem Einkommen. Den Beitrag für die GKV möchte man aber so gering wie möglich halten, dazu ließen sich viele Selbständige mit Mindesteinkommen einstufen, oder versuchten ihren steuerlichen Gewinn mit Tricks zu mindern.

Super gemacht- denn leider hat das im Zweifel auch die Krankengeldzahlung reduziert. Ein Beispiel. Unser Kunde Baumeister versucht sein steuerliches Einkommen so gering als möglich zu halten. Im letzten Jahr gelang das gut, nur 1.500 EUR monatlich verblieben als Gewinn und die GKV stufte auf den Mindestbeitrag herunter.

Leider kam es wie es kommen musste, nach einem Autounfall knockte Hr. Baumeister aus, mehr als 4 Wochen verbrachte er im Klinikum, dann weiterer 3 Monate in Reha, zu Hause und nochmals in die Klinik.

Finanziell fühlte er sich aber gut aufgehoben, hat er doch ein Krankengeld versichert. Dumm nur, das sich dieses auch auf das Mindesteinkommen bezieht und davon dann (nach 6 Wochen Krankschreibung) 70% gezahlt werden. Nicht ganz 1.300 EUR sollte er von der Krankenkasse bekommen, die ersten 6 Wochen musste er eh schon so überbrücken. Da war nichts mit leben, geschweige denn Kosten beschreiten. Allein die Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und die Altersvorsorge verschlangen einen vierstelligen Betrag pro Monat.

Was kann man tun?

Das hängt zunächst einmal davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Für die gesetzlich versicherten Selbstständigen gibt es zwei Möglichkeiten, eigentlich sogar drei.

1.) GKV Versicherung und Krankentagegeld einschließen

Vorteil: im GKV Schutz enthalten, ein Beitragseinzug, Abwicklung über GKV

Nachteil: beginnt meist zu spät, ist direkt an das (reduzierte) Einkommen gekoppelt, meist zu niedrig, da steuerlicher Gewinn nicht gleich Einkommen

2.) GKV Versicherung + privates Krankentagegeld

Vorteil: bedarfsgerechte Absicherung möglich, Anbieter frei wählbar, unabhängig der GKV, unterschiedliche Karenzzeiten möglich.

Nachteil: Vorsicht bei den Bedingungen und Kürzungsmöglichkeiten bei sinkendem Einkommen, Gesundheitsprüfung erforderlich, Ablehnung und/oder Ausschlüsse möglich

3.) PKV Vollversicherung mit Krankentagegeld

Vorteil: Anbieter frei wählbar, kann aber muss nicht bei der eigenen PKV sein, Karenzzeiten und Höhe wählbar

Nachteile: wie 2.)

Was nun tun?

Wenn Sie heute schon einen GKV oder PKV Schutz haben, so sollten Sie sich schnell mit dem abgesicherten Krankengeld beschäftigen. Lieber jetzt als morgen, denn es ist nur dann eine Änderung möglich, wenn Sie gesund sind. Mit steigendem Alter, dem einen oder anderen Wehwehchen sinken die Chancen einen ordentlichen Schutz zu bekommen.

Auch die Absicherung über einen „Partner der eigenen GKV“ ist möglich, sollte aber genau überlegt werden, da die Tarife nicht nur Vorteile haben.

Was muss ich noch beachten?

Den so genannten Übergang zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit schauen Sie sich bitte genau an. Gerade bei Selbständigen ist dieses ein extremes Risiko. Was nützt ein gutes Krankentagegeldprodukt, wenn der Versicherer sich schnell aus der Leistungsverpflichtung stehlen kann – einfach mit der Behauptung, Sie wären berufsunfähig und nicht mehr arbeitsunfähig. Daher ist der so genannte „KT-BU Übergang“ so extrem wichtig.

.Krankentagegeld - das unterschätzte (?) Risiko!

Das richtige Produkt allein zu finden, ganz ohne fachliche Unterstützung und nur mit den Infos die die Unternehmen freiwillig herausrücken – das halte ich für nahezu unmöglich. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Berater, der wird dafür honoriert und kann Sie unterstützen.

bisherige Artikel aus dieser Artikel-Reihe:

Krankentagegeld - das unterschätzte (?) Risiko!

über den Gast-Autor: Sven Hennig, ist seit mehr als 15 Jahren in der Branche tätig, seit 2000 ausschließlich als Spezialmakler für die Private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Neben seiner Tätigkeit als Makler betreibt er einen Blog zur PKV und BUund ist als Referent für Makler, sowie als Fachautor tätig.

Die Beratung ist via Telefon und Internet bundesweit möglich und umfasst alle Fragen zur PKV, BU und Vorsorge.
Neben dem Onlineprotal findet man Sven Hennig auch bei XING sowie bei Twitter unter @svhennig und @online_pkv_de.