Überweisungs-Gutschrift ab 2012 am nächsten Werktag

Samstag 31. Dezember 2011 von Steve Rückwardt

Wer kennt es nicht: man wartet auf den Eingang des Gehalts, der Zahlung des Kunden etc. Der Arbeitgeber oder der Kunde sagen, dass die Überweisung bereits vor einigen Tagen durchgeführt wurde.

Ist das Empfängerkonto beim gleichen Kreditinstitut, geht es meist binnen eines Tages. Bei Institut übergreifenden Überweisungen kann eine Gutschrift bereits mehrere Tage dauern. Bisher durfte diese maximal 2-3 Werktage benötigen. Gefühlt war dies meist länger.

Ab 01.01.2012 wird sich bei den Banklaufzeiten für Überweisungen etwas ändern. Der Paragraph 675s des BGB regelt die Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge.

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.

(2) Bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verpflichtet, den Zahlungsauftrag dem Zahlungsdienstleister des Zahlers innerhalb der zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Fristen zu übermitteln. Im Fall einer Lastschrift ist der Zahlungsauftrag so rechtzeitig zu übermitteln, dass die Verrechnung an dem vom Zahlungsempfänger mitgeteilten Fälligkeitstag ermöglicht wird.

Die Regelung in Absatz 1 sagt aus, dass Zahlungen spätestens am auf den Tag der Überweisung folgenden Werktag beim Empfänger gutgeschrieben werden müssen.

Absatz 2 ist meiner Ansicht nach etwas unklar formuliert. Hier sind vorrangig Lastschriften und Abbuchungen gemeint. Bisher dauerte die Gutschrift von Lastschriften ca. 5-7 Werktage. Soweit ich Absatz 2 verstehe, müssen die beteiligten Kreditinstitute bei Lastschriften die Übermittlung schneller durchführen und dafür Sorge tragen, dass die Gutschrift beim Zahlungsempfänger rechtzeitig zur vereinbarten Frist erfolgt. Hier sollte man also mit seinem Kreditinstitut Kontakt aufnehmen, und eine entsprechende Frist vereinbaren.

Alles in allem ein guter Start für das neue Jahr. :)

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über den Autor
Steve Rückwardt: Ich bin selbstständig und beschäftige mich als Geprüfter Lexware Programmberater hauptberuflich mit Software-Support und Software-Beratung, überwiegend für Lexware financial-software. Hierzu schreibe ich auf diesem Blog und will mit meinen Artikeln und dem Blog allgemein Anwendern bei Fragen und Problemen weiterhelfen. Ich interessiere mich für SocialMedia, Web2.0 und Fotografie. XING-Profil | Twitter-Account

Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 31. Dezember 2011 um 13:36und abgelegt unter Gesetze | Urteile. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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